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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Weitere Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für nachhaltige Investitionen und Junglandwirte.
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg finanziert werden.
Neue Konditionen ab 12. April 2022 im BKLR
Aufgrund der aktuellen Lage ändern sich die Zinsen mitunter sogar täglich. Wir verzichten daher künftig auf die an dieser Stelle gewohnten Aktuelles-Meldungen und bitten Sie, die Veröffentlichungen der Konditionen bei den Kreditprogrammen zu beachten.
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in den folgenden Branchen:
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum fördert die ILB Investitionen in:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum sind folgende Finanzierungen nicht möglich:
Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank entnehmen (siehe "Formular / Downloads").
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Ländlicher Raum stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist unter Einhaltung der jeweils gültigen Kumulierungsvorschriften möglich.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt entweder auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der Gruppenfreistellungsverordnung Agrar- und Forstsekor (Agrar-GVO), der "De-minimis"-Verordnung Agrarsektor der EU oder "De-minimis"-Beihilfen der Verordnung De-minimis-Allgemein.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 1 - Landwirtschaft Wachstum (mit Zinsbonus für Junglandwirte) In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 2 - Landwirtschaft Nachhaltigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 3 - Agrar- und Ernährungswirtschaft Wachstum und Wettbewerb In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 4 - Agrar- und Ernährungswirtschaft Umwelt- und Verbraucherschutz In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 5 - Neue Energien Energie vom Land In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 6 - Landwirtschaft Produktionssicherung In Info-Korb legen
Übersicht Bausteine In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung der Hausbank BKLR In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers BKLR In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Gesellschafterliste In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Kumulierungserklärung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag - Vorhabensbeschreibung BKLR In Info-Korb legen
Antrag In Info-Korb legen
Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
Konditionen Endkreditnehmer ab 20. März 2023 In Info-Korb legen
Konditionenrundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank Nr. 06/2023
Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer (AB-EKN) In Info-Korb legen
Aktualisierung des Datums (keine inhaltlichen Anpassungen)
Allgemeine Bestimmungen Kreditinstitute (AB-KI) In Info-Korb legen
Auschlussliste LR In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Beihilfen In Info-Korb legen
Aktualisierung der Rechtsverweise
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Nachhaltige Investitionen In Info-Korb legen
"Top"-Konditionen für weitere Investitionszwecke
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Beihilfeantrag für Förderdarlehen In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Erklärung zum Bankenwechsel In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmer-/Mithafterwechsel In Info-Korb legen
Erklärung zum Endkreditnehmerwechsel - Checkliste In Info-Korb legen
Flyer Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen