Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG)

Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG)
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Überblick
Im Rahmen des Programms fördert die ILB Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Vorhaben zur Unterstützung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, inklusive Handwerksbetriebe |
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Förderthemen | Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, Unterstützung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK) |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist es, KMU den Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung zu erleichtern, externe Forschungseinrichtungen in den Innovationsprozess einzubinden und die Entwicklung neuer oder die qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse, Verfahren oder Dienstleistungen zu unterstützen und so die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der KMU zu stärken.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerksbetriebe mit Sitz im Land Brandenburg
Was wird gefördert?
Kleiner BIG-Transfer:
Gefördert werden wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld der Forschung und Entwicklung, darunter auch Machbarkeitsstudien.
Als Ausgabe ist der jeweilige Rechnungsbetrag der auf Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung der Forschungseinrichtung zuwendungsfähig.
Großer BIG-Transfer:
Gefördert werden planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs-, Prozess- und Organisationsinnovationen.
Als Ausgabe ist der jeweilige Rechnungsbetrag der auf Basis eines entsprechenden Angebotes und Auftrages erbrachten Leistung der Forschungseinrichtung zuwendungsfähig.
BIG-FuE:
Gefördert werden Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE), die bei dem antragstellenden Unternehmen zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, die unmittelbar nach Projektende vermarktbar oder für den Produktionsprozess einsetzbar sind.
Dafür sind folgende projektbezogenen Ausgaben zuwendungsfähig:
- eigenes Personal mit vertraglich vereinbartem Arbeitsort im Land Brandenburg
- FuE-Fremdleistungen und
- sonstige Ausgaben, in Form einer Pauschale in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Projekte,
- die vor bestätigtem Eingang des Antrags begonnen worden sind,
- deren Zuwendung weniger als 2.500 EUR beträgt.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt zweckgebunden als Projektförderung und wird in Form eines Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Dauer und die Zuwendung je Vorhaben sind folgendermaßen begrenzt:
Kleiner BIG-Transfer:
6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 5.000 EUR Zuschuss (100 % Vollfinanzierung)
Der Kleine BIG-Transfer wird nur einmalig bewilligt und gilt nur für Unternehmen, die noch keine vertraglich fixierte forschungs- und entwicklungsbezogene Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung hatten.
Großer BIG-Transfer:
6 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 15.000 EUR Zuschuss (max. 50 % Anteilfinanzierung)
Der Große BIG-Transfer kann mehrmals, höchstens jedoch einmal innerhalb von zwölf Monaten, bewilligt werden.
BIG-FuE:
24 Monate Durchführungszeitraum und bis zu 100.000 EUR Zuschuss (max. 50 % Anteilfinanzierung)
Der BIG-FuE kann frühestens nach Abschluss eines zuvor nach dieser Richtlinie geförderten FuE-Projekts und grundsätzlich erst nach Verwertung dessen Ergebnisse wiederholt beantragt werden.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Derzeit befindet sich das Förderprogramm in der technischen Einrichtung. Die Förderung kann künftig online über das Kundenportal der ILB beantragt werden.
Der Stichtag, ab dem Förderanträge gestellt werden können, wird hier bekannt gegeben.
Die fachliche Beratung mit den Mitarbeitenden der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die Besonderheiten der Förderverfahren, die Fördervoraussetzungen (insbesondere GRW-Förderfähigkeit, KMU-Kriterien) sowie die Antragsunterlagen ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung.
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt am 22. Mai 2025 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei der Beantwortung von Fragen helfen Ihnen gern die Kundenberaterinnen und Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen sowie die Mitarbeitenden in den Regionalcentern der WFBB. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Terminanfragen für eine fachliche Beratung durch die WFBB können Sie an das für den jeweiligen Landkreis zuständige Regionalcenter der WFBB richten. Alternativ können Sie die WFBB auch über die Telefonnummer 0331-73061-0 oder per Email an info@wfbb.de kontaktieren.
Was ist noch zu beachten
Beginn des Vorhabens
Die Antragsstellenden dürfen nach bestätigtem Eingang des Antrags (Schreiben der ILB) mit der Durchführung des beantragten Projekts auf eigenes Risiko beginnen. Der erste Auftrag (Vertragsabschluss) zur Durchführung des Vorhabens und/oder das Leisten von Projektstunden gilt als Beginn. Ein Anspruch auf die Förderung entsteht dadurch nicht.
Kumulierung der Zuwendung
Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn für dasselbe Projekt eine weitere Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln (z.B. Förderprogramm des Bundes) für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
Zweckbindung
Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung im Land Brandenburg verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Güter ersetzt.
Verwertung
Bei BIG-FuE-Projekten sind die Ergebnisse der Projektförderung über den Zeitraum von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung am Sitz des Unternehmens im Land Brandenburg zu verwerten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 05/2025
- Stand: 05/2025
Ergänzende Informationen
- Stand: 07/2024
- Stand: 07/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 11/2023
- Stand: 12/2024
- Stand: 12/2024
- Stand: 07/2014
Formulare
-
Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung) (Bei EU: ab Förderperiode 2021-2027, bei Nicht-EU: ab 11/2022)
Stand: 11/2022 -
Berechnungsbogen A und B (KMU-Bewertung) - Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2022 - Stand: 12/2024
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022