Wer wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der möglichen Leadpartner/Projektpartner finden Sie im Kooperationsprogramm INTERREG VA Brandenburg-Polen 2014-2020.
Was wird gefördert?
Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte in folgenden Prioritätsachsen und spezifischen Zielen:
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Prioritätsachse I (32 Mio. EUR)
Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Natur- und Kulturerbes
- Steigerung der Erlebbarkeit des grenzübergreifenden gemeinsamen Natur- und Kulturerbes
- Gemeinsame Stabilisierung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen
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Prioritätsachse II (19 Mio. EUR)
Anbindung an die transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr
- Verbesserung der Straßeninfrastruktur, um die grenzüberschreitende Erreichbarkeit zu erhöhen
- Verbessrung der grenzüberschreitenden umweltfreundlichen Mobilität
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Prioritätsachse III (10 Mio. EUR)
Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen
- Erweiterung gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsangebote für lebenslanges Lernen
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Prioritätsachse IV (33 Mio. EUR, einschl. 16 Mio. EUR KPF)
Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen
- Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Institutionen und Bürger/-innen in allen Aspekten des öffentlichen Lebens
Wie wird gefördert?
Die Förderung in Form eines Zuschusses kann bis zu 85% der förderfähigen Projektgesamtausgaben betragen.
Die Auswahl der förderwürdigen Projekte erfolgt durch den Begleitausschuss. Als bewilligende und auszahlende Stelle schließt die ILB die Zuwendungsverträge mit den Leadpartnern und zahlt an diese, die durch die Art. 23-Prüfung bestätigten und im Projektbericht von allen Projektpartnern zusammengefassten, Mittel aus. Für deutsche Projektpartner übernimmt die ILB gleichzeitig die Projektkostenprüfung nach Art. 23 der ETZ VO (EU) Nr. 1299/2013.