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Jetzt Förderung findenWir fördern an Hochschulen im Land verschiedene Projekte, um einen erfolgreichen Studienabschluss und den Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert von der Europäischen Union.
Fördernehmer | Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein |
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Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur |
Ziel des Programms ist es, den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden zu verbessern. Hierzu gehören Maßnahmen, die während des Studienverlaufs unterstützen, sowie Maßnahmen, die die Brandenburger Studierenden auf einen erfolgreichen Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt vorbereiten und auch nach ihrem Abschluss im Land halten sollen, aber auch Maßnahmen, die noch vor der Aufnahme eines Studiums im Rahmen der Studienorientierung stattfinden.
Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf der Unterstützung nicht-traditioneller Studierender liegen. Mit den aus dem ESF+ geförderten vielseitigen Maßnahmen soll ein Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg und zur Umsetzung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen geleistet werden.
Für die dritte Antragsrunde können Anträge nach der Richtlinie ab sofort bis einschließlich 23. Mai 2025 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein.
Fördertatbestand 1: Studienerfolg
Gefördert werden spezifische Maßnahmen, die den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden fördern und die sich sowohl auf den Studieneinstieg als auch auf den Studienverlauf erstrecken. Bei allen Maßnahmen gilt es, die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft zu berücksichtigen und insbesondere nicht-traditionelle Studierende, wie junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern, mit nicht-klassischen Bildungswegen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, zu unterstützen.
Gefördert werden können
a) insbesondere:
b) die Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an das Hochschulpersonal im Umgang mit den heterogenen Gruppen mit direktem Bezug zu den unter Buchstabe a genannten Förderinhalten.
Fördertatbestand 2: Identifikation mit Brandenburg
Gefördert werden Maßnahmen, die das Zugehörigkeitsgefühl Brandenburger Studierender zu Hochschule und die Identifikation zum Hochschulstandort erhöhen, um insbesondere die Studierenden in den Übergangsphasen ihres Studiums von Bachelor zu Master sowie in das Berufsleben im Land Brandenburg zu halten.
Gefördert werden können
Fördertatbestand 3: Vorbereitung auf den Berufseinstieg
Gefördert werden Maßnahmen, um Studierende in der Studienabschlussphase und Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss von Studium oder Promotion beim Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Gefördert werden können
Für die drei benannten Fördertatbestände gilt:
Gefördert wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung, die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung wird unter Zugrundelegung des für den Förderzweck bestehenden und anerkannten Bedarfes festgelegt. Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben beträgt 20.000 Euro.
Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben direkte und indirekte Ausgaben.
Die direkten Ausgaben umfassen Personal- und Sachausgaben.
Die indirekten Ausgaben werden pauschaliert bemessen gemäß Artikel 54 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben.
Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro nicht überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben die direkten Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalausgaben.
Ausschlaggebend dafür ist die im Ergebnis der Antragsprüfung im Bewilligungsbescheid festzulegende Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 28. April 2025 bis zum 23. Mai 2025 über das Kundenportal der ILB stellen. Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des MWFK über die Gewährung der Förderung. Die Vorhaben können frühestens am 1.Oktober 2025 beginnen. Anforderungen an die Konzepte sind in der Anlage zur Richtlinie enthalten.
Diese Richtlinie ist am 13.01.2023 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2028.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anlage zu Nummer 7.1 der Richtlinie Wissenschaft und Forschung 2023
Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung
Stand: 01/2023Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Informationsblatt Datenerhebung bei EU-weiten Vergaben in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 04/2025Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Berufseinstieg
Stand: 04/2023Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Identifikation mit Brandenburg
Stand: 04/2023Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Studienerfolg
Stand: 04/2023Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 03.07.2024
Stand: 07/2024Teilnahmebestätigung (ESF+ 2021-2027) - Wissenschaft und Forschung 2022 (Muster)
Stand: 10/2024Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022