Willkommen in Brandenburg 2022

Willkommen in Brandenburg 2022
-
Infotelefon Arbeit
Mo.- Do. 09:00 - 16:00, Fr. 09:00 - 14:00 Uhr
Tel.: 0331 660-2200
Fax: 0331 660-2400
E-Mail Kontakt
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Wir fördern Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte, um diese bei der gesellschaftlichen Integration und insbesondere bei der Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen und sie als Fachkräfte im Land Brandenburg zu halten. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert von der Europäischen Union.
Fördernehmer | Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist). |
---|---|
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) |
Ziel des Programms
Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte sollen mit der Förderung aufgebaut und etabliert werden. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen (Welcome Center) sollen auf die vor Ort existierenden Angebote aufmerksam machen und konkrete Hilfestellungen liefern. Sie sollen Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen.
Aktuelle Meldungen
Geschäftsvorfall "Monitoring Indikatorendaten" ist produktiv
Die elektronische Datenerfassung im Portal der ILB ist möglich.
Bitte erfassen Sie die mit den beschreibbaren PDF-Fragebögen erhobenen
Teilnehmendenangaben nun elektronisch.
Wir stellen Ihnen auch dieses Mal wieder eine Tabelle im csv-Format zur Verfügung. Vielen Dank.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau und die Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Die Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner ist nicht zugelassen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Darunter fallen
- die direkten Personalausgaben und
- die restlichen Ausgaben. Sie werden über eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben bemessen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Vom 7. April bis 23. Mai 2025 kann die Förderung über das ILB-Kundenportal beantragt werden für Vorhaben, die ab 1. Januar 2026 beginnen sollen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechperson bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 09/2022
-
Fragen und Antworten zur Richtlinie Willkommen in Brandenburg 2022
Stand: 02/2025 - Stand: 07/2022
- Stand: 09/2022
Ergänzende Informationen
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023 -
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022 -
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022 - Stand: 07/2022
- Stand: 11/2024
- Stand: 09/2022
-
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024 - Stand: 07/2014
Formulare
-
Bestätigung zur ordnungsmäßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Stand: 11/2022 - Stand: 06/2019
-
Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 (ESF+ 2021-2027) - Willkommen in Brandenburg
Stand: 01/2023 - Stand: 11/2023
- Stand: 06/2023
-
Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023 - Stand: 10/2023
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
Belegliste
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022