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Jetzt Förderung findenIm Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und das Ministerium der Justiz die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen.
Fördernehmer | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie beim Fördergegenstand "Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung" staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. |
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Förderthemen | Lebenslanges Lernen, Grundbildung, Lese- und Schreibkompetenzen von Erwachsenen |
Förderart | Zuschuss, Zuweisung |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Ministerium der Justiz |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung des Zugangs zum lebenslangen Lernen durch Bildungsmaßnahmen, die Erwachsenen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln sowie Grundbildungsdefizite ausgleichen. Damit sollen erwerbsbezogene Kompetenzen der Menschen verbessert werden. Außerdem soll geringe Schriftsprachkompetenz reduziert und damit die Beschäftigung und Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Auch Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten werden unterstützt.
Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.
Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:
Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.
Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Beim Fördergegenstand Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen.
Was wird gefördert?
Regionale Grundbildungszentren
Diese sollen die Alphabetisierung und Grundbildung auf regionaler Ebene unterstützen und Teilnehmende für die Bildungsangebote (insbesondere niedrigschwellige Zugänge zum Lernen) akquirieren.
Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Die Kurse vermitteln Lese- und Schreibkompetenzen auf den Alpha-Level 1 bis 4 und verbessern die Kompetenzen zu den Themen: Mathematik; Computer sowie digitale Medien und Kommunikation; Lernen lernen; Familie, Gesundheit und Soziales; Beruf, Arbeitswelt und Finanzen; Orientierungswissen Politik, Gesellschaft, Umwelt, Nachhaltige Entwicklung und Recht; Basiswissen Englisch. Die Grundbildungskurse vermitteln neben Fachinhalten auch Lese- und Schreibkompetenzen.
Die Kurse unterteilen sich in
a) öffentlich beworbene und zugängliche Kurse zur Verbesserung der Alphabetisierung und Grundbildung.
b) Kurse in Justizvollzugsanstalten im Land Brandenburg.
Fachliche Koordinierungsstelle
Diese begleitet die Kursangebote und berät Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter zur Fachlichkeit und Qualitätssicherung. Außerdem werden Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbieter unterstützt bereits entwickelte Kursmodelle zu nutzen. Zudem koordiniert sie das Kursangebot auf Landesebene.
Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung
Die geförderten Stellen sind verbunden mit einer Lehrverpflichtung an einer Brandenburger Hochschule im Themenfeld der Alphabetisierung und Grundbildung von vier Semesterwochenstunden je geförderter Vollzeitstelle je Semester. Die Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber tragen mit ihrer Lehre an Hochschulen in Brandenburg dazu bei, pädagogisches Personal für die Arbeit in der Alphabetisierung und Grundbildung auszubilden bzw. für dieses Themenfeld zu qualifizieren.
Wie wird gefördert?
Regionale Grundbildungszentren: Anteilsfinanzierung
Die förderfähigen Gesamtausgaben können sich zusammensetzen aus:
Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung: Vollfinanzierung
Die Durchführung eines Kurses wird jeweils mit einer Pauschale pro nachgewiesener Unterrichtsstunde (à 45 Minuten) gefördert.
Die Pauschale für öffentlich zugängliche Kurse beträgt 78 EUR.
Die Pauschale für Kurse in Justizvollzugsanstalten beträgt 67 EUR.
Fachliche Koordinierungsstelle: Vollfinanzierung
Direkte Personalausgaben sind jährlich bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 EUR zuwendungsfähig.
Direkte Sachausgaben sind förderfähig
Indirekte Ausgaben werden anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 % der direkten Personalausgaben gefördert.
Stellen zur wissenschaftlichen Qualifizierung: Anteilsfinanzierung
Die förderfähigen Ausgaben bestehen aus
Wie ist das Antragsverfahren?
Eine Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums über die Gewährung der Förderung für die Fördergegenstände wie folgt:
Antragstellende für Grundbildungszentren, die bereits eine Zuwendung nach der Vorgängerrichtlinie im Förderzeitraum 2014 – 2020 vom 8. August 2019 erhalten haben, können nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB auch vor Bewilligung beginnen, frühestens am 1. April 2023.
Für Antragstellende für Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung ist ebenso nach Eingang der elektronischen Eingangsbestätigung der Beginn möglich, frühestens am 1. März 2023.
Anträge können für alle drei Fördertatbestände mit einem Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2025 gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 6. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.
Anlage zur Richtlinie Alphabetisierung und Grundbildung 2023
Stand: 02/2023Mindestqualifikationen der Kursleitungen gemäß Nr. 2.3 der Richtlinie
Stand: 03/2023Definition für finanzschwächere Kommunen in Nr. 4.4.1.4 der Richtlinie
Stand: 02/2023Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Abrechnung der durchgeführten Kurse - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023Dokumentation Auswahl Kursleitung - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Fachliche Koordinierungsstelle
Stand: 04/2023Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 04/2023Fragebogen für Teilnehmende (ESF+ 2021-2027) - Regionale Grundbildungszentren
Stand: 04/2023Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 07/2022Muster einer Teilnahmebestätigung - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023Teilnehmendenliste - Kurse zur Alphabetisierung und Grundbildung
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022