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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 2 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft. Mit dem Programm werden Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:
Große Unternehmen können im Rahmen des MWAE-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit nach Art. 2 Nr. 51 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 handelt:
Ferner sind Investitionen von großen Unternehmen förderfähig, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen Normen und Normen der EU für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen).
Es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Touristische Vorhaben werden in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen, gefördert.
Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg ist grundsätzlich nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
In den D-Fördergebieten gilt ein Höchstfördersatz von 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
In den C-Fördergebieten kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 15 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung in Höhe von 10 Prozent.
Die Erfüllung von Struktureffekten wirkt sich auf die Höhe der Förderung aus.
Für mittlere Unternehmen kann ein Zuschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Fördersätze gewährt werden. Für kleine Unternehmen ist ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.
In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.
Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und endet am 31. Dezember 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Für die Beratung zu Guter Arbeit und zur Erstellung eines Weiterbildungskonzeptes steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin Frau Juliane Tuda (WFBB) unter 0331 704457-13 zur Verfügung.
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2022 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Positivliste In Info-Korb legen
Anlage 1 nachzureichende Unterlagen In Info-Korb legen
Anlage 2 Investitionsgüterliste In Info-Korb legen
Anlage 3 Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung In Info-Korb legen
Anlage 4 Darstellung Gesamtfinanzierung durch die Hausbank In Info-Korb legen
Anlage Mindestanforderungen an Bauunterlagen In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Checkliste für ein Weiterbildungskonzept In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Stellungnahme für die ILB In Info-Korb legen
Stellungnahme der Kammern (IHK/HWK) zum Antrag
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen