Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung
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Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Sie setzt vor der Teilnahme an Unterstützungsmodulen an und wird begleitend hierzu fortgeführt. Zudem kann sie nach einem erfolgreichen Übergang in Erwerbstätigkeit oder in Bildung als Nachbetreuung weitergeführt werden.
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Eine Integrationsbegleiterin oder ein Integrationsbegleiter sollte in der Regel nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen. Hinzu kommen die Kinder der Teilnehmenden, die indirekt von der Förderung ihrer Eltern profitieren und selbst nicht als Teilnehmende zählen.
Unterstützungsmodule
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Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
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zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und auf eine Integration in Erwerbstätigkeit vorbereiten und/ oder die soziale Situation der Teilnehmenden verbessern,
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das Zusammenleben in den Familienbedarfsgemeinschaften stärken und festigen und
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die Kinder der teilnehmenden Familien spezifisch fördern.
Optional können gefördert werden:
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eine aufschließende psychologische Beratung von Teilnehmenden
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Zusätzlich zur sozialpädagogischen Begleitung durch Integrationsbegleitende kann psychologisches Fachpersonal in die Maßnahmen eingebunden werden.
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Projektmittel zur Entwicklung neuer Unterstützungsangebote
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Optional können Projektmittel beantragt werden, die der Entwicklung und Implementierung von neuen Unterstützungsangeboten für die Zielgruppen dienen. Der Start des Entwicklungsprozesses muss innerhalb der ersten zwölf Projektmonate erfolgen.
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
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projektbezogene Personal- und Sachkosten
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indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
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teilnehmerbezogene Ausgaben (ALG II-Pauschale)
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Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden an der Maßnahme entstehen
Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort
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in einer kreisfreien Stadt 20 Euro pro Person und Monat und
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in einem Landkreis 45 Euro pro Person und Monat.