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Jetzt Förderung findenMit diesem finanziellen Ausgleich sollen Unternehmen im Milch- und Schweinefleischsektor unterstützt werden, die von dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Land Brandenburg im Jahr 2025 betroffen waren.
Fördernehmer | natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, die von der Marktstörung betroffen waren |
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Förderthemen | Marktstützungsmaßnahme wegen Schäden durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Land Brandenburg im Jahr 2025 für Milchkühe und Mastschweine |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Fördergrundsatz des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) für die Gewährung einer Marktstützungsmaßnahme wegen Schäden durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) für bestimmte Tierhalter im Land Brandenburg im Jahr 2025 vom 30.06.2025 |
Mittelherkunft | Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), Krisenreserve Land Brandenburg |
Zur Bekämpfung des Ausbruchs der MKS am 10. Januar 2025 im Land Brandenburg wurden tierseuchenrechtliche und veterinärmedizinische Kontroll-, Überwachungs- und Präventivmaßnahmen ergriffen, wodurch Unternehmen landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus den Sektoren Milchkuh und Schweinemast Einkommensverluste erlitten haben. Es entstand ein Verlust an produzierter Rohmilch, da diese aufgrund von Maßnahmen nicht vom Betriebsgelände verbracht werden durfte. Bei Mastschweinen führten die ergriffenen Maßnahmen zu einem Wertverlust, da diese nicht mit dem üblichen Handelsgewicht geschlachtet werden konnten. Mit diesem finanziellen Ausgleich werden Marktstützungsmaßnahme für den Milch- und Schweinefleischsektors im Land Brandenburg umgesetzt.
Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüsse, die von der Marktstörung mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg betroffen waren.
Je nach Fall betreiben sie einen Betrieb der folgenden Kategorien:
Als ausgleichsfähige Nutztiere gelten folgende MKS-empfängliche Tierarten:
Als ausgleichsfähige Schäden gelten folgende Einkommensverluste:
Nicht förderfähig sind unter anderem:
Anträge sind vollständig und formgebunden schriftlich bei der Bewilligungsbehörde (Investitionsbank des Landes Brandenburg - ILB) bis zum 31. Juli 2025 einzureichen.
Verwendete Belege und Nachweise sind zehn Jahre ab der Bekanntgabe des Leistungsbescheides aufzubewahren, es sei denn, steuerrechtliche oder andere Vorschriften erfordern eine längere Aufbewahrungsfrist.
Der Fördergrundsatz tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens der MKSBeih2025V mit Wirkung vom Juni 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB sind Frau S. Kupke (0331 660-1565) und Herr D. Reckardt (0331 660-1310), die Sie über die angegebenen Telefonnummern erreichen.
Voraussetzung für die Gewährung der Marktstützungsmaßnahme
Restriktionsgebiete, welche für die Gewährung einer Marktstützungsmaßnahme für Milchkuhbetriebe in Frage kommen:
Tabelle A und B - Berechnung der Marktstützungsmaßnahme für den Ausgleich MKS-bedingter Einkommensverluste
Stand: 07/2025Rechenhilfen für die Marktstützungsmaßnahme (MKS)
zu dem Antragsformular
Stand: 07/2025Dr. Julia Heinicke Heinicke
Tel.: +49 331 866-7613