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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die ILB fördert aus Landesmitteln die nationale Kofinanzierung der EU-Förderung von INTERREG V B und INTERREG EUROPE Projekten sowie Vorbereitungskosten im Rahmen der EU-Antragserstellung, an denen brandenburgische Projektpartner beteiligt sind.
Mit dieser Richtlinie leistet das Land Brandenburg einen Beitrag zur Internationalisierungsstrategie. Projektträgern wird die Möglichkeit eröffnet, sich an interregionalen und transnationalen INTERREG-Projekten zu beteiligen.
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg, die sich als federführende Begünstigte (Leadpartner) oder Partner an INTERREG V B- beziehungsweise INTERREG EUROPE-Projekten beteiligen.
Förderfähig sind die zuschussfähigen Ausgaben, für die von der Verwaltungsbehörde zum jeweiligen Kooperationsprogramm für die Beteiligung des Antragstellers an INTERREG V B- und EUROPE-Projekten EU-Mittel gewährt wurden.
Das sind:
Die Zuwendungen zur nationalen Kofinanzierung werden im Rahmen der Projektförderung als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Es können im Programm INTERREG EUROPE bis zu 10 Prozent, im Programm INTERREG V B Central Europe bis zu 15 Prozent und im Programm INTERREG V B Baltic Sea Region bis zu 20 Prozent des dem Antragsteller zuzurechnenden Anteils an der Gesamtfinanzierung des Projektes auf der Grundlage der Festlegung der förderfähigen Gesamtausgaben im Fördervertrag mit der zuständigen Verwaltungsbehörde als Zuschuss gewährt werden.
Die Vorbereitungskosten können in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch nur in Höhe von bis zu 9.000 Euro bezuschusst werden.
Bei Genehmigung des Projektes durch die Europäische Kommission wird der bewilligte Zuschuss für die Vorbereitungskosten in Höhe von 75 Prozent (EU-Anteil INTERREG V B Baltic Sea Region), in Höhe von 80 Prozent (EU-Anteil INTERREG V B Central Europe) beziehungsweise 85 Prozent (EU-Anteil INTERREG EUROPE) mit dem Zuschuss zur nationalen Kofinanzierung verrechnet.
Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt im Einzelfall bei 2.500 Euro.
Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.
Antrag auf Förderung der Vorbereitungskosten für die Antragserstellung
Der Antrag ist bei der ILB vor Beginn der Aktivitäten zur Antragserstellung für das jeweilige EU-Förderprogramm einzureichen. Die nötigen Formulare finden Sie auf dieser Website.
Zuwendungen zur Finanzierung der Vorbereitungskosten werden nur gewährt wenn:
Antrag auf Förderung der nationalen Kofinanzierung
Der Antrag ist der ILB vor Einreichung oder mit Einreichung des EU-Antrages bei der Europäischen Kommission vorzulegen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bzw. eine Bewirtschaftungsbefugnis (sollten Sie Träger einer Landeseinrichtung sein) über die gewährte Förderung.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der ILB sowie das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Die ILB kann keine Förderung für Vorhaben erteilen, mit denen vor einer Förderzusage begonnen worden ist. Im begründeten Einzelfall kann Ihnen die ILB auf Antrag einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigen.
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, erhalten Sie eine Förderung in Form einer "De-minimis"-Beihilfe.
Hinweise zur Antragstellung Landeskofinanzierung INTERREG VB und EUROPE (PDF 0,21 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 46 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,39 MB) In Info-Korb legen
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (MdJ)