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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Die ILB stellt in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Finanzierungsmittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von mittelständischen Unternehmen und Start-ups (KMU) bereit. In Form von Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu 750.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe unterstützt die ILB aus dem Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ Unternehmen, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Das Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ hat das Ziel, mittelständische Unternehmen und Start-ups (KMU) im Land Brandenburg mit Nachrangdarlehen zu finanzieren, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Es richtet sich an folgende Zielgruppen:
Von beiden Zielgruppen ist im Rahmen der Finanzierungsanfrage darzulegen, inwieweit sie aufgrund der Corona-Krise von nachhaltigen Liquiditätsproblemen betroffen sind.
Wer wird gefördert?
Es werden mittelständische Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit einem etablierten bzw. wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell finanziert, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte mit mindestens 50 % der Vollzeitbeschäftigten im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere Investitionen und Betriebsmittel (Miete, Löhne und Gehälter, Material- und Wareneinkäufe etc.).
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht unterstützt wird/werden
Wie wird gefördert?
(a) mittelständische Unternehmen
(b) Start-ups
Wie ist das Antragsverfahren?
Die formgebundene Finanzierungsanfrage ist an die ILB zu richten. Die notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Reiter „Konditionen, Formulare und Dokumente“.
Nach erster Vorprüfung der Finanzierungsanfrage sind in einem zweiten Schritt nach Aufforderung der ILB die im Anfrageformular aufgeführten Unterlagen einzureichen.
Geltungsdauer
Die Investitionsphase des Programms „Corona Mezzanine Brandenburg“ endet am 30.12.2021
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen stehen Frau Daniela Schikora (Tel. 0331 660-1685) und Frau Beate Foerstner (Tel. 0331 660-1842) zur Verfügung.
Es gelten die jeweils aktuell gültigen Regelungen der Bundesregelung „Kleinbeihilfen 2020“ und der EU-Kommission (insbesondere Temporary Framework 2020), wonach sich die angefragte Finanzhilfe einschließlich etwaiger Vorförderungen im Rahmen von Soforthilfen oder Schnellkrediten von KfW oder ILB innerhalb des zulässigen Rahmens von 1.800.000 Euro bewegt.
Finanzierungsgrundsätze Corona Mezzanine Brandenburg In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Ausschlussliste KfW In Info-Korb legen
Identifizierung nach den Geldwäschebestimmungen In Info-Korb legen
Informationsblatt zum wirtschaftlich Berechtigten In Info-Korb legen
KMU-Informationsblatt B In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anfrage Corona Mezzanine Brandenburg In Info-Korb legen
Anlage 1 zur Anfrage Corona Mezzanine Brandenburg - Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage 2 zur Anfrage Corona Mezzanine Brandenburg - Kleinbeihilfe In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung "Politisch exponierte Person" (PEP) In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen