Willkommen in Brandenburg 2022

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Überblick

Fördernehmer Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).
Förderthemen Aufbau und Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.
Förderart Zuschuss
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Mittelherkunft Europäischer Sozailfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel der Förderung ist es, Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte aufzubauen und vorzuhalten. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen – die kommunalen Welcome Center - sollen insbesondere eine Transparenz über die vor Ort existierenden Angebote und konkreten Hilfestellungen herstellen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Aufbau und die Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Die Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner ist nicht zugelassen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Darunter fallen die direkten Personalausgaben und die restlichen Ausgaben. Die restlichen Ausgaben des Zuwendungsempfangenden werden über eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben bemessen.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge nach der Richtlinie können online ab 29.05.2023 bis 07.07.2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Geltungsdauer

Die Richtlinien wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen