Willkommen in Brandenburg 2022

Willkommen in Brandenburg 2022
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Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
Tel.: 0331 660-2200
Fax: 0331 660-2400
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Überblick
Fördernehmer | Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist). |
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Förderthemen | Aufbau und Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Sozailfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist es, Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte aufzubauen und vorzuhalten. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen – die kommunalen Welcome Center - sollen insbesondere eine Transparenz über die vor Ort existierenden Angebote und konkreten Hilfestellungen herstellen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen.
Aktuelle Meldungen
Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.
Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:
Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.
Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfangende sind Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbundgemeinden, Verbünde von Gebietskörperschaften, wobei nur eine Gebietskörperschaft – als Lead Partner - für den Verbund antragsberechtigt ist).
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau und die Etablierung von Anlauf-/Beratungsstellen, die als kommunale Welcome Center die Fach- und Arbeitskräfteeinwanderung sowie die Arbeitsmarktintegration von hier lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, darunter Geflüchtete, lokal flankieren.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Die Weiterleitung der Fördermittel an Projektpartner ist nicht zugelassen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die projektnotwendigen Personal- und Sachausgaben. Darunter fallen die direkten Personalausgaben und die restlichen Ausgaben. Die restlichen Ausgaben des Zuwendungsempfangenden werden über eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben bemessen.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Antragstellung möglich.
Geltungsdauer
Die Richtlinien wurde im Amtsblatt Nummer 48 vom 7. Dezember 2022 veröffentlicht.
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 09/2022
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Fragen und Antworten zur Richtlinie Willkommen in Brandenburg 2022
Stand: 10/2022 - Stand: 07/2022
- Stand: 09/2022
Ergänzende Informationen
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Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023 -
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022 -
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022 - Stand: 07/2022
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Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 - Stand: 07/2014
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Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022
Formulare
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Bestätigung zur ordnungsmäßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Stand: 11/2022 - Stand: 06/2019
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Fragebogen zu den beratenen Personen mit Migrationsgeschichte (ESF+ 2021-2027) - Willkommen in Brandenburg
Stand: 01/2023 - Stand: 06/2023
- Stand: 10/2023
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
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Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2022
Belegliste
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
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Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022