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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur
Mit dem ESF+-Förderprogramm des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) unterstützt die ILB mittels Zuwendung die Verbesserung des Studienerfolgs der Brandenburger Studierenden, die Vorbereitung auf ihren erfolgreichen Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt und damit die Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg.
Ziel des Programms ist es, den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden zu verbessern. Hierzu gehören Maßnahmen, die während des Studienverlaufs unterstützen, sowie Maßnahmen, die die Brandenburger Studierenden auf einen erfolgreichen Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt vorbereiten und auch nach ihrem Abschluss im Land halten sollen, aber auch Maßnahmen, die noch vor der Aufnahme eines Studiums im Rahmen der Studienorientierung stattfinden.
Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf der Unterstützung nicht-traditioneller Studierender liegen. Mit den aus dem ESF+ geförderten vielseitigen Maßnahmen soll ein Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften für das Land Brandenburg und zur Umsetzung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen geleistet werden.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende können alle staatlichen Hochschulen im Land Brandenburg sein.
Was wird gefördert?
Fördertatbestand 1: Studienerfolg
Gefördert werden spezifische Maßnahmen, die den Studienerfolg der Brandenburger Studierenden fördern und die sich sowohl auf den Studieneinstieg als auch auf den Studienverlauf erstrecken. Bei allen Maßnahmen gilt es, die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft zu berücksichtigen und insbesondere nicht-traditionelle Studierende, wie junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern, mit nicht-klassischen Bildungswegen oder Menschen mit Beeinträchtigungen, zu unterstützen.
Gefördert werden können
a) insbesondere:
b) die Vermittlung von spezifischen Kompetenzen an das Hochschulpersonal im Umgang mit den heterogenen Gruppen mit direktem Bezug zu den unter Buchstabe a genannten Förderinhalten.
Fördertatbestand 2: Identifikation mit Brandenburg
Gefördert werden Maßnahmen, die das Zugehörigkeitsgefühl Brandenburger Studierender zu Hochschule und die Identifikation zum Hochschulstandort erhöhen, um insbesondere die Studierenden in den Übergangsphasen ihres Studiums von Bachelor zu Master sowie in das Berufsleben im Land Brandenburg zu halten.
Fördertatbestand 3: Vorbereitung auf den Berufseinstieg
Gefördert werden Maßnahmen, um Studierende in der Studienabschlussphase und Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss von Studium oder Promotion beim Einstieg in den Brandenburger Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Wie wird gefördert?
Für die drei benannten Fördertatbestände gilt:
Gefördert wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung, die Förderung beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung wird unter Zugrundelegung des für den Förderzweck bestehenden und anerkannten Bedarfes festgelegt. Die Mindesthöhe der Gesamtausgaben für ein Vorhaben beträgt 20.000 Euro.
Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben direkte und indirekte Ausgaben.
Die direkten Ausgaben umfassen Personal- und Sachausgaben.
Die indirekten Ausgaben werden pauschaliert bemessen gemäß Artikel 54 Buchstabe b) der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben.
Bei Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro nicht überschreiten, umfassen die förderfähigen Gesamtausgaben die direkten Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalausgaben.
Ausschlaggebend dafür ist die im Ergebnis der Antragsprüfung im Bewilligungsbescheid festzulegende Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge nach der Richtlinie können online ab dem 16.01.2023 bis zum 10.02.2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Geltungsdauer
Diese Richtlinie ist am 13.01.2023 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2028.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anlage zu Nummer 7.1 der Richtlinie Wissenschaft und Forschung 2023 In Info-Korb legen
Anforderungen an einzureichende Konzepte, Bewertungskriterien und Gewichtung bei der fachlichen Bewertung
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" In Info-Korb legen
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen Wissenschaft und Forschung 2023 In Info-Korb legen
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen In Info-Korb legen
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027 In Info-Korb legen
aktualisiert am 06.10.2022
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (ESF+ 2021-2027) In Info-Korb legen
Personaleinsatz-Stellenbeschreibung (ESF+ FP 2021-2027) In Info-Korb legen
Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27) In Info-Korb legen
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027 In Info-Korb legen
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts In Info-Korb legen
Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen