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Mittwoch, 1. Juni 2022

ILB und Bürgschaftsbank starten mit neuem Kreditprodukt Brandenburg GO

ILB und Bürgschaftsbank starten mit neuem Kreditprodukt Brandenburg GO

Existenzgründungen und Nachfolgen können mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 250.000 Euro gefördert werden

Potsdam, 1. Juni - Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ab sofort auf ein neues, verbürgtes Kreditangebot zurückgreifen. Insbesondere junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg bei ihren Investitionen unterstützt werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.

Die zinsverbilligten Förderdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sind zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert. Die ILB bietet "Brandenburg GO" in Zusammenarbeit mit der KfW und der Bürgschaftsbank Brandenburg ab dem 1. Juni 2022 an.

Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der ILB, sagte dazu heute zum Programmstart: "Mit dem neuen Förderkredit 'Brandenburg GO', den wir gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Brandenburg entwickelt haben, wenden wir uns vor allem an junge Menschen, die in Brandenburg etwas unternehmen wollen. Hochschulabsolventen, jungen Handwerksmeisterinnen und -meistern sowie Start up-Gründenden, die ihre Idee vom eigenen Unternehmen verwirklichen wollen, unterbreiten wir ab sofort dieses innovative Kreditangebot. Schnelle Bearbeitungszeiten und langfristig gestreckte Tilgungsfristen sollen das Kennzeichen von 'Brandenburg GO' sein. Ganz besonders attraktiv ist unser neues Produkt auch deshalb, weil es grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen aus dem ILB-Portfolio kombinierbar ist."

Dr. Milos Stefanovic, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Brandenburg erklärte: "Seit vielen Jahren haben wir im kleinteiligen Existenzgründungsbereich einen Bedarf nach einem unkomplizierten und schnell verfügbaren Finanzierungsprodukt (Darlehen) identifiziert. Vorhandene Finanzierungsprodukte erfüllen nur teilweise die Bedürfnisse der Gründenden. Durch die Kombination der Möglichkeiten der ILB und der Bürgschaftsbank haben wir ein Produkt geschaffen, dass individuell auf die Bedürfnisse der Gründenden zugeschnitten werden kann und darüber hinaus noch preiswerter und schneller als Vergleichsprodukte ist."

"Brandenburg GO“ ist für Existenzgründerinnen und Existenzgründer besonders interessant, da es folgende Vorteile aufweist:

  • Der Zinssatz ist gegenüber herkömmlichen Darlehen vergünstigt.
  • Über die 80-prozentige Bürgschaft für die Hausbank werden fehlende bewertbare Sicherheiten ersetzt, womit die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensgewährung steigt.
  • Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt die Vorprüfung des Antrages und senkt die Gesamtbearbeitungszeit in der Regel auf fünf Tage.
  • Keine Beschränkung bei den geförderten Kostenarten (100 Prozent Betriebsmittel möglich).

Den Link zum Antragsformular und alle weiteren Informationen, zum Beispiel ein Produkt-Video und ein ausführliches Merkblatt, finden Sie unter www.brandenburg-go.de.

Ansprechpartnerin für die Unternehmen ist die ILB unter dem Servicetelefon: 0331 6602211 sowie unter der E-Mail: beratung@ilb.de.

Für die Banken ist die Bürgschaftsbank Brandenburg Ansprechpartnerin unter 0331 649630 sowie unter der E-Mail: info@bb-br.de.

Wichtige weitere Programminformationen:

Förderfähige Maßnahmen:

• Gründung, Übernahme eines Unternehmens (Unternehmensnachfolge)

• Übernahme einer tätigen Beteiligung

• Erweiterung, Modernisierung oder Festigung des Unternehmens

• Existenzgründung im Nebenerwerb

Förderfähige Kosten:

• Investitionen

• Betriebsmittel

• Warenlager

• Übernahme und Beteiligung

Darlehensmindestbetrag:

• 25.000,00 Euro

Darlehenshöchstbetrag:

• 250.000,00 Euro

Laufzeit und Tilgungsfreijahre:

• bei 5 Jahren Laufzeit max. 1 Tilgungsfreijahr

• bis zu 10 Jahren Laufzeit max. 2 Tilgungsfreijahre

Auszahlung:

• Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrages.

• Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.

• Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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