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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau fördert den Neubau von preiswertem Wohnraum, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Er kann eigenständig oder in Ergänzung zu weiteren Förderungsmöglichkeiten beantragt werden.
Der Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ermöglicht die günstige Finanzierung des Neubaus von Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Er unterstützt die Brandenburgische Wohnungswirtschaft wirksam bei der Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen, vor allem in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt.
ILB erhöht ihren Tilgungszuschuss
Ab sofort erhöht die ILB den Tilgungszuschuss im Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau auf 7,50%. Damit werden Neubauprojekte besonders gefördert, die mindestens einen Effizienzhaus-Standard 55 der KfW aufweisen. Davon profitieren vor allem Investoren, die ihre entsprechenden Planungen schon vorangetrieben haben und von dem Förder-Stopp der KfW ab Februar 2022 überrascht wurden.
Diese höhere Förderung können Investoren erhalten, die ihren Antrag bis zum 31.12.2022 bei der ILB stellen. Wir empfehlen deshalb allen Interessenten, frühzeitig mit den Kundenberatern der ILB Kontakt aufzunehmen.
Verlängerte Zinsbindung beim Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau
Ab sofort verlängert die ILB im Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau ihre Zinsbindung. Alle Kunden können die Zinsbindung für die Dauer von bis zu zwanzig Jahren wählen.
Mit Ablauf der vereinbarten Zinsbindung erhalten Sie auch künftig den ILB-Tilgungszuschuss von 5 Prozent.
Unsere Kundenberater stehen für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Neubau von Mietwohnungen im Land Brandenburg
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mietwohnungsneubau erhalten Sie von der ILB einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Zusagebetrages. Für die Errichtung eines Effizienzhaus-Standards 55 der KfW oder besser beträgt der Tilgungszuschuss sogar 7,50%. Anträge auf den erhöhten Zuschuss müssen bis zum 31.12.2022 bei der ILB gestellt werden.
Einen Tilgungszuschuss schreibt die ILB Ihnen nach Ablauf der gewählten Zinsbindungsfrist gut. Das reduziert die Restschuld mit einem Mal. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.
Wie ist das Antragsverfahren?
Das Antragsformular steht auf der ILB-Homepage zur Verfügung. Den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen Anlagen reichen Sie bitte vor Beginn des Projekts bei der ILB ein.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für den höheren Tilgungszuschuss von 7,50 Prozent bis zum 31.12.2022 gestellt werden müssen.
Wie erfolgt die Besicherung?
Die Besicherung erfolgt bankenüblich.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Infotelefon Wohnungsbau der ILB unter 0331 660-1322.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Brandenburg-Kredite für die Wohnungswirtschaft In Info-Korb legen