Brandenburg-Kredit für kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft

Brandenburg-Kredit für kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft

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Überblick

Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft

Fördernehmer kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft (Städte, Gemeinden, Ämter sowie Zweckverbände) mit Sitz im Land Brandenburg, die für die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beziehungsweise Schmutzwasserbeseitigung zuständig sind
Förderthemen Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft, wirtschaftliche Stabilisierung; Daseinsvorsorge
Förderart Darlehen
Fördergeber Land Brandenburg
Ansprechpartner Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)

Ziel des Programms

Ziel der Zuwendung ist es, die kommunalen Aufgabenträger bei der Tragung der im Rahmen der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 zu unterstützen

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

kommunale Aufgabenträger der Trink-/Wasserver- und Schmutz-/Abwasserentsorgung mit Sitz im Land Brandenburg (Städte, Gemeinden, Ämter sowie deren jeweilige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände), die infolge der Entscheidung des BVerfG (Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) Anschlussbeiträge zurückzahlen

Was wird gefördert?

  • Rückzahlung von Anschlussbeiträgen
  • Umschuldung von für die Rückzahlung von Anschlussbeiträgen ab dem 17. Dezember 2015 aufgenommenen Darlehen

Wie wird gefördert?

Die mögliche Darlehenslaufzeiten entsprechen der durchschnittlichen Restnutzungsdauer des Anlagevermögens der betroffenen Sparte (Wasser/Abwasser); maximal bis zu 30 Jahre.

Konditionen

Das Darlehen kann in mehreren Teiltranchen gewährt werden (ggf. unterteilt in vorzeitig rückzahlbare Tranche bspw. in Höhe der vom Antragsteller geschätzten Bedarfszuwendungen). Der Darlehenszinssatz richtet sich nach den Option der Beitragsrückzahlung gemäß Ziffer 1.3.2 der Richtlinie des Ministerium des Innern und für Kommunales zur Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft bei der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2015.

Die Verbilligung der Zinssätze der Optionen I und II auf Null erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Landes Brandenburg. Die Zinsverbilligung ist an die Erfüllung von Nebenbestimmungen zur effizienteren Aufgabenwahrnehmung gebunden. Die Zinsbindung entspricht bei Darlehen der Option I und II der Darlehenslaufzeit.

Der Kapitalmarktzins für die Optionen III und IV wird für eine Zinsbindungsdauer von bis zu 10 Jahren zusätzlich um bis zu 0,10%-Punkte nom. p. a. durch die ILB zinsverbilligt werden. Für Darlehen mit eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren, welche nach Option III oder IV gewährt werden, beträgt die Zinsverbilligung 0,05%-Punkte nom. p. a.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Die Darlehen werden formlos schriftlich direkt bei der ILB beantragt. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Kreditaufnahme,
  • Nachweis, dass die Darlehensmittel für die Rückzahlung der Beiträge gemäß Beschluss des BVerfG oder zur Ablösung eines bereits für die Rückzahlung von Beiträgen in Anspruch genommenen Darlehens verwendet werden.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Formulare / Downloads