Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB beim Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur.
Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich.
Förderausschluss zu Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung
Die Förderbedingungen werden aktuell im Ministerium überarbeitet. Ab dem 18. Dezember 2019 können keine Anträge mehr von Bildungsstätten im Bereich der Gesundheit und Pflege für den Fördertatbestand Ziffer 2.1.7 Errichtung, Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung der Richtlinie entgegengenommen werden.
Wer wird gefördert?
Allgemein
Für die Moderniserung der Radwege nach Nummer 2.1.5.3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Folgende Maßnahmen können durch das Förderprogramm nicht unterstützt werden (Beispiele):
Eine abschließende Liste der Maßnahmen, die nicht gefördert werden können, entnehmen Sie bitte dem Punkt 2.2 der Richtlinie.
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag auf Gewährung von Investitionszuschüssen ist vor Beginn des Investitionsvorhabens über das ILB-Kundenportal (außer für Maßnahmen gemäß Nummer 2.1.12 und 2.1.13) zu stellen.
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei der ILB obligatorisch zu führen.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate.
Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann.
Betreibende und Nutzende sowie Träger und Nutzende dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein.
Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder - Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2022 In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung In Info-Korb legen
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens nach Paragraf 7 Absatz 2 Satz 2 BHO In Info-Korb legen
Inhalte der Radwege-Unterhaltungskonzepte (RUK) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Vermarktungskosten In Info-Korb legen
bei Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie und Gewerbegelände
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben (investiv) In Info-Korb legen
Merkblatt zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben (nicht investiv) In Info-Korb legen
Abrechnung eines Gewerbegebietes In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Ausgaben und Einnahmen In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Nachweis über die Belegung des Gewerbegebietes In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen
Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz In Info-Korb legen
Logo Land Brandenburg In Info-Korb legen