Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022

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    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
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Überblick

Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu sichern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern, um jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg zu bieten.

Fördernehmer Kammern, Bildungsträger, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Förderthemen Allgemeine Verbundausbildung
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)
Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft
Service für Ausbildung
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds (ESF+), Land Brandenburg

Ziel des Programms

Ziel des Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem ist es, jungen Menschen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen und damit eine sichere berufliche Perspektive im Land Brandenburg zu bieten. Mit dem Ziel, die Passfähigkeit und Attraktivität der dualen Ausbildung für Jugendliche zu gewährleisten und somit ein leistungsfähiges Ausbildungssystem vorzuhalten, werden daher Maßnahmen gefördert, die dazu dienen, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu sichern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern.

Aktuelle Meldungen

Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.

Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:

Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.

Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.

Neue Antragstellung für den Fördertatbestand Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Das Kundenportal ist vom 1. September bis 1. November 2023 geöffnet.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Allgemeine Verbundausbildung

Antragsberechtigt sind

  • der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb oder
  • Verbundpartnerinnen bzw. Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes oder
  • andere Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperationspartner


Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Antragsberechtigt sind

  • die nach dem BBiG und der HwO für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständigen Handwerkskammern
  • Veranstalterinnen bzw. Veranstalter der überbetrieblichen Lehrgänge


Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

Antragsberechtigt für

  1. überbetriebliche Lehrgänge sind
    • berufsständische Verbände,
    • anerkannte Stätten der überbetrieblichen Ausbildung (Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger),
    • Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
  2. Netzwerkanträge sind
    • berufsständischen Verbänden oder
    • andere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften

  3. Service für Ausbildung

    Antragsberechtigt für

    1. Servicestellen Verbundausbildung sind
      • Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger, die Verbundausbildung für Brandenburger Betriebe durchführen und bereits Erfahrung als Servicestelle Verbundausbildung haben.
    2. Begleitprojekt Servicestellen
      • Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger mit Kompetenzen im Bereich Beratung, Qualifizierung und Begleitung von Projekten im Bereich der Beruflichen Bildung.

    3. Gutes Lernen im Betrieb

      Antragsberechtigt sind

      • Industrie- und Handelskammern
      • Handwerkskammern des Landes Brandenburg
      • kammereigene Einrichtungen
      • Bildungsträgerinnen bzw. Bildungsträger

      Was wird gefördert?

      Allgemeine Verbundausbildung

      • Durchführung von Ausbildungsabschnitten bei einer Verbundpartnerin bzw. einem Verbundpartner des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebes
      • Vermittlung von Zusatzqualifikationen
      • Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung


      Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

      • anerkannte überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk
      • Lehrgänge in handwerklichen Bauberufen
      • Unterbringung im Internat


      Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

      • Teilnahme von Auszubildenden an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung
      • gegebenenfalls erforderliche Unterbringung
      • sich zusammenschließende Netzwerke aus anerkannten Ausbildungsbetrieben


      Service für Ausbildung

      1. Servicestellen Verbundausbildung:
        • Integration unversorgter Jugendlicher in Ausbildung
        • Bekanntmachung der Angebote zur Verbundausbildung sowie Beratung zur Inanspruchnahme
        • Stärkung der Ausbildungskompetenzen der Ausbildungsbetriebe
        • Sichtbarmachen von Unterstützungsangeboten für Jugendliche
        • Aktivitäten des Berufe- und Ausbildungsmarketings
        • Aufbau von Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben
      2. Begleitprojekt Servicestellen
        • Begleitung der Servicestellen Verbundausbildung auf Projektebene
        • themenbezogene Qualifizierung der Servicestellen Verbundausbildung
        • Professionalisierung der Außendarstellung und der zielgruppenspezifischen Kommunikation der Servicestellen Verbundausbildung
        • Unterstützung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der Servicestellen Verbundausbildung

      3. Gutes Lernen im Betrieb

        • Organisation von Weiterbildungsangeboten für betriebliches Ausbildungspersonal sowie zielgruppenspezifische Werbung
        • Organisation von Angeboten im Bereich Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen für Auszubildende
        • Organisation von Mentoring für Auszubildende mit geschlechteruntypischer Berufswahl
        • zielgruppenspezifische Werbung für die vorgenannten Angebote
        • Abfrage des Bedarfs bei den Zielgruppen
        • Ermittlung der Teilnehmendenzufriedenheit
        • fortlaufende Weiterentwicklung der Angebote und der Ansprache der Zielgruppen

        Wie wird gefördert?

        Allgemeine Verbundausbildung

        • Personal- und Sachausgaben
        • Pauschale pro Lehrgangstag und Auszubildenden:
          1. Modul „Verbundausbildung“: 36,30 Euro
          2. Modul „Zusatzqualifikationen/Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung" in Bezug auf
            • Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen“: 42,90 Euro
            • Durchführung fachspezifischer Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung - 34,60 Euro.

        Die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Eine Zuwendung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.


        Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

        • anerkannte Lehrgangskosten
        • die mit einem Lehrgang verbundene Internatsunterbringung

        Zuschüsse können in folgender Höhe gewährt werden:

        • Grundstufe: Förderung von zwei Dritteln der anerkannten Lehrgangskosten pro Auszubildenden und Woche
        • Fachstufe: Förderung in Höhe des Fördersatzes des Bundes pro Auszubildenden und Woche
        Die Zuschüsse von Bund und Land dürfen zusammen zwei Drittel der anerkannten Lehrgangskosten nicht übersteigen.

        • Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen werden mit 48 Euro pro Auszubildenden und Woche bezuschusst
        • für eine notwendige Internatsunterbringung werden zusätzlich 38 Euro pro Woche und Auszubildenden gezahlt.
        Eine Zuwendung, die 200.000 Euro nicht übersteigt, ist ausgeschlossen.


        Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

        1. Überbetriebliche Lehrgänge
          • Ausgaben für Lehrgangskosten und Unterkunft, höchstens jedoch bis zu 412 Euro je Auszubildenden und Lehrgangswoche
        2. Eine Zuwendung, die 200.000 Euro nicht übersteigt, ist ausgeschlossen.

          1. Ausbildungsnetzwerke
            • Personal- und Sachausgaben
            • direkte Personalausgaben und für alle restlichen Ausgaben eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen direkten Personalausgaben
          2. Neu gebildete Netzwerke können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bereits bestehende Netzwerke mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert werden. Für neu gebildete sowie bestehende Netzwerke liegt die maximale Zuschusshöhe je Förderung bei 110.000 Euro.


            Service für Ausbildung

            • Personal- und Sachausgaben
            • restliche Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen
            Die maximale Zuschusshöhe beträgt 80.000 Euro pro Jahr.


            Gutes Lernen im Betrieb

            • Personal- und Sachausgaben
            • restlichen Ausgaben werden mit einer Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben bemessen
            Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro pro Jahr.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Allgemeine Verbundausbildung

Eine Antragstellung kann laufend erfolgen. Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Vorzeitiger Beginn für Vorhaben mit einem Durchführungsbeginn im Jahr 2022:
Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben gemäß beantragtem Durchführungszeitraum begonnen werden, wenn der Durchführungsbeginn im Jahr 2022 erfolgt.

Die Antragstellung im Kundenportal ist seit dem 25. Juli 2022 möglich.


Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (ÜLU)

Die Antragstellung erfolgt in Form eines Sammelantrags je Handwerkskammer für ein Kalenderjahr. Die Anträge sind bis zum 1. November des Vorjahres über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Start der zweiten Antragsrunde im Kundenportal ist am 1. September 2023. Das Portal ist bis zum 1. November 2023 geöffnet.


Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft

Anträge sind grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Vorhaben über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Die Antragstellung im Kundenportal ist seit dem 12. September 2022 möglich.


Service für Ausbildung

Anträge auf Förderung für das Modul „Servicestellen Verbundausbildung“ einschließlich des erforderlichen Konzeptes (Anforderungen an das Konzept entsprechend Anlage zur Richtlinie) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Nur Servicestellen Verbundausbildung:
Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben begonnen werden.


Gutes Lernen im Betrieb

Anträge auf Förderung für das Modul „Koordinierungsstellen Gutes Lernen im Betrieb“ einschließlich des erforderlichen Konzeptes (Anforderungen an das Konzept entsprechend Anlage zur Richtlinie) sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).
Nach elektronischer Eingangsbestätigung der ILB kann auch vor Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde mit dem Vorhaben gemäß beantragtem Durchführungszeitraum begonnen werden.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Unterzeichnung in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen