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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei Vorhaben größer 2 Millionen EUR ebenfalls gefördert werden.
Das Ziel des Programms ist die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken. Mit dem Programm werden Arbeitsplätze im Land Brandenburg geschaffen und gesichert.
Gefördert werden Investitionsvorhaben von Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt.
Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW-G - Große Richtlinie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Die aktuelle Richtlinie finden Sie in der Rubrik "Konditionen, Formulare und Dokumente" unter den Programminformationen.
Für Erweiterungen und Investitionen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismusgewerbes) bis 50 Mitarbeiter können über die GRW-G bis zu 30% Zuschuss für Ihr Projekt gefördert werden.
In der Grenzregion zu Polen kann noch zusätzlich bis zu 10% mehr Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch genommen werden.
Diese Zuschüsse gelten auch für die Übernahmen von Betriebsstätten, das Aufstocken von Personal (Sach- und Lohnkosten), die Errichtung von Betriebsstätten und für touristische Vorhaben. Das zu fördernde Projekt muss mindestens eine Gesamtinvestitionssumme von 60.000 Euro umfassen.
Ob Sie die Förderung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie von unser
Förderberatung unter 0331 - 660 2211.
Die neuen Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" GRW (GRW-G) wur-den am 31.01.2018 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Die Richtlinien finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente" der jeweiligen Zuschussprogramme.
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) fördert mit dem Programm GRW-G Große Richtlinie über die ILB vor allem mittlere und große Unternehmen. Kleine Unternehmen können bei förderfähigen Ausgaben (Sachkosten oder Lohnkosten) über 2,0 Millionen EUR eben-falls gefördert werden.
Im Rahmen der Kleinen Richtlinie werden ausschließlich kleine Unternehmen gefördert, mit förderfähigen Ausgaben bis max. 2,0 Millionen EUR.
Gefördert werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000,00 EUR (Kleine Richtlinie) bzw. 100.000,00 EUR (Große Richtlinie).
Die Richtlinien traten rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft und laufen bis zum 31. Dezember 2020.
Sie finden Anwendung für Anträge, die während ihrer Laufzeit gestellt und beschieden werden. Sie finden ferner Anwendung für GRW-G-Anträge, die bereits vor Inkrafttreten gestellt, aber noch nicht beschieden worden sind.
Mit den Vorhaben darf mit Antragstellung (Posteingang) begonnen werden. Die Risiken liegen beim Antragsteller.
Die Förderung kann in der Großen Richtlinie bis zu einem Höchstsatz von 10 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung von 5 Prozent. Der Höchstsatz wird nur gewährt, wenn mindestens 3 Struktureffekte erfüllt sind, davon mindestens einer aus jeder Kriterien-Gruppe.
Auf den Förderhöchstsatz kann für mittlere Unternehmen ein Zuschlag von 10 Prozent und für kleine Unter-nehmen ein Zuschlag von 20 Prozent gewährt werden.
Im Geltungsbereich der Kleinen Richtlinie kann die Förderung bis zu einem Höchstsatz von 30 Prozent erfolgen.
ln den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Sollten sich durch die geänderten Förderbedingungen Schwierigkeiten bei der Darstellung der Gesamtfinanzie-rung der Investitionsvorhaben ergeben oder sollte es Bedarf für eventuelle Zwischen- oder Vorfinanzierungen offener GRW-G-Zuschüsse geben, verweisen wir auf das Konsortialangebot in unserem Hause. Die ILB bietet mit dem Programm "ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand" eine langfristige Finanzierung für Investitionen von Brandenburger Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind, an. Die Finanzierung erfolgt in Form eines offenen Innenkonsortiums gemeinsam mit der Hausbank, die als Konsortialführer fungiert (nähere Hinweise siehe Internetseite der ILB unter Wirtschaft/Darlehen/ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, sofern sie den Primäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Gefördert werden vorrangig Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören:
Das MWAE-Förderprogramm GRW-G große Richtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der folgenden Projekte:
Große Unternehmen können im Rahmen des MWAE-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur gefördert werden, wenn es sich um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit nach Art. 2 Nr. 51 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 handelt:
Erstinvestitionen von großen Unternehmen zur einfachen Diversifizierung (Hinzunahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen können nur nach Einzelgenehmigung der Europäischen Kommission gefördert werden.
Ferner sind Investitionen von großen Unternehmen förderfähig, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen Normen und Normen der EU für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen). Es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Touristische Vorhaben werden in den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Rad- und Wassertourismus sowie Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen, gefördert. Die Förderung von Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg kann nur im Aus-nahmefall nach Zustimmung der entsprechenden Wirtschaftsverwaltung erfolgen.
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 10 Prozent erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Basisförderung in Höhe von 5 Prozent.
Die Erfüllung von Struktureffekten wirkt sich auf die Höhe der Förderung aus.
Für mittlere Unternehmen kann ein Zuschlag von 10 Prozent auf die ermittelten Fördersätze gewährt werden. Für kleine Unternehmen ist ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.
In den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus kann ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Der Antrag ist bei der ILB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.
Für die Förderung und die Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Die Richtlinie trat am 1. Januar 2018 in Kraft und endet am 31. Dezember 2021.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2020 (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Kurzinformation (PDF 48 kB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,15 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Positivliste (PDF 64 kB) In Info-Korb legen
Anlage 1 nachzureichende Unterlagen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage 2 Investitionsgüterliste (PDF 1,08 MB) In Info-Korb legen
Anlage 3 Gewinn- und Verlustrechnung, Liquiditätsplanung (PDF 0,71 MB) In Info-Korb legen
Anlage 4 Darstellung Gesamtfinanzierung durch die Hausbank (PDF 0,6 MB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage Mindestanforderungen an Bauunterlagen (PDF 30 kB) In Info-Korb legen
Antrag (PDF 1,49 MB) In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste (XLS 1,33 MB) In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
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