Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können laufend bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll, eingereicht werden.
Die Anträge sind durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätesten 1. Dezember 2017 an die ILB als Bewilligungsstelle zu übergeben.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.