Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

Überblick

Die ILB ergänzt die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude mit einem weiteren Tilgungszuschuss.

Fördernehmer Kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft
Förderthemen Tilgungszuschuss, KfW-Effizienzhaus
Förderart Darlehen, Zuschuss
Fördergeber ILB
Mittelherkunft ILB

Ziel des Programms

Ziel ist die Förderung von energieeffizienten Wohnungsbaumaßnahmen im Land Brandenburg. Der Brandenburg-Kredit unterstützt die Klimaschutzpolitik von Land und Bund. Er befördert den Stadtumbauprozess und leistet einen Beitrag zur Sicherung des Brandenburger Wohnungsbestands.

Aktuelle Meldungen

Neustart für die energieeffiziente KfW-Förderung von Wohngebäuden

Am 20. April können wieder Anträge für Neubauten im KfW-Programm 261 gestellt werden. Die Programmbedingungen wurden jedoch geändert.

Damit eröffnen sich wieder bessere Möglichkeiten für die Kumulation mit Landesfördermitteln sowie für die ILB-Angebote mit Tilgungszuschuss.

Die Mittel der KfW sind begrenzt, sprechen Sie deshalb jetzt Ihre Kundenberater an!

ILB fördert wieder Energieeffizientes Sanieren mit Tilgungszuschuss

Die KfW hat ihren am 24.1.2022 verhängten Antragsstopp im BEG-Programm 261 für Energieeffizientes Sanieren mit Wirkung ab 22.2.2022 zurückgenommen.

Damit kann die ILB ihren Brandenburg-Kredit Energieffizienter Wohnungsbau ab sofort auch wieder für Sanierungsmaßnahmen mit Tilgungszuschuss anbieten.

Für Neubaumaßnahmen gilt der KfW-Antragsstopp weiterhin. Deshalb bietet die ILB als Alternative den Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau, ebenfalls mit einem Tilgungszuschuss, an.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau

  • kommunale Wohnungsgesellschaften
  • Wohnungsgenossenschaften
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

Was wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau dient der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten der Wohnungswirtschaft im Land Brandenburg. Mit ihm fördert die ILB Maßnahmen des Neubaus und der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden können·

  • Wohn-, Alten- und Pflegeheime
  • Ferien- und Wochenendhäuser
  • Umschuldungen/Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

Wie wird gefördert?

Der Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau zeichnet sich durch einen Tilgungszuschuss aus. Die ILB gewährt diesen bei Erreichen eines von der KfW geförderten Effizienzhausstandards.

Den Tilgungszuschuss gewährt die ILB auch dann zusätzlich, wenn die KfW bereits einen eigenen Tilgungszuschuss vergibt!

Der Tilgungszuschuss der ILB beträgt 5 Prozent des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt.

Den Tilgungszuschuss schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindung gut. das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.


BEG-Maßnahme Neubau Effizienzhaus Sanierung Effizienzhaus
Finanzierungsanteil
  • bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • bis 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • bis 150.000 Euro pro Wohneinheit
Geförderte Effizienzhausstandards Effizienzhaus 40 NH Effizienzhaus 85, 70, 55 sowie 40
Auszahlung 100% 100%
Kreditlaufzeit bis 35 Jahre 30 Jahre
Zinsbindung bis 10 Jahre 10 Jahre
Zinssatz aktuelle Konditionen der KfW aktuelle Konditionen der KfW
Zinszahlung und Tilgung gemäß den Bedingungen der KfW gemäß den Bedingungen der KfW
Tilgungszuschuss der KfW
(stets aktuell unter www.kfw.de)
  bis zu 20% des Zusagebetrags zuzüglich weiterer Boni
   

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Das Antragsformular steht Ihnen in unserem Dokumentencenter zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie mit allen geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einreichen. Anschließend nehmen wir die Bearbeitung auf. Den Antrag auf Gewährung des KfW-Darlehens reichen Sie bitte ebenfalls bei der ILB ein.

Wie erfolgt die Besicherung?

Die Besicherung erfolgt über die bankenüblichen Sicherheiten.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.

Was ist noch zu beachten

Die Grundlage für den Brandenburg-Kredit bildet die BEG-Förderung der KfW für Wohngebäude. Die jeweils bestehenden Förderbedingungen der KfW sind entsprechend zu beachten. Für den Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau gelten darüber hinaus die hier aufgeführten Bedingungen.

Folgendes sollten Sie beachten:

  • Die Kombination mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
  • Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 Prozent pro Monat und beginnt mit dem 13. Monat nach Darlehenszusage.
  • Bauvorhaben, die nicht durch die KfW gefördert werden, kann die ILB mit alternativen Brandenburg-Krediten unterstützen. Hier stehen ebenfalls Tilgungszuschüsse durch die ILB zur Verfügung.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Publikationen