GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

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  • Jens Ramm Jens Ramm Referatsleiter
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  • Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211
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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur.

Fördernehmer Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Förderthemen Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I) vom 15. Februar 2022 (Veröffentlichung vom 09. März 2022)
Mittelherkunft Bund, Land Brandenburg

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.

Aktuelle Meldungen

Förderausschluss zu Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung

Die Förderbedingungen werden aktuell im Ministerium überarbeitet. Ab dem 18. Dezember 2019 können keine Anträge mehr von Bildungsstätten im Bereich der Gesundheit und Pflege für den Fördertatbestand Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung der Richtlinie entgegengenommen werden.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Allgemein

  • Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind

Für die Moderniserung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie

  • Landkreise und kreisfreien Städte

Was wird gefördert?

  • Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände
  • Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz
  • Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben
  • Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten
  • Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
  • Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus
  • Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren
  • Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen
  • Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
  • Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne
  • Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne
  • Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten
  • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
  • Kooperationsnetzwerke
  • Innovationscluster
  • Vorhaben gemäß Experimentierklausel

Wer oder was wird nicht gefördert?

Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden (Beispiele):

  • Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels
  • Maßnahmen des Bundes und der Länder
  • Bau oder Ausbau von Straßen mit netzbildendem Charakter oder Netzen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsverbindungen die nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (Teil kommunaler Straßenbau) förderfähig sind
  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, bei denen Ausgleichzahlungen in Fonds oder Ähnliches geleistet werden, um zu einem unbestimmten Zeitpunkt an einem unbestimmten Ort Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren.

Eine abschließende Liste der Maßnahmen, die nicht gefördert werden können, entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.2 der Richtlinie.

Wie wird gefördert?

Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.

Finanzierungsgegenstand Fördersatz und maximale Zuwendungshöhe
alle zuwendungsfähigen Maßnahmen max. 60% (Basisförderung)
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme wird im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt oder
  • die geförderte Infrastrukturmaßnahme fügt sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein oder
  • Industriebrachflächen werden revitalisiert
+ max. 20 % (Potenzialförderung)
Regionalmanagementvorhaben max. 75 %, höchstens 200.000 EUR p.a.
Regionalbudgetvorhaben max. 80 %, höchstens 150.000 EUR p.a.
Planungs- und Beratungsleistungen max. 75 %
Regionale Entwicklungskonzepte max. 75 %, höchstens 50.000 EUR

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Der Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen ist vor Beginn des Investitionsvorhabens über das ILB-Kundenportal (außer für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.12 und 2.1.13) zu stellen.

Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

Was ist noch zu beachten

Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.

Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.

Betreibende und Nutzende sowie Träger und Nutzende dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.

Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Rechnungsliste

Rechtshinweise

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