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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen in Regionalfördergebieten (aktuell das gesamte Land Brandenburg).
Neue Regelung für die Bereitstellungsprovision ab dem 2. Januar 2023
Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat berechnet.
Neue Konditionen ab 8. April 2022 in den Brandenburg-Krediten Energieeffizienz, Gründung und Unternehmen
Aufgrund der aktuellen Lage ändern sich die Zinsen mitunter sogar täglich. Wir verzichten daher künftig auf die an dieser Stelle gewohnten Aktuelles-Meldungen und bitten Sie, die Veröffentlichungen der Konditionen bei den Kreditprogrammen zu beachten.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit Gründung unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller sich innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden:
Was wird gefördert?
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Gründung stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Förderberater*innen der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg-Kredit Gründung mit anderen Fördermitteln (Darlehen oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich. Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW-Prgrammen "ERP-Förderkredit KMU", dem "ERP-Gründerkredit-Startgeld" und/oder dem "KfW-Förderkredit großer Mittelstand".
Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem ILB-Darlehen ohne staatliche Beihilfen finanziert werden.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt für kleine und mittlere Unternehmen auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen. Bei Investitionen kann auch eine Beihilfe "Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" § 17 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Brandenburg-Kredit Gründung In Info-Korb legen
Die zusätzlichen Antragsunterlagen verbleiben zukünftig bei der Hausbank.
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung der Hausbank In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Gesellschafterliste In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Konditionen Endkreditnehmer BKG & BKU großer Mittelstand ab 25. Januar 2023 In Info-Korb legen
Siehe KfW-Konditionenrundschreiben vom 24. Januar 2023
Konditionen Endkreditnehmer BKG (KMU) ab 25. Januar 2023 In Info-Korb legen
Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer (AB-EKN) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Kreditinstitute (AB-KI) In Info-Korb legen
Ausschlussliste KfW In Info-Korb legen
Fördergebietskarte 2022-2027 In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Kumulierungserklärung In Info-Korb legen
Beihilfeantrag für Förderdarlehen In Info-Korb legen
Erklärung zum Bankenwechsel In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmer-/Mithafterwechsel In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmerwechsel - Checkliste In Info-Korb legen
Tilgungsaussetzung - Antrag In Info-Korb legen
Überblick der Fördermöglichkeiten in der Tourismusbranche In Info-Korb legen
Förderangebote für Gastgeberinnen und Gastgeber im Land Brandenburg
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen