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Wir fördern Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg, die Jugendliche dabei unterstützen, eine Ausbildung aufzunehmen oder ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Sie stellen bedarfsorientierte Angebote bereit, um soziale und personale Kompetenzen zu verbessern, Probleme im Ausbildungsbetrieb erfolgreich zu bearbeiten oder sich zu passender Unterstützung am Übergang von der Schule in den Beruf zu informieren. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Landes Brandenburg und wird kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Fördernehmer | Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg haben. |
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Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) |
Lokale Koordinierungsstellen:
Lokale Koordinierungsstellen:
Projekt zur Unterstützung der Lokalen Koordinierungsstellen:
Die Zuwendungs beträgt maximal 77.952,00 Euro je Kalenderjahr. Gefördert werden:
Derzeit können keine Anträge gestellt werden.
Die Richtlinie tritt am 15. Juli 2022 in Kraft und am 31. Juli 2028 außer Kraft.
Die Mitarbeitenden der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner*innen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660 2200.
Anforderungen an einzureichende Konzepte
Anlage zur Richtlinie: Zukunft Beruf 2022
Stand: 07/2022Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21)
Stand: 10/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 11/2024Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Bestätigung zur ordnungsmäßigen Abrechnung der Personalausgaben (ESF+ FP 21-27)
Durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen
Stand: 11/2022Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Türöffner 2022 Teilnehmende und LOK-Projekte
Stand: 02/2023Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 03.07.2024
Stand: 07/2024Merkblatt "Kriterien für den Sachbericht" - Anlage 1 - Übersichtsliste zu den Projekten der LOK
Stand: 02/2023Merkblatt "Kriterien für den Sachbericht" - Anlage 2 - Lotsenfunktion
Stand: 02/2023Merkblatt "Kriterien für den Sachbericht" - Anlage 3 - Übersicht Netzwerkkontakte
Stand: 02/2023Merkblatt "Kriterien für den Sachbericht" - Anlage 4 - Dokumentation Übergänge der BFS-G und BFS-G-Plus Schülerinnen und Schüler
Stand: 02/2023Teilnahmebestätigung (ESF+ 2021-2027) - Türöffner 2022 (Muster)
Stand: 02/2023Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022