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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Mit dem Förderprogramm Marktstrukturverbesserung unterstützt die ILB Maßnahmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen.
Die Förderung von Investitionen zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht, Erzeugerzusammenschlüssen sowie von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen und operationellen Gruppen (OG) oder deren Mitglieder zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden.
Neue Richtlinie in Kraft getreten
Neue Richtlinie am 25. April 2022 in Kraft getreten
Die neue Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg für die Förderung von Maßnahmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gilt bis zum 30. Juni 2023.
Eine Antragstellung ist während der Laufzeit der Richtlinie jederzeit möglich.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
Die vorgenannten Unternehmen bzw. Mitglieder der dargelegten Gruppierungen müssen KMU sein. Demnach sind Unternehmen bis 249 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen EUR Umsatz/Jahr oder bis 43 Millionen EUR Bilanzsumme/Jahr mögliche Fördernehmer.
Was wird gefördert?
Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechter Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Schlachtung dienen.
Weiterhin sind allgemeine Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung der Investitionen stehen, i. H. v. 20 % der förderfähigen investiven Ausgaben zuwendungsfähig.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähig sind bspw.
Die übrigen Förderausschlüsse sind der Richtlinie gem. Nr. 2.2 zu entnehmen.
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können laufend eingereicht werden.
Die übrigen Verfahrensschritte sind der Richtlinie gem. Nr. 7 zu entnehmen.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer des Programms umfasst den Zeitraum zwischen dem 25. April 2022 bis 30. Juni 2023.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über die Telefonnummer 0331 660-1565 oder 0331 660-1310.
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung können nur gefördert werden, wenn sie mindestens fünf Jahre lang mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge oder Dienstleistungsverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. Von dem Erfordernis des Abschlusses von Lieferverträgen kann bei Investitionen in Vermarktungseinrichtungen für Blumen und Zierpflanzen, Verarbeitungseinrichtungen von Streuobst und bei Tierkörperbeseitigungsanlagen abgesehen werden.
Die Vorschriften der Nummer 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen sind einzuhalten.
Die Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren durchzuführen und können in Projektabschnitte gegliedert werden.
Weitere spezifische Zuwendungsvoraussetzungen entnehmen Sie der Richtlinie gem. Nr. 4 und Nr. 6.
Kurzinformation Marktstrukturverbesserung In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Publizität (GAK) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Auszahlungsantrag In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung Interessenkonflikt private Auftraggeber In Info-Korb legen
Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Finanzierungsbestätigung Hausbank In Info-Korb legen
Investitionsgüterliste In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag/Verwendungsnachweis
Liste der bezahlten Rechnungen In Info-Korb legen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Verwendungsnachweis Marktstrukturverbesserung In Info-Korb legen
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen