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Jetzt Förderung findenUnterstützung der Resozialisierung durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung
Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Trägerinnen oder Träger mit Arbeitsschwerpunkt Straffälligenhilfe |
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Förderthemen | Gefördert werden die Unterstützung der Resozialisierung von Straffälligen durch Anlauf- und Beratungsstellen, durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Vermittlungschancen Inhaftierter nach deren Haftentlassung, durch Beratung, Vermittlung und Begleitung von Verurteilten, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und sich bereiterklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten oder die Geldstrafe in Raten abzuzahlen. Gefördert wird außerdem soziale Gruppenarbeit für straffällige Jugendliche und Heranwachsende zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven sowie für Väter und Mütter zur Förderung sozialer Kompetenzen. |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium der Justiz |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg |
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Modul 1:
Modul 2:
Modul 3:
Modul 4:
Netzwerkkoordination:
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Für das Modul 4.1 "Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende" haben Sie die Möglichkeit in der Zeit vom 4. bis zum 29. September 2023 einen Antrag für den Durchführungszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 zu stellen.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 14. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter*innen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner*innen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anlage zur Richtlinie (HSI 4.0) gültig 13.04.2022 - 30.06.2025
Verbindliche Vorgaben und Bewertungskriteien für Antrage im Rahmen der Richtlinie des MdJ
Stand: 04/2022Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 12/2022Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Modul 2
beruflichen Qualifzierungs- und Trainingsmaßnahmen zur Vermittlung von Arbeits- und Lebensperspektiven
Stand: 07/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Modul 3
präventive Maßnahmen zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen – Arbeit statt Strafe
Stand: 06/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Modul 4.1
Besondere soziale Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende
Stand: 07/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Modul 4.2
Maßnahmen für Familien
Stand: 06/2022Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Moduls 1
soziales Eingliederungsmanagement und Nachsorge
Stand: 07/2022Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 07/2022Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022