Meistergründungsprämie Brandenburg

Meistergründungsprämie Brandenburg
Online-Antragstellung
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.
Fördernehmer | Existenzgründer; Handwerksmeister, die ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen, eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder sich an einem bestehenden Handwerksunternehmen beteiligen und dessen Geschäftsführung übernehmen möchten |
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Förderthemen | Neugründung, Unternehmensübernahme oder Unternehmensbeteiligungen mit Übernahme der Geschäftsführung durch Handwerksmeister, neugeschaffene Arbeits- oder Ausbildungsplätze |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist:
- die Schaffung eines Anreizes für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen
- die Absicherung und Steigerung des Bestandes von Handwerksunternehmen im Land Brandenburg
- der Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
Aktuelle Meldungen
Verlängerung der Richtlinie "Meistergründungsprämie Brandenburg" am 23. Dezember 2021 in Kraft getreten
Am 23. Dezember 2021 ist die geänderte Richtlinie für das Programm "Meistergründungsprämie Brandenburg" in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Außerdem sind die Kriterien für eine "tätige Beteiligung" präzisiert worden. Diese liegt vor, wenn die antragstellende Person mit mindestens 30 % des gezeichneten Kapitals am Unternehmen beteiligt ist und zur Geschäftsführerin bzw. zum Geschäftsführer bestellt worden ist.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
- Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie unterstützt natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnehmen.
Was wird gefördert?
Basisförderung:
- Erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B Abschnitt 1 und 2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
- Übernahme eines Unternehmens im Handwerk
- Tätige Beteiligung (mindestens 30 % Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk und Übernahme der Geschäftsführung)
Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung
- Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):
- die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000,00 EUR
- die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000,00 EUR bzw. 7.000,00 EUR bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge zum Förderprogramm Meistergründungsprämie Brandenburg erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de/meistergruendungspraemie, die Sie ausgefüllt an die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam senden.
Anträge können auch über das Kundenportal der ILB (Bewilligungsstelle) gestellt werden. Die Mitarbeiter der ILB und der zuständigen Handwerkskammer helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Achtung:
Vor der Einreichung des Antrages auf Gewährung der Basisförderung bei der ILB hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen. Die fachliche Stellungnahme ist Bestandteil des Antrages und sollte gemeinsam mit diesem eingereicht werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. für die Rückforderung der Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
Bei Bewilligungen ab dem 18. April 2019 sind alle geförderten Ausgaben in einer Belegübersicht zu erfassen. Die Belegübersicht ist zum Abruf der Mittel mit der Verwendungsbestätigung bei der ILB einzureichen. Originalrechnungen und Zahlungsbelege sind erst nach Aufforderung durch die ILB vorzulegen. Für die Erstellung der Belegübersicht steht auf www.ilb.de das Excel-Tool "Rechnungsliste" zur Verfügung.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 12/2021
- Stand: 12/2021
Ergänzende Informationen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019 - Stand: 10/2016
- Stand: 11/2022
- Stand: 07/2014
- Stand: 11/2015
Formulare
- Stand: 03/2023
- Stand: 11/2022
- Stand: 06/2019
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Personaleinsatz - Stellenbesetzung
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Stand: 11/2017 -
Personaleinsatz Stellenbeschreibung
ggf. relevante Anlage zum Antrag
Stand: 11/2015 -
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 07/2021
Rechnungsliste
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Bearbeitungshinweise Rechnungsliste
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Stand: 03/2023 -
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen,
Stand: 03/2023
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Rechtshinweise
- Stand: 12/2022