Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Im Rahmen des Programms gewähren wir zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % Ihres Finanzierungsbedarfs. Zusätzlich bieten wir einen besonderen Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen.
Tilgungsaussetzungen können weiterhin bis zum 30.06.2021 gewährt werden, auch für Darlehen, die bereits eine Tilgungsaussetzung erhalten haben.
Die Aussetzung von Zinsleistungen ist leider nicht möglich.
Wir bitten Sie um Einreichung eines formlosen Antrages zur Tilgungsaussetzung mit folgenden Angaben (gerne auch per E-Mail oder Fax bzw. über das FGCenter):
• Grund: "Corona-Pandemie"
• Beginn (erste Rate) und Ende (letzte Rate) der gewünschten Tilgungsaussetzung
• Angaben zur Rückzahlung:
Deshalb bitten wir Sie, die Anträge auf Tilgungsaussetzung immer bis zum 15. des jeweiligen Monats einzureichen. Später eingereichte Anträge können erst für die darauffolgenden Fälligkeitstermine berücksichtigt werden.
Anträge auf Tilgungsaussetzungen nehmen wir bis spätestens 15.06.2021 entgegen, für den Tilgungstermin 31.12.2020 jedoch nur bis zum 16.12.2020.
Informationen zu Tilgungsaussetzungen (Corona-Stundungen) in den Brandenburgkrediten
Anbei alle Informationen zu den Tilgungsaussetzungen in unseren Brandenburgkrediten Mittelstand (BKM), Gründung (BKG) und Ländlicher Raum (BKLR) nochmal im Überblick:
Tilgungsaussetzungen können flexibel gewährt werden.
Wir bitten Sie um Einreichung eines formlosen Antrages zur Tilgungsaussetzung mit folgenden Angaben:
Eine rückwirkende Tilgungsaussetzung bzw. Rückerstattung ist nicht möglich.
Deshalb bitten wir Sie die Anträge auf Tilgungsaussetzung immer bis zum 15. des jeweiligen Monats einzureichen. Später eingereichte Anträge können erst für die darauffolgenden Fälligkeitstermine berücksichtigt werden.
Anträge auf Tilgungsaussetzungen nehmen wir bis spätestens 15.09.2020 entgegen.
Für alle Rückfragen stehen Ihnen Ihre bekannten Bearbeiter gern zur Verfügung.
Thekla Letsche
Telefon: 0331 660 - 1639
Telefax: 0331 660 - 60502
thekla.letsche@ilb.de
Aufgrund der aktuellen Situation gewähren wir im Rahmen unserer Brandenburgkredite Mittelstand, Gründung und Ländlicher Raum Tilgungsaussetzungen unter folgenden Bedingungen:
Für bestehende Zusagen können Tilgungsaussetzungen bis zum 30.09.2020 beantragt werden. Hierbei ist von Ihnen als Hausbank zu bestätigen, dass die Liquiditätsengpässe auf die Corona-Krise zurückzuführen sind.
Es können weiterhin Anträge gestellt werden, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittelbedarf aufgrund von Liquiditätsengpässen. Wir können alle bekannten Laufzeitvarianten nach wie vor anbieten.
Bei Bedarf ist eine Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank möglich.
Dabei wurde die Obergrenze der Bürgschaften angehoben auf 2,5 Mio EUR.
Formulare finden Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Brandenburg.
Für weitere Fördermöglichkeiten verweisen wir auf die Corona-Sonderseite auf unserer ILB-Internetseite.
Zum 20. Februar 2020 haben wir die Zinsen im Brandenburg-Kredit Mittelstand außerhalb KMU-Fenster (LZ 20 Jahre) gesenkt.
Die aktuellen Konditionen finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir unsere Programmbedingungen in den Brandenburg-Krediten Gründung, Ländlicher Raum und Mittelstand vereinheitlichen.
Somit gewähren wir ab sofort in den o. g. Programmen immer eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 12 Monaten.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen einheitlich eine Zinsverbilligung von bis zu 0,20 % in allen drei genannten Brandenburg-Krediten - entsprechend der aktuellen Zinssituation - an.
Die geänderten Merkblätter inkl. redaktioneller Anpassungen finden Sie ab Mitte Februar unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Zum 14. Juni 2019 haben wir die Zinsen in den Brandenburg-Krediten Energieeffizienz, Gründung und Mittelstand die Konditionen gesenkt. Die aktuellen Konditionen und Allgemeinen Bestimmungen finden Sie unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir zum 01.06.2019 die Bereitstellungsprovision von 3,0 auf 1,8 Prozent p. a. in den Brandenburg-Krediten Energieeffizienz, Gründung und Mittelstand senken.
Im Rahmen der Umsetzung der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 auch das neue Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) vom 08. Mai 2018 in Kraft.
Anpassungen in den ILB-Förderkreditprogrammen
Die im Rahmen der Beantragung eines ILB-Förderkredits bislang von dem/den Kunden einzuholende Einwilligung in die Datenverarbeitung entfällt.
Dafür wird für das Förderkreditprogramm Brandenburg-Kredit Ländlicher Raum die "Erklärung des Endkreditnehmers" bzw. "Erklärungen Antragsteller/Mithafter" entsprechend um einen Absatz erweitert, mit dem dieser die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die am Verfahren beteiligten Banken zur Kenntnis nimmt. Diese Anpassung betrifft die genannten Formulare, die wir Ihnen ab sofort auf den jeweiligen Programmseiten zur Verfügung stellen. Nutzen Sie bitte ferner die neuen Antragsformulare, welche Ihnen ab sofort zur Verfügung stehen.
Für die Förderkreditprogramme Brandenburg-Kredit Mittelstand und Gründung wird im Antragsformular auf den Datenschutzhinweis der KfW verwiesen.
Unser Datenschutzhinweis ist in der Zusage enthalten.
Einführung neues Dokument "Datenschutzinformation"
Für die Darlehensbeantragung führen wir eine an die Anforderungen der DSGVO aktualisierte Datenschutzinformation ein.
Unsere Datenschutzinformation Informationsblatt Datenschutz können Sie seit dem 25. Mai 2018 unter www.ilb.de/datenschutz im Dokumentenportal beziehen.
Bitte stellen Sie sicher, dass jeder Endkreditnehmer die Datenschutzinformation ab dem 25. Mai 2018 vor oder im Rahmen der Antragstellung erhält.
Die Zurverfügungstellung der Datenschutzinformation ist Voraussetzung, dass die ILB die Daten der Endkreditnehmer befugt verarbeitet und somit Vertragsvoraussetzung. Erhalt und Kenntnisnahme bestätigen die Endkreditnehmer mit Unterschrift auf den neuen Antragsformularen.
Die Datenschutzhinweise in abgeschlossenen Anträgen/Verträgen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht mit dem Kunden aktualisiert werden.
Falls Sie Fragen zu Themen in Zusammenhang mit der DSGVO haben, können Sie uns gern über Ihre gewohnten Ansprechpartner kontaktieren.
Ab dem 25.05.2018 (Zusagedatum der ILB) entfällt im Brandenburg-Kredit für den Mittelstand die Laufzeitvariante mit 20-jähriger Zinsbindung. Alle anderen Varianten stehen weiterhin unverändert zur Verfügung. Unsere angepasste Konditionenübersicht finden Sie ab dem 25.05..2018 unter "Konditionen, Formulare und Dokumente".
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
Den schriftlichen Antrag für den Brandenburg-Kredit Mittelstand stellen Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über Ihre Hausbank bei der ILB.
Die Antragsformulare sind bei allen Hausbanken erhältlich.
Das Darlehen ist banküblich zu besichern. Form und Umfang dieser Besicherung vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Hausbank. Die Nutzung einer öffentlichen Bürgschaft bzw. einer offenen Risikounterbeteiligung der ILB ist möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Die Kombination mit öffentlichen Förderprogrammen ist unter Einhaltung der jeweils geltenden Kumulierungsvorschriften möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Unternehmerkredits ist bis zu einem Kreditbetrag von maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben möglich.
Die Bereitstellung des Darlehens erfolgt auf Grundlage der EU-Verordnung für "De-minimis"-Beihilfen für Unternehmen.
Lassen Sie sich hierzu von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Kurzinformation (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt (PDF 67 kB) In Info-Korb legen
Konditionen Endkreditnehmer BKM "KMU-Fenster" vom 5. Juli 2019 (PDF 35 kB) In Info-Korb legen
Konditionen Endkreditnehmer BKM außerhalb KMU-Fenster vom 20. Februar 2020 (PDF 17 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) (PDF 24 kB) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Endkreditnehmer (AB-EKN) (PDF 57 kB) In Info-Korb legen
Allgemeine Bestimmungen Kreditinstitute (AB-KI) (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF 34 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Antrag Brandenburg Kredit Energieeffizienz (BKEnEff), Brandenburg-Kredit Gründung (BKG) und Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM) (PDF 1,39 MB) In Info-Korb legen
ausfüllbare Version
Erklärung zum Bankenwechsel (PDF 1,18 MB) In Info-Korb legen
neu - Ziffer 5.2 Vereinbarung über Forderungsabtretung
Erklärung zum Endkreditnehmer-/Mithafterwechsel (PDF 1,16 MB) In Info-Korb legen
Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Flyer Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (PDF 1,04 MB) In Info-Korb legen
Benutzen Sie bitte die Infokorbfunktion, um den Flyer kostenfrei per Post zu bekommen.
Überblick der Fördermöglichkeiten in der Tourismusbranche (PDF 7,84 MB) In Info-Korb legen
Förderangebote für Gastgeberinnen und Gastgeber im Land Brandenburg
Informationsblatt Datenschutz (PDF 61 kB) In Info-Korb legen
Beispiel 1
Investitions- und Warenlagerfinanzierung eines etablierten märkischen Unternehmens
Das vor 15 Jahren gegründete Internetversandhandels-Unternehmen ist am bisher angemieteten Standort an seine räumlichen Grenzen gestoßen. Es erwirbt daher in einem Gewerbegebiet im Süden von Brandenburg ein Grundstück und möchte darauf ein eigenes Betriebsgebäude errichten und mit notwendiger Ausstattung wie Regalen, Hebebühnen, Gabelstapler etc. versehen. Zur Erweiterung seiner Angebotsvielfalt ist die Aufstockung des Warenlagers erforderlich.
Das Unternehmen informiert sich auf der Internetseite der ILB und entdeckt den Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM). 100 % seines Finanzierungsbedarfs kann es über dieses zinsgünstige Förderprodukt abdecken. Die Konditionen für das Darlehen werden kundenindividuell durch die Hausbank festgelegt (in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditausfalls, d.h. von dessen Besicherung und seiner wirtschaftlichen Situation (Bonität)). Die Obergrenzen bestimmt die ILB.
Der Geschäftsführer des Handelsunternehmens hat sich auf das Finanzierungsgespräch mit seiner Hausbank gut vorbereitet. Die letzten Jahresabschlüsse, die aktuelle BWA sowie die Ertrags- und Liquiditätsplanung hat er verfügbar und sich im Merkblatt der ILB zum risikogerechten Zinssystem (RGZS) gut informiert. Sein Wunsch ist es, sich dadurch an der Preisgestaltung für sein Darlehen aktiv zu beteiligen.
Nach dem 1. konkreten Finanzierungsgespräch zum BKM dokumentiert sein Firmenkundenbetreuer dieses Gespräch. Danach könnte das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen, wenn seine Hausbank innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn den Antrag bei der ILB einreicht.
Da das Unternehmen die EU-Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllt, nutzt es für seine Investitionen den besonderen Zinsvorteil im sogenannten KMU-Fenster des Brandenburg-Kredits. Die Finanzierung kann mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren bei maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren erfolgen. Die Finanzierung der Aufwendungen für das Warenlager ist mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren bei maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren möglich, da es sich um eine langfristige Aufstockung des Warenlagers handelt.
10 Jahre Zinsbindung für Investitionen und für das Warenlager mit einer Zinsverbilligung der ILB für 10 Jahre ermöglichen eine verlässliche Kostenplanung.
Finanzierungsplan Investitionen
Finanzierungsplan Warenlager
Beispiel 2
Betriebsmittelfinanzierung für ein etabliertes Unternehmen in Brandenburg
Ein langjährig bestehendes Einzelhandelsgeschäft hat eine weitere Ladenfläche angemietet, wodurch ein zusätzlicher Betriebsmittelbedarf von 20.000 EUR besteht . Die Hausbank möchte dem Inhaber in dieser Übergangsphase liquiditätsseitig entgegenkommen und die vorhandene Kontokorrentlinie von 15.000 EUR umschulden. Eine Ablösung bestehender KfW- oder ERP-Kredite erfolgt in diesem Zusammenhang nicht.
Die günstigen Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen werden auch für Betriebsmittel durch die ILB bereitgestellt und nicht nur für Investitionen.
Nach dem Finanzierungsgespräch beantragt die Hausbank einen Brandenburg-Kredit Mittelstand im KMU-Fenster mit einer Laufzeit von 5 Jahren einschließlich einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Beispiel 3
Erwerb und Umbau einer Gewerbeimmobilie zur Fremdvermietung
Aufgrund der regionalen Nachfragesituation beabsichtigt Herr Müller ein zentral gelegenes Gebäude im Norden von Brandenburg in Fürstenberg/Havel zu erwerben und zu einem medizinischen Versorgungszentrum auszubauen. Mieter sollen Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten unabhängig von der Dauer ihrer Selbstständigkeit sein.
Auf der Internetseite der KfW erfährt Herr Müller, dass er den ERP-Gründerkredit nicht nutzen kann, da keine (echte) Betriebsaufspaltung in Besitz- und Betriebsgesellschaft zwischen ihm und den Mietern vorliegt. Bei seiner Geschäftsstrategie ist folglich von einer Fremdvermietung auszugehen.
Der Kundenbetreuer der ILB empfiehlt ihm daher den Brandenburg-Kredit für den Mittelstand (BKM), denn bei Fremdvermietung ist das Kriterium „Unternehmensalter“ außer Kraft gesetzt.
Die Mieter erfüllen das Kriterium der gewerblichen Nutzung im BKM, denn es handelt sich um Freiberufler oder gewerbliche Unternehmen. Herr Müller möchte den Zinsvorteil des KMU-Fensters nutzen. Dafür muss er allein die Förderkriterien erfüllen.
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Verkäufer der Immobilie den Um- und Ausbau im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf selbst durchführt. Die dann höheren Erwerbskosten hätte sich Herr Müller auch über BKM finanzieren lassen können, da eine Immobilie, die käuflich erworben wird, in diesem Zusammenhang nicht saniert werden muss.
Finanzierungsplan
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Weitere Förderprogramme der KfW Bankengruppe