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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Am 4. April 2019 findet von 10:00 bis 16:00 Uhr die 8. Brandenburger Betriebsrätekonferenz in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg statt. Hierzu laden der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke, Arbeitsministerin des Landes Susanna Karawanskij und Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg gemeinsam ein. Auf der Betriebsrätekonferenz wird auch Hendrik Fischer, Staatssekretär im Brandenburger Wirtschaftsministerium sprechen. Veranstalter der Betriebsrätekonferenz ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BRK2019
Die Digitalisierung ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern findet bereits heute statt – auch in Brandenburg. Wie können Sie als Betriebsrätinnen und Betriebsräte die Digitalisierung in ihren Betrieben gestalten? Das ist die zentrale Frage auf der 8. Brandenburger Betriebsrätekonferenz. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und der Landesregierung können Sie über Gute Arbeit und sichere Arbeitsplätze in der Digitalisierung diskutieren. Ob dies gelingt, hängt auch vom Einbezug der Beschäftigten sowie vom Engagement der Betriebsräte ab. Das genaue Programm der 8. Brandenburger Betriebsrätekonferenz wird demnächst hier veröffentlicht.
Die Betriebsratswahlen 2018 liegen ein Jahr zurück. Vernetzung und gegenseitige Unterstützung ist wichtig. Auf der 8. Brandenburger Betriebsrätekonferenz erhalten Sie Gelegenheit, sich mit anderen Betriebsräten über Digitalisierung hinaus zu Themen auszutauschen, die Ihnen in Ihrer Betriebsratsarbeit unter den Nägeln brennen. Im Online-Anmeldeformular finden Sie ein entsprechendes Feld dafür.
Die Freistellung für Betriebsräte erfolgt nach § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz. Die Betriebsratsgremien müssen form- und fristgemäß über die Teilnahme der einzelnen Betriebsratsmitglieder entscheiden. Teilnehmende, die nicht unter diese Bestimmungen fallen, können von ihrem Unternehmen keine Übernahme der Reise- oder Ausfallkosten erwarten.
Programm 8. Brandenburger Betriebsrätekonferenz 2019 (PDF 0,98 MB) In Info-Korb legen
Brandenburgsaal der Staatskanzlei des Landes BrandenburgHeinrich-Mann-Allee 10714473 Potsdam