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Energiehilfen Übersicht
Der Bund und das Land Brandenburg haben Fördermittel bereitgestellt, um die Energiekrise abzufedern. Damit können Unternehmen, Kultureinrichtungen und auch Privatpersonen von stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
Heizkostenhilfe für Privathaushalte
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.
Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Weitere Förderprogramme
Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
Mit dem Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024 unterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien.
Kulturfonds Energie des Bundes
Der Kulturfonds Energie des Bundes ist im Frühjahr 2023 erfolgreich gestartet. Um gestiegene Energiekosten von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden abzufedern, stellt der Bund für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Akteur*innen. Der Kulturfonds Energie berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom.
Härtefallhilfe KMU Energie
Mit dieser Härtefallhilfe sollen KMU unterstützt werden, die von besonders stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 betroffen waren.
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