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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für nachhaltige Investitionen und Junglandwirte.
Der Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum ist eine Gemeinschaftsinitiative von ILB und Landwirtschaftlicher Rentenbank für Vorhaben im Land Brandenburg. Wir finanzieren Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Bereich der erneuerbaren Energien in Brandenburg.
Tilgungsaussetzungen können weiterhin bis zum 30.06.2021 gewährt werden, auch für Darlehen, die bereits eine Tilgungsaussetzung erhalten haben.
Die Aussetzung von Zinsleistungen ist leider nicht möglich.
Wir bitten Sie um Einreichung eines formlosen Antrages zur Tilgungsaussetzung mit folgenden Angaben (gerne auch per E-Mail oder Fax bzw. über das FGCenter):
• Grund: "Corona-Pandemie"
• Beginn (erste Rate) und Ende (letzte Rate) der gewünschten Tilgungsaussetzung
• Angaben zur Rückzahlung:
Deshalb bitten wir Sie, die Anträge auf Tilgungsaussetzung immer bis zum 15. des jeweiligen Monats einzureichen. Später eingereichte Anträge können erst für die darauffolgenden Fälligkeitstermine berücksichtigt werden.
Anträge auf Tilgungsaussetzungen nehmen wir bis spätestens 15.06.2021 entgegen, für den Tilgungstermin 31.12.2020 jedoch nur bis zum 16.12.2020.
Informationen zu Tilgungsaussetzungen (Corona-Stundungen) in den Brandenburgkrediten
Anbei alle Informationen zu den Tilgungsaussetzungen in unseren Brandenburgkrediten Mittelstand (BKM), Gründung (BKG) und Ländlicher Raum (BKLR) nochmal im Überblick:
Tilgungsaussetzungen können flexibel gewährt werden.
Wir bitten Sie um Einreichung eines formlosen Antrages zur Tilgungsaussetzung mit folgenden Angaben:
Eine rückwirkende Tilgungsaussetzung bzw. Rückerstattung ist nicht möglich.
Deshalb bitten wir Sie die Anträge auf Tilgungsaussetzung immer bis zum 15. des jeweiligen Monats einzureichen. Später eingereichte Anträge können erst für die darauffolgenden Fälligkeitstermine berücksichtigt werden.
Anträge auf Tilgungsaussetzungen nehmen wir bis spätestens 15.09.2020 entgegen.
Für alle Rückfragen stehen Ihnen Ihre bekannten Bearbeiter gern zur Verfügung.
Thekla Letsche
Telefon: 0331 660 - 1639
Telefax: 0331 660 - 60502
thekla.letsche@ilb.de
Zum 1. April 2020 haben wir die Zins- und Tilgungstermine im Brandenburg Kredit für den Ländlichen Raum aufgrund des Quartalswechsels geändert. Die aktuellen Konditionen finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Aufgrund der aktuellen Situation gewähren wir im Rahmen unserer Brandenburgkredite Mittelstand, Gründung und Ländlicher Raum Tilgungsaussetzungen unter folgenden Bedingungen:
Für bestehende Zusagen können Tilgungsaussetzungen bis zum 30.09.2020 beantragt werden. Hierbei ist von Ihnen als Hausbank zu bestätigen, dass die Liquiditätsengpässe auf die Corona-Krise zurückzuführen sind.
Es können weiterhin Anträge gestellt werden, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittelbedarf aufgrund von Liquiditätsengpässen. Wir können alle bekannten Laufzeitvarianten nach wie vor anbieten.
Bei Bedarf ist eine Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank möglich.
Dabei wurde die Obergrenze der Bürgschaften angehoben auf 2,5 Mio EUR.
Formulare finden Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Brandenburg.
Für weitere Fördermöglichkeiten verweisen wir auf die Corona-Sonderseite auf unserer ILB-Internetseite.
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir unsere Programmbedingungen in den Brandenburg-Krediten Gründung, Ländlicher Raum und Mittelstand vereinheitlichen.
Somit gewähren wir ab sofort in den o. g. Programmen immer eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 12 Monaten.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen einheitlich eine Zinsverbilligung von bis zu 0,20 % in allen drei genannten Brandenburg-Krediten - entsprechend der aktuellen Zinssituation - an.
Die geänderten Merkblätter inkl. redaktioneller Anpassungen finden Sie ab Mitte Februar unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Zum 24. Juni 2019 haben wir die Zinsen im Brandenburg Kredit für den Ländlichen Raum um bis zu 0,10 % gesenkt. Die aktuellen Konditionen finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Inhaltlich führen wir alle unsere Förderangebote im Jahr 2019 unverändert fort. Allerdings refinanzieren wir ab Jahresbeginn Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen im Programm „Energie vom Land“ ausschließlich zu "Basis"-Konditionen.
Die geänderten Programmbedingungen in Form des Merkblattes Baustein 5 - Neue Energien „Energie vom Land“ sowie das Merkblatt Nachhaltige Investitionen finden Sie in Kürze unter Konditionen, Formulare und Dokumente.
Für nähere Informationen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Zum 1. August 2018 ändern wir unsere Allgemeinen Kreditbestimmungen – Kreditinstitute (AKB-KI). Zudem haben wir in unseren Formularen einige Formulierungen angepasst.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Die neuen angepassten und ab 1. August 2018 geltenden Formulare stehen für Sie unter "Konditionen, Formulare, Dokumente" bereit.
Mit Stichtag 1. August können wir nur noch die angepassten Formulare (Version 08.18) für Neuzusagen bzw. Bankenwechsel (Version 07.18) akzeptieren.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unsere Förderberater unter der Rufnummer 0331–660–2211.
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 auch das neue Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) vom 08. Mai 2018 in Kraft.
Anpassungen in den ILB-Förderkreditprogrammen
Die im Rahmen der Beantragung eines ILB-Förderkredits bislang von dem/den Kunden einzuholende Einwilligung in die Datenverarbeitung entfällt.
Dafür wird für das Förderkreditprogramm Brandenburg-Kredit Ländlicher Raum die "Erklärung des Endkreditnehmers" bzw. "Erklärungen Antragsteller/Mithafter" entsprechend um einen Absatz erweitert, mit dem dieser die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die am Verfahren beteiligten Banken zur Kenntnis nimmt. Diese Anpassung betrifft die genannten Formulare, die wir Ihnen ab sofort auf den jeweiligen Programmseiten zur Verfügung stellen. Nutzen Sie bitte ferner die neuen Antragsformulare, welche Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen.
Für die Förderkreditprogramme Brandenburg-Kredit Mittelstand und Gründung wird im Antragsformular auf den Datenschutzhinweis der KfW verwiesen.
Unser Datenschutzhinweis ist in der Zusage enthalten.
Einführung neues Dokument "Datenschutzinformation"
Für die Darlehensbeantragung führen wir eine an die Anforderungen der DSGVO aktualisierte Datenschutzinformation ein.
Unsere Datenschutzinformation Informationsblatt Datenschutz können Sie seit dem 25. Mai 2018 unter www.ilb.de/datenschutz im Dokumentenportal beziehen.
Bitte stellen Sie sicher, dass jeder Endkreditnehmer die Datenschutzinformation ab dem 25. Mai 2018 vor oder im Rahmen der Antragstellung erhält.
Die Zurverfügungstellung der Datenschutzinformation ist Voraussetzung, dass die ILB die Daten der Endkreditnehmer befugt verarbeitet und somit Vertragsvoraussetzung. Erhalt und Kenntnisnahme bestätigen die Endkreditnehmer mit Unterschrift auf den neuen Antragsformularen.
Die Datenschutzhinweise in abgeschlossenen Anträgen/Verträgen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht mit dem Kunden aktualisiert werden.
Falls Sie Fragen zu Themen in Zusammenhang mit der DSGVO haben, können Sie uns gern über Ihre gewohnten Ansprechpartner kontaktieren.
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition in den folgenden Branchen:
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum fördert die ILB Investitionen in:
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum sind folgende Finanzierungen nicht möglich:
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Ländlicher Raum stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB. Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist unter Einhaltung der jeweils gültigen Kumulierungsvorschriften möglich.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt entweder auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der Gruppenfreistellungsverordnung Agrar- und Forstsekor (Agrar-GVO), der "De-minimis"-Verordnung Agrarsektor der EU oder "De-minimis"-Beihilfen der Verordnung De-minimis-Allgemein.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Kurzinformation (PDF 83 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 1 - Landwirtschaft Wachstum (mit Zinsbonus für Junglandwirte) (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
Aktualisierung der Regelung zur Bereitstellungsprovision
Merkblatt Baustein 2 - Landwirtschaft Nachhaltigkeit (PDF 90 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 3 - Agrar- und Ernährungswirtschaft Wachstum und Wettbewerb (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 4 - Agrar- und Ernährungswirtschaft Umwelt- und Verbraucherschutz (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 5 - Neue Energien Energie vom Land (PDF 89 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Baustein 6 - Landwirtschaft Produktionssicherung (PDF 87 kB) In Info-Korb legen
Übersicht Bausteine (PDF 17 kB) In Info-Korb legen
Konditionen Endkreditnehmer ab 4. Januar 2021 (PDF 83 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) (PDF 24 kB) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer (AB-EKN) (PDF 0,1 MB) In Info-Korb legen
Aktualisierung des Datums (keine inhaltlichen Anpassungen)
Allgemeine Bestimmungen Kreditinstitute (AB-KI) (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Ergänzung Ziffer 2.1 und Ziffer 7.3 g)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Beihilfen (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Aktualisierung der Rechtsverweise
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Nachhaltige Investitionen (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
"Top"-Konditionen für weitere Investitionszwecke
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Anlage Kumulierungserklärung (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Ergänzung der Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen
Antrag (PDF 1,36 MB) In Info-Korb legen
Änderung der E-Mail zu Informationen zu Darlehensprogrammen auf Seite 4
Beihilfeantrag für Förderdarlehen (PDF 1,41 MB) In Info-Korb legen
Erklärung zum Bankenwechsel (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
neu - Ziffer 5.2 Vereinbarung über Forderungsabtretung
Erklärung zum Endkreditnehmer-/Mithafterwechsel (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Übersicht der Antragstellung einzureichenden Unterlagen (PDF 35 kB) In Info-Korb legen
Flyer Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum (PDF 0,33 MB) In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
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