GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur
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Jens Ramm Referatsleiter
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Cordula Krebs Tel.: 0331 660-1573
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Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211
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Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur.
Fördernehmer | Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind |
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Förderthemen | Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I) vom 15. Februar 2022 (Veröffentlichung vom 09. März 2022) |
Mittelherkunft | Bund, Land Brandenburg |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.
Aktuelle Meldungen
Förderausschluss zu Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung
Die Förderbedingungen werden aktuell im Ministerium überarbeitet. Ab dem 18. Dezember 2019 können keine Anträge mehr von Bildungsstätten im Bereich der Gesundheit und Pflege für den Fördertatbestand Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung der Richtlinie entgegengenommen werden.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Allgemein
- Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Für die Moderniserung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
- Landkreise und kreisfreien Städte
Was wird gefördert?
- Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände
- Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz
- Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben
- Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten
- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten
- Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus
- Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren
- Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen
- Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Regionalbudgetvorhaben für regionale Wachstumskerne
- Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne
- Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten
- Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen
- Kooperationsnetzwerke
- Innovationscluster
- Vorhaben gemäß Experimentierklausel
Wer oder was wird nicht gefördert?
Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden (Beispiele):
- Maßnahmen zugunsten des großflächigen Einzelhandels
- Maßnahmen des Bundes und der Länder
- Bau oder Ausbau von Straßen mit netzbildendem Charakter oder Netzen des öffentlichen Personennahverkehrs, Verkehrsverbindungen die nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden des Landes Brandenburg (Teil kommunaler Straßenbau) förderfähig sind
- Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, bei denen Ausgleichzahlungen in Fonds oder Ähnliches geleistet werden, um zu einem unbestimmten Zeitpunkt an einem unbestimmten Ort Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren.
Eine abschließende Liste der Maßnahmen, die nicht gefördert werden können, entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.2 der Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.
Finanzierungsgegenstand | Fördersatz und maximale Zuwendungshöhe |
alle zuwendungsfähigen Maßnahmen | max. 60% (Basisförderung) |
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+ max. 20 % (Potenzialförderung) |
Regionalmanagementvorhaben | max. 75 %, höchstens 200.000 EUR p.a. |
Regionalbudgetvorhaben | max. 80 %, höchstens 150.000 EUR p.a. |
Planungs- und Beratungsleistungen | max. 75 % |
Regionale Entwicklungskonzepte | max. 75 %, höchstens 50.000 EUR |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen ist vor Beginn des Investitionsvorhabens über das ILB-Kundenportal (außer für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.12 und 2.1.13) zu stellen.
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Was ist noch zu beachten
Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.
Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.
Betreibende und Nutzende sowie Träger und Nutzende dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.
Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Formulare / Downloads
Programminformationen
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Koordinierungsrahmen der GRW ab 01. Januar 2023
(gilt bis auf weiteres nur für Sonderprogramm)
Stand: 12/2022 - Stand: 12/2021
- Stand: 04/2023
- Stand: 03/2022
Ergänzende Informationen
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BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 07/2021 -
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 BHO
Stand: 10/2020 - Stand: 07/2017
- Stand: 10/2016
- Stand: 11/2022
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bei Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie und Gewerbegelände
Stand: 04/2018 - Stand: 07/2014
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Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben (investiv)
Stand: 03/2020 -
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben (nicht investiv)
Stand: 11/2018
Formulare
- Stand: 02/2017
- Stand: 02/2020
- Stand: 10/2019
- Stand: 04/2017
- Stand: 06/2019
- Stand: 07/2019
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für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2020
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
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Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 12/2022
Rechnungsliste
- Stand: 03/2023
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022
Logos
- Stand: 12/2021
- Stand: 05/2017