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Jetzt Förderung findenMit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Brandenburg zu leisten. Dabei soll auch die Situation von in Familienbedarfsgemeinschaften lebenden Kindern verbessert werden.
Fördernehmer | Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften |
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Förderthemen | Integration von Langzeitarbeitslosen und Familienbedarfsgemeinschaften |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Wir unterstützen Projekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen zu erhöhen sowie die soziale Situation der Teilnehmenden und deren Familien zu verbessern. Die Maßnahmen sollen den Menschen dabei helfen, Krisen im Leben zu bewältigen und wieder stärker am beruflichen und/ oder sozialen Leben teilzuhaben.
Ziel der neuen Förderung ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Menschen und die Erhöhung der sozialen Teilhabe von benachteiligten Familien.
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung
Unterstützungsmodule
Optional können gefördert werden:
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort
Die Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Die Projekte sollen im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2025 durchgeführt werden.
Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Hinweise für Begünstigte des ESF+ zum Online-Bestellsystem (OBS) für ESF+-Marketingartikel
Stand: 03/2023Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 12/2023Mindestanforderungen zum Nachweis der Zugehörigkeit der betreffenden Teilnehmenden
Stand: 12/2022Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022Abrechnung ALG-II-Pauschale Integrationsbegleitung 2022-2025
Stand: 06/2023Abrechnung Fahrtkostenpauschale Integrationsbegleitung 2022-2025
Stand: 12/2022Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021-2027 - Integrationsbegleitung
Stand: 09/2022Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 10/2023Tätigkeitsnachweis (ESF+ FP 21-27)
für anteilig beschäftigte Mitarbeitende
Stand: 06/2023für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2023Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 11/2022Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022