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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit einer bestandenen Meisterprüfung oder einer Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Zuschuss für die erstmalige Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk.
Das Ziel des Programms ist:
Verlängerung der Richtlinie "Meistergründungsprämie Brandenburg" am 23. Dezember 2021 in Kraft getreten
Am 23. Dezember 2021 ist die geänderte Richtlinie für das Programm "Meistergründungsprämie Brandenburg" in Kraft getreten. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Außerdem sind die Kriterien für eine "tätige Beteiligung" präzisiert worden. Diese liegt vor, wenn die antragstellende Person mit mindestens 30 % des gezeichneten Kapitals am Unternehmen beteiligt ist und zur Geschäftsführerin bzw. zum Geschäftsführer bestellt worden ist.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Basisförderung:
Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm Meistergründungsprämie fördert Maßnahmen mit einem projektgebundenen Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Diese unterteilt sich in zwei Stufen: Basisförderung (erste Stufe) und Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung (zweite Stufe):
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge zum Förderprogramm Meistergründungsprämie Brandenburg erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de/meistergruendungspraemie, die Sie ausgefüllt an die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam senden.
Anträge können auch über das Kundenportal der ILB (Bewilligungsstelle) gestellt werden. Die Mitarbeiter der ILB und der zuständigen Handwerkskammer helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Achtung:Vor der Einreichung des Antrages auf Gewährung der Basisförderung bei der ILB hat die Antragstellerin/der Antragsteller die fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer einzuholen und dazu eine Beratung zum geplanten Existenzgründungsverfahren bzw. zur Unternehmensübernahme in Anspruch zu nehmen. Die fachliche Stellungnahme ist Bestandteil des Antrages und sollte gemeinsam mit diesem eingereicht werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der zuständigen Handwerkskammern helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Existenzgründung 0331 660-2211 erreichen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und ggf. für die Rückforderung der Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.
Bei Bewilligungen ab dem 18. April 2019 sind alle geförderten Ausgaben in einer Belegübersicht zu erfassen. Die Belegübersicht ist zum Abruf der Mittel mit der Verwendungsbestätigung bei der ILB einzureichen. Originalrechnungen und Zahlungsbelege sind erst nach Aufforderung durch die ILB vorzulegen. Für die Erstellung der Belegübersicht steht auf www.ilb.de das Excel-Tool "Rechnungsliste" zur Verfügung.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Verzeichnis der Gewerbe HwO In Info-Korb legen
Antrag Meistergründungsprämie Brandenburg In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbesetzung In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Mittelabruf
Personaleinsatz Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
ggf. relevante Anlage zum Antrag
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
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