Wie ist das Antragsverfahren?
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Geltungsdauer
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 20. November 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartnerin bei der ILB ist Frau E. Nitschke, die Sie über die Telefonnummer 0331 660-1477 erreichen.