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Die Finanzierung dient der umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verbesserung der Gewässerqualität und wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.
Fördernehmer | Landesamt für Umwelt (LfU), Gewässerunterhaltungsverbände |
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Förderthemen | Naturnahe Entwicklung von Gewässern |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur naturnahehn Entwicklung von Gewässern |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Bund, Land Brandenburg |
Mit der Finanzierung eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Verbesserung der Gewässerqualität und der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur verfolgt.
Weiterhin werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums, der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung gem. § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) verfolgt.
Aufgrund der auslaufenden ELER-Förderperiode 2014 bis 2022 möchten wir Sie darüber informieren, dass es notwendig ist, Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2024 abzuschließen und Ihren Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2025 bei der ILB einzureichen.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) oder die Gewässerunterhaltungsverbände, die gemäß UVZV tätig werden.
Vollfinanzierung
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 20. November 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Verwaltungsvorschriften vom 11.03.2021
Stand: 03/2021Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 01/2024Anlage zum Antrag - Flurstücksübersicht für ELER/Land-geförderte Vorhaben
Stand: 03/2022für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019keine verbindliche Vorlage (optional)
Stand: 07/2023