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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit diesem Programm fördert die ILB Maßnahmen zur Implementierung digitaler Infrastrukturen an Schulen sowie regionale und landesweite Maßnahmen. Bei regionalen und landesweiten Maßnahmen werden u. a. der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen gefördert.
Ziel des Förderprogramms ist die Förderung von Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.
Wer wird gefördert?
Bei investiven Maßnahmen an Schulen werden öffentliche Schulträger gemäß §100 Abs. 1 bis 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), freie Träger von Ersatzschulen gemäß §120 BbgSchulG, Träger von staatlich anerkannten Schulen für Altenpflege und Gesundheitsfachberufe gemäß AltPflSchV und GBSchV in Verbindung mit dem PflBG ab 1. Januar 2020 antragsberechtigt. Im Zuge der regionalen und landesweiten Maßnahmen können des weiteren das Land Brandenburg, nachgeordnete Einrichtungen sowie Rechtsformen des öffentlichen und Privatrechts, sofern sie schulischen Zwecken dienen, gefördert werden.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der investiven Maßnahmen an Schulen können gefördert werden
Im Rahmen der regionalen und landesweiten Maßnahmen können gefördert werden
Wie wird gefördert?
Die Höhe der maximal möglichen Gesamtzuwendung je Zuwendungsempfänger ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Richtlinie (Schulträgerbudget). Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bezogen auf die einzelne Maßnahme bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Kommunen, die mit einem Haushaltssicherungskonzept gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg arbeiten, erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Unter diese Regelung fallen ebenfalls Ämter und Verbandsgemeinden als Schulträger, sofern mehr als 50 Prozent der Einwohner in amtsangehörigen/verbandsangehörigen Gemeinden wohnen, die gemäß § 63 Absatz 5 BbgKVerf arbeiten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können ab dem 1. September 2019 bis zum 31. Dezember 2020 über die Online-Plattform der ILB eingereicht werden.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft und mit Ablauf vom 16. Mai 2024 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums helfen Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Eine Förderung wird, gemäß § 4 Verwaltungsvereinbarung "DigitalPakt Schule 2019-2024" des Bundes und der Länder vom 16. Mai 2019, nur für Maßnahmen gewährt, mit denen nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurde und bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 16. Mai 2024 gesichert erscheint.
Leasing von IT-Infrastruktur ist förderfähig, wenn es sich um Vollamortisierungsleasing bzw. Mietkauf, die nicht investiven Ausgaben werden aus den Leasingraten herausgerechnet und Leasing ist nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung günstiger als ein Kauf oder/und die Betriebssoftware für anzuschaffende bzw. angeschaffte Geräte für die Laufzeit des DigitalPakts ist ausschließlich im Leasing erhältlich.
Bei baulichen Maßnahmen sind die VV/VVG Nummer 6 zu § 44 LHO zu beachten.
Anlage 1 zur Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019-2024 (Richtlinie DigitalPakt Schule) vom 31.07.2019 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Information zum Antragsverfahren In Info-Korb legen
für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe
Liste der förderfähigen Maßnahmen In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Schulnummern für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Ausstattungsliste In Info-Korb legen
Ausstattungsmaßnahmen an mehreren Schulen In Info-Korb legen
Diese Datei muss vor dem Öffnen herunter geladen werden.
Bestätigung Schulaufsicht In Info-Korb legen
Bestätigung der Hausbank DigitalPakt Schule 2019-2024 In Info-Korb legen
Bestätigung der Schulentwicklungsplanung zur Standortsicherheit In Info-Korb legen
Bestätigung über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und IT-Support In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärungen des Zuwendungsempfängers zum Verwendungsnachweis In Info-Korb legen
Diese Erklärung muss gemeinsam mit dem Dokument "Verwendungsnachweis DigitalPakt Schule 2019-2024" im Original an die ILB versandt werden.
Fachlicher Prüfvermerk des MSGIV zum Medienentwicklungsplan In Info-Korb legen
Ist-Stand-Analyse In Info-Korb legen
Medienentwicklungsplan In Info-Korb legen
gemäß Punkt 4.1.1 Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 - 2024 für staatlich anerkannte Schulen für Altenpflege / Gesundheitsberufe (MEP-G)
Medienentwicklungsplan (MEP) In Info-Korb legen
Medienentwicklungsplan Anlage 1 In Info-Korb legen
Medienentwicklungsplan Anlage 2 In Info-Korb legen
Medienentwicklungsplan Anlage 3 In Info-Korb legen
Medienentwicklungsplan Anlage 4 In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Präsentation zur Informationsveranstaltung In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen
Logo des Bundes für DigitalPakt Schule 2019-2024 In Info-Korb legen
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