Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Informationen für Endkreditnehmer
Kontakt für Banken und Sparkassen
-
Ralf Schenk
Tel.: 0331 660 - 1078
E-Mail Kontakt
Überblick
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für nachhaltige Investitionen und Junglandwirte.
Fördernehmer | Landwirtschaftliche Unternehmen, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Unternehmen der Energieproduktion - KMU in Brandenburg |
---|---|
Förderthemen | Gründungs- und Wachstumsinvestitionen, Nachhaltigkeitsinvestitionen, Investitionen in erneuerbare Energien, Betriebsmittel |
Förderart | Darlehen |
Fördergeber | ILB Merkblatt Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum |
Mittelherkunft | ILB und/oder Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) |
Ziel des Programms
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum können Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien im Land Brandenburg finanziert werden.
Aktuelle Meldungen
Aktualisierung Allgemeine Bestimmungen
Wir haben zum 1. September 2024 unsere Allgemeinen Bestimmungen für Kreditinstitute (KI) und Endkreditnehmer (EKN) angepasst.
Die aktualisierten Dokumente sind veröffentlicht.
Wir bitten Sie, folgenden Hinweis zu beachten, der die Zinsanpassung bestehender Darlehen betrifft: Bei Darlehen, die ein Zinsanpassungsdatum (ZAP-Datum) zum 30.09.2024 haben, werden bis einschließlich Ablauf des 30.09.2024 noch die derzeit gültigen „Allgemeinen Bestimmungen" 06/2022 vereinbart. Entsprechend wurden auch die Angebote erstellt. Sollte es im Einzelfall zu einer späteren Annahme eines Darlehens kommen, welches ein ZAP-Datum zum 30.09.2024 hat, so werden wir die ab dem 01.09.2024 gültigen „Allgemeinen Bestimmungen“ vereinbaren (Zusage dann ab Oktober 2024). Relevante Passagen in Bezug auf bestehende Darlehen gibt es nach unserer Einschätzung in den zum 01.09.2024 gültigen Allgemeinen Bestimmungen nicht.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in den folgenden Branchen:
- Landwirtschaft (Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren), Garten- und Weinbau
- Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft
- Energieproduktion.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum fördert die ILB Investitionen in:
- landwirtschaftlichen Unternehmen
- die Stärkung der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen
- Vorhaben entsprechend dem Merkblatt "Nachhaltige Investitionen"
- erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
- die Betriebserweiterung wie landwirtschaftliche Nutzfläche, Betriebsmittel, Lieferrechte und Tiere
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum sind folgende Finanzierungen nicht möglich:
- vor Antragstellung begonnene Maßnahmen
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umschuldungen (mit Ausnahme von Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen)
Die ILB schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der Landwirtschaftlichen Rentenbank entnehmen (siehe "Formular / Downloads").
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil: | bis 100 % |
---|---|
Darlehenshöchstbetrag: | maximal 5 Mio. EUR je Kreditnehmer und Jahr |
Auszahlung: | 100 % |
Laufzeit/Tilgungsfreijahre: | bis zu 30/3 Jahre |
Zinsbindung: | bis zu 20 Jahre |
Zinsverbilligung: | bis 10 Jahre Zinsbindung um bis zu 0,20 % p.a. nominal mehr als 10 Jahre Zinsbindung um bis zu 0,10 % p.a. nominal |
Zinszahlung: | viertel- oder halbjährlich nachträglich |
Tilgung: | viertel- oder halbjährlich nachträglich |
Zinssatz: | immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer") |
Bereitstellungsprovision: | 0,15 % pro Monat ab dem nächsten Monatsersten 5 Monate nach dem Datum der Darlehenszusage |
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Ländlicher Raum stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Wie erfolgt die Besicherung?
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Was ist noch zu beachten
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist unter Einhaltung der jeweils gültigen Kumulierungsvorschriften möglich.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt entweder auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der Gruppenfreistellungsverordnung Agrar- und Forstsekor (Agrar-GVO), der "De-minimis"-Verordnung Agrarsektor der EU oder "De-minimis"-Beihilfen der Verordnung De-minimis-Allgemein.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2023
-
Merkblatt Baustein 1 - Landwirtschaft Wachstum (mit Zinsbonus für Junglandwirte)
Stand: 10/2023 - Stand: 10/2023
-
Merkblatt Baustein 3 - Agrar- und Ernährungswirtschaft Wachstum und Wettbewerb
Stand: 01/2023 -
Merkblatt Baustein 4 - Agrar- und Ernährungswirtschaft Umwelt- und Verbraucherschutz
Stand: 03/2024 - Stand: 03/2024
- Stand: 03/2024
- Stand: 04/2024
- Stand: 06/2024
Antragsunterlagen
- Stand: 02/2022
- Stand: 01/2023
- Stand: 01/2022
- Stand: 11/2018
- Stand: 08/2024
-
Gilt für: Brandenburg-Kredit Gründung, Brandenburg-Kredit Unternehmen, Brandenburg GO, Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum
Stand: 07/2023 -
De-minimis Erklärung Hausbankengeschäft
neues Formular unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024
Konditionen
-
Konditionen Endkreditnehmer ab 1. Oktober 2024
Konditionenrundschreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank Nr. 12/2024
Stand: 09/2024 - Stand: 01/2022
Ergänzende Informationen
- Stand: 09/2024
- Stand: 09/2024
- Stand: 11/2022
- Stand: 09/2024
- Stand: 08/2024
-
Merkblatt De-minimis-Regel Hausbankengeschäft
neues Merkblatt unter Berücksichtigung der neuen De-minimis-VO
Stand: 03/2024 - Stand: 11/2023
- Stand: 04/2024
- Stand: 12/2022
- Stand: 07/2014
Formulare
- Stand: 03/2018
- Stand: 12/2014
- Stand: 01/2022
- Stand: 05/2018
- Stand: 03/2022
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022