Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Die ILB bietet in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ein Förderprogramm zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen für stationäre Einrichtungen sowie gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten an.
Eine auf Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichtete Pflege und Betreuung erfordert auch die Bereitstellung einer modernen Infrastruktur.
Zur Unterstützung von Investitionen in die Infrastruktur gewährt die ILB langfristige Finanzierungen zu günstigen Konditionen. In Vordergrund stehen gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten und die Erfüllung rechtlicher Auflagen und technischer Vorgaben sowie die notwendige Ertüchtigung bestehender stationärer Einrichtungen.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Darlehen Brandenburg-Kredit Pflege:
Unternehmen ohne einen kommunalen oder gemeinnützigen Hintergrund können ähnliche Konditionen durch andere Programme der ILB angeboten werden z. B. Brandenburg Kredit für den Mittelstand.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg Kredit Pflege sind folgende Investitionen förderfähig:
Wie wird gefördert?
Die ILB bietet den Brandenburg-Kredit Pflege mit Zinsverbilligung an.
Mindestbetrag:min. 50 TEUR pro Vorhaben im ambulanten Bereichmin. 200 TEUR pro Vorhaben im stationären Bereich
Höchstbetrag:max. 2.000 TEUR pro Vorhaben bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP)
Ein darüber hinaus entstehender Kreditbedarf kann im Einzelfall geprüft werden.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten der Darlehensnehmer banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der ILB vereinbart.
Mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz ist vereinbart, dass bei geförderten Einrichtungen im Investitionsprogramm Pflege (IVP) max. 2 Mio. EUR im Vorrang gesichert werden dürfen.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Kurzinformation Brandenburg-Kredit Pflege In Info-Korb legen
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen