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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Das Land Brandenburg fördert notwendigen Bau- und Ausstattungsinvestitionen für besondere bildungspolitische Schwerpunktmaßnahmen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft.
Ziel der Zuwendungsgewährung ist die Stärkung der kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg in dem Bereich Bildung.
Start neues Förderprogramm Kommunales Infrastrukturprogramm - Bildungsinfrastruktur (KIP)
Ab sofort können für das Förderprogramm Anträge gestellt werden. Die ILB fördert Aus- und Umbaumaßnahmen, Schaffung von Räumlichkeiten, Ausstattung für sonderpädagogischen Förderbedarf und Herstellung von Barrierefreiheit in Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Schulträger gemäß § 100 Absatz 1 bis 3 BbgSchulG.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind investive Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts gemäß § 29 Absatz 2 BbgSchulG, insbesondere
Im Rahmen dieser Richtlinie sind außerdem investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung einer Grund- mit einer Gesamt- oder Oberschule gemäß § 16 Absatz 3 BbgSchulG, auch in Verbindung mit der Führung des Grundschulteils an mehreren Standorten gemäß § 19 Absatz 2 BbgSchulG, für erforderliche Ausbau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich der Schule, förderfähig.
Förderfähige Ausgaben sind Investitionen in den genannten Bereichen.
Bei der Förderung von Hochbaumaßnahmen sind die Kostengruppen der DIN 276 der Bemessung zugrunde zu legen.
Als zuwendungsfähige Gesamtausgaben gelten alle zur Durchführung der geförderten Maßnahme notwendigen und angemessenen Ausgaben, die im Rahmen der schul- und baufachlichen Prüfung ermittelt und durch das MBJS sowie die Bewilligungsbehörde anerkannt worden sind.
Zuwendungsfähig sind ausschließlich Maßnahmen an Standorten, die in den gemäß § 102 Absatz 5 BbgSchulG genehmigten Schulentwicklungsplänen langfristig als gesichert ausgewiesen sind.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung in Form einer Zuweisung beträgt grundsätzlich 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bereitzustellen.
Zuwendungen im Bildungsbereich sollen eine Bagatellhöhe von 50.000 Euro nicht unterschreiten.
Weitere Details finden Sie unter der Ziffer 5.4 der Richtlinie.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf eine Förderung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenfassung einer Grund- mit einer Gesamt-/Oberschule müssen spätestens bis zum 31. März 2018 sowie Anträge auf eine Förderung der Maßnahmen zur Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts müssen spätestens bis zum 30. Juni 2018 beim MBJS eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
Die einzelnen Maßnahmen dürfen nicht gleichzeitig durch andere Programme des Bundes, der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Die Maßnahme darf erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die ILB.
Alle mit Hilfe der Zuwendung beschafften oder hergestellten unbeweglichen Gegenstände sind zehn Jahre, alle beweglichen Gegenstände über 400 Euro sind fünf Jahre und alle beweglichen Gegenstände bis 400 Euro sind zwei Jahre für den Zuwendungszweck gebunden.
Bei Baumaßnahmen sind die VV Nr. 6 zu § 44 LHO zu beachten.
Kurzinformation (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 49 kB) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung (PDF 0,2 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Rahmenrichtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalen Infrastrukturprogrammes 2016 - 2019 (KIP-Richtlinie) (PDF 7,57 MB) In Info-Korb legen
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben (KIP-Bildungsinfrastruktur) (PDF 17 kB) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Baufachliche Prüfung durch die bautechnische Dienststelle der Gemeinde zum Verwendungsnachweis (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Mittelabruf Hochbauvorhaben (KIP) (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Mittelabruf Vorschussprinzip (KIP) (PDF 1,26 MB) In Info-Korb legen
Verwendungsnachweis (Kommunales Infrastrukturprogramm) (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Zwischenbericht und Mittelabflussplanung (PDF 1,2 MB) In Info-Korb legen
Auftragsvergabeliste (XLSX 41 kB) In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens (PDF 1,31 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLSM 0,54 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen