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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (MdJ)
Finden Sie Ihr passendes Programm für Ihr Vorhaben
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und das Ministerium der Justiz die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen.
Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Damit sollen erwerbsbezogene Kompetenzen der Menschen verbessert werden. Außerdem soll geringe Schriftsprachkompetenz reduziert und damit die Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Auch Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten werden unterstützt.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Beim Fördergegenstand Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen.
Was wird gefördert?
Regionale GrundbildungszentrenDiese sollen die Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene unterstützen und Teilnehmende für die Bildungsangebote (insbesondere niedrigschwellige Zugänge zum Lernen) akquirieren.
Kurse zur Alphabetisierung und GrundbildungDie Kurse vermitteln Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 und verbessern die Kompetenzen zu den Themen: Mathematik; Computer sowie digitale Medien und Kommunikation; Lernen lernen; Familie, Gesundheit und Soziales; Beruf, Arbeitswelt und Finanzen; Orientierungswissen Politik, Gesellschaft, Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Recht; Basiswissen Englisch. Die Grundbildungskurse vermitteln neben Fachinhalten auch Lese- und Schreibkompetenzen.Die Kurse unterteilen sich ina) öffentlich beworbene und zugängliche Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung. b) Kurse in Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg.
Fachliche KoordinierungsstelleDiese begleitet die Kursangebote und berät Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter zur Fachlichkeit und Qualitätssicherung. Außerdem werden Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter unterstützt bereits entwickelte Kursmodelle zu nutzen. Zudem koordiniert sie das Kursangebot auf Landesebene.
Stellen zur wissenschaftlichen QualifizierungDie geförderten Stellen sind verbunden mit einer Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von vier Semesterwochenstunden je geförderter Vollzeitstelle je Semester. Die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber tragen mit ihrer Lehre an Hochschulen in Brandenburg dazu bei, pädagogisches Personal für die Arbeit in der Alphabetisierung und Grundbildung auszubilden bzw. für dieses Themenfeld zu qualifizieren.
Wie wird gefördert?
Regionale Grundbildungszentren: AnteilsfinanzierungDie förderfähigen Gesamtausgaben können sich zusammensetzen aus:
Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung: VollfinanzierungDie Durchführung eines Kurses wird jeweils mit einer Pauschale pro nachgewiesener Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) gefördert.
Die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt 78 EUR.
Die Pauschale für Kurse in Justizvollzugsanstalten beträgt 67 EUR.
Fachliche Koordinierungsstelle: VollfinanzierungDirekte Personalausgaben sind jährlich bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 EUR zuwendungsfähig.
Direkte Sachausgaben sind förderfähig
Indirekte Ausgaben werden anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben gefördert.
Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: AnteilsfinanzierungDie förderfähigen Ausgaben bestehen aus
Wie ist das Antragsverfahren?
Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen. Je nach Fördergegenstand ist das Portal zu folgenden Zeiten geöffnet:Regionale Grundbildungszentren: 22. Februar 2023 bis 14. März 2023Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung: 22. Februar 2023 bis 21. März 2023Fachliche Koordinierungsstelle: 22. Februar 2023 bis 14. März 2023Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: 3. April 2023 bis 30. April 2023
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums über die Gewährung der Förderung für die Fördergegenstände wie folgt:
Antragstellende für Grundbildungszentren, die bereits eine Zuwendung nach der Vorgängerrichtlinie im Förderzeitraum 2014 – 2020 vom 8. August 2019 erhalten haben, können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung beginnen, frühestens am 1. April 2023.
Für Antragstellende für Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung ist ebenso nach Eingang der elektronischen Eingangsbestätigung der Beginn möglich, frühestens am 1. März 2023.
Anträge können für alle drei Fördertatbestände mit einem Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2025 gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 6. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Anlage zur Richtlinie Alphabetisierung und Grundbildung 2023 In Info-Korb legen
Festlegungen im Rahmen der Richtlinie In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Mindestqualifikationen der Kursleitungen gemäß Nr. 2.3 der Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Definition für finanzschwächere Kommunen in Nr. 4.4.1.4 der Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg" In Info-Korb legen
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF+ 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027 In Info-Korb legen
aktualisiert am 06.10.2022
Personaleinsatz - Stellenbesetzung (ESF+ 2021-2027) In Info-Korb legen
Personaleinsatz-Stellenbeschreibung (ESF+ FP 2021-2027) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027 In Info-Korb legen
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts In Info-Korb legen
Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen In Info-Korb legen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027