Wie ist das Antragsverfahren?
Für Modul 4 (Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende) können Anträge zur Förderung von Vorhaben vom 16. bis 29. Oktober 2025 gestellt werden.
Für die kreisfreie Stadt Cottbus und den Landkreis Spree-Neiße kann keine Förderung beantragt werden, da hier bereits Projekte durchgeführt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 12. Februar 2025 in Kraft und am 30. Juni 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.