Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft
Ziel der Zuwendung ist es, die kommunalen Aufgabenträger bei der Tragung der im Rahmen der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 zu unterstützen
Wer wird gefördert?
kommunale Aufgabenträger der Trink-/Wasserver- und Schmutz-/Abwasserentsorgung mit Sitz im Land Brandenburg (Städte, Gemeinden, Ämter sowie deren jeweilige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände), die infolge der Entscheidung des BVerfG (Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14) Anschlussbeiträge zurückzahlen
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Die mögliche Darlehenslaufzeiten entsprechen der durchschnittlichen Restnutzungsdauer des Anlagevermögens der betroffenen Sparte (Wasser/Abwasser); maximal bis zu 30 Jahre.
Konditionen
Das Darlehen kann in mehreren Teiltranchen gewährt werden (ggf. unterteilt in vorzeitig rückzahlbare Tranche bspw. in Höhe der vom Antragsteller geschätzten Bedarfszuwendungen). Der Darlehenszinssatz richtet sich nach den Option der Beitragsrückzahlung gemäß Ziffer 1.3.2 der Richtlinie des Ministerium des Innern und für Kommunales zur Unterstützung kommunaler Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft bei der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 12.11.2015.
Die Verbilligung der Zinssätze der Optionen I und II auf Null erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel des Landes Brandenburg. Die Zinsverbilligung ist an die Erfüllung von Nebenbestimmungen zur effizienteren Aufgabenwahrnehmung gebunden. Die Zinsbindung entspricht bei Darlehen der Option I und II der Darlehenslaufzeit.
Der Kapitalmarktzins für die Optionen III und IV wird für eine Zinsbindungsdauer von bis zu 10 Jahren zusätzlich um bis zu 0,10%-Punkte nom. p. a. durch die ILB zinsverbilligt werden. Für Darlehen mit eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren, welche nach Option III oder IV gewährt werden, beträgt die Zinsverbilligung 0,05%-Punkte nom. p. a.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Darlehen werden formlos schriftlich direkt bei der ILB beantragt. Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Definition der Daten gemäß "Leitfaden für betriebswirtschaftliche Kennzahlen von kommunalen Aufgabenträgern der Siedlungswasserwirtschaft" In Info-Korb legen
Datenblatt zur Berechnung von Kennzahlen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen