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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Mit Public Private Partnership (PPP), in Deutschland mittlerweile unter dem Begriff Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) bekannt, wird die langfristige, vertraglich geregelte Kooperation zwischen den öffentlichen Auftraggebern und der Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bezeichnet.
Die ILB begleitet öffentliche Auftraggeber und Privatwirtschaft bei der Finanzierung von ÖPP-Projekten.
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert bei Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP):
Was wird gefördert?
Im Rahmen von ÖPP-Projekten finanziert die ILB öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau wie:
Wie wird gefördert?
Wir bieten Ihnen für die Umsetzung Ihrer ÖPP-Projekte folgende Finanzierungsmöglichkeiten an:
Die ILB kauft, auch im Konsortium mit anderen Banken oder Sparkassen, Teile des Entgeltanspruchs der ÖPP-Projektgesellschaften gegen die Kommune an. Die Kommune erklärt sich bereit, auf jegliche Rechte bezüglich der betroffenen Entgeltbestandteile zu verzichten. Dadurch können Finanzierungskonditionen ähnlich eines Kommunalkredits gewährt werden.
Die ILB beteiligt sich im Konsortium mit anderen Banken oder Sparkassen an der Projektfinanzierung von ÖPP-Projekten durch die Vergabe von Krediten an die ÖPP-Projektgesellschaften.
Bei ÖPP-Projekten besteht grundsätzlich die Möglichkeit der projektbezogenen Bankenrefinanzierung gegen Abtretung der Endkreditnehmerforderung.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die ILB finanziert ÖPP-Projekte in der Regel in Zusammenarbeit mit den Banken des Auftragnehmers. Bei der Bankenrefinanzierung erfolgt die Vergabe von Darlehen direkt durch die ILB.
Wenn es notwendig ist, übersendet der Kreditnehmer oder die Hausbank sämtliche Informationen bezüglich einer Prüfung nach §18 KWG an die ILB. Die ILB ist nicht verpflichtet, einer ÖPP-Finanzierung zuzustimmen. Nach einem Gremienbeschluss der ILB erhält der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot über den Darlehensvertrag.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Die ILB entscheidet im Einzelfall unter Bonitäts- und Riskoaspekten, ob und zu welchen Konditionen Sie ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer ÖPP-Projekte eingeht.
Bei der Forfaitierung mit Einredeverzicht kann die ILB sich bis zu 75 Prozent an der ÖPP-Finanzierung beteiligen.
Bei der Projektfinanzierung darf die ILB-Beteiligung nicht über 50 Prozent liegen.
Anlage Formular zur Erhebung des Steuer-Identifikationsmerkmals In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen