Soziale Innovationen 2023

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Überblick

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Ideen für innovative Lösungsansätze und die Erprobung dieser Ansätze für bestehende Probleme im Land Brandenburg.

Fördernehmer natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
Förderthemen Arbeitsmarktintegration, Kompetenzen fördern, Fachkräftesicherung, Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen, Stärkung des ländlichen Raums, Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+), Land Brandenburg

Aktuelle Meldungen

Datenerfassung im „Geschäftsvorfall „Monitoring Indikatorendaten“ ist noch nicht produktiv.

Wichtiger Hinweis für die Zuwendungsempfangenden, welche im Monitoring Daten erfassen:

Bitte erheben Sie die Daten der Teilnehmenden zunächst mittels des Fragebogens in der beschreibbaren PDF-Fassung, wenn die direkte Eingabe nicht möglich ist.
Senden Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine ausgefüllten PDF-Fassungen an die ILB.
Zudem ist die elektronische Datenerfassung notwendig. Diese ist demnächst möglich.
Bewahren Sie die PDF-Fassung zum Zweck der elektronischen Erfassung auf.
Derzeit werden mehrere Richtlinien zur gleichen Zeit veröffentlicht, daher verzögert sich die Produktivstellung des vollständigen Geschäftsvorfalls "Monitoring" in einigen Richtlinien.

Wir bitten Sie um Geduld und halten Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Entwicklungsprojekte (Erarbeitung innovativer Handlungsansätze) insbesondere zur Vorbereitung und inhaltlichen Konzipierung von Modellprojekten
  • Modellprojekte (Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze)

Wie wird gefördert?

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.

Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.

Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.

Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal der ILB stellen:

- Entwicklungsprojekte können laufend beantragt werden (Zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Beginn des Vorhabens sollen mindestens 12 Wochen liegen.).

- Modellprojekte können voraussichtlich wieder vom 29. Januar bis 23. Februar 2024 beantragt werden (frühster Projektbeginn 1. Juni 2024).

Bei Anträgen für Modellprojekte ist neben dem Konzept eine Stakeholder-Analyse einzureichen. Die Vorlage zur Analyse ist auf dieser Seite zu finden unter "Formulare".

Die Bewilligung erfolgt unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) über die Gewährung der Förderung.

Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 7. Juli 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Ihre Ansprechpersonen bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste