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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Mit der Förderung unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, wirtschaftsnahen Einrichtungen sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Ziel des Programm ist die Förderung von Projekten, die Kooperationsnetzwerke in organisierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen ermöglichen.
Insbesondere Kooperationsprojekte, welche zwischen mehreren Unternehmen bzw. Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden:
Sowie der Aufbau von Informationsnetzwerken / Innovationsclustern zwischen Unternehmen (vor allem KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Förderung des Technologietransfers in Form von:
Wer wird gefördert?
Kooperationsnetzwerke als Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von:
Netzwerkpartner sind Mitglieder des Netzwerks, die einen monetären/geldwerten Beitrag leisten und eine rechtsverbindliche "De-minimis"-Erklärung abgegeben haben oder nicht wirtschaftlich tätig sind und eine entsprechende Erklärung abgegeben haben, dass die Netzwerkteilnahme im nicht wirtschaftlichen Bereich erfolgt.
Darüber hinaus kann es assoziierte Netzwerkpartner geben, welche sich vorrangig inhaltlich einbringen. Diese geben keine rechtsverbindliche „De-minimis“-Erklärung ab. Sie werden mittels eines geeigneten Vertrages, in denen jeweils Rechte und Pflichten der Parteien geregelt sind, gebunden. Der finanzielle Beitrag muss beihilferechtlich unbedenklich sein und in der Höhe mindestens den Beiträgen der anderen Netzwerkpartner entsprechen.
Netzwerkpartner können eingetragene Vereine oder eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR/BGB) sein.
Innovationscluster:
Antragsberechtigt ist der jeweilige Träger eines Innovationsclusters. Träger sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von mindestens drei Partnern, davon mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie z. B. wirtschaftsnahe Einrichtungen, sonstige regionale Akteure, mit dem Ziel, Innovationscluster aufzubauen und umzusetzen.
Träger können sich als eingetragene Vereine organisieren. Träger eines Innovationsclusters kann auch ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein.
Was wird gefördert?
Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Kooperationsnetzwerke durch Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Zuwendungsfähig sind nur die beim Kooperationsnetzwerk anfallenden Ausgaben zur Durchführung von Netzwerktätigkeiten:
Das Land Brandenburg gewährt die Zuwendung für Innovationscluster im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Zuwendungsfähig sind die beim Träger anfallenden Ausgaben
Alle anfallenden Ausgaben müssen einen Projektbezug haben.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Kooperationsnetzwerke:
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt höchstens 200.000 Euro.
Die Förderung des Kooperationsnetzwerkes beträgt bis zu drei Jahre und kann mit besonderer Begründung zweimalig um jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden. Besondere Gründe liegen insbesondere vor, wenn für den jeweils beantragten Folgezeitraum ein Projekt:
Eine Beteiligung an den Kosten für Innovationscluster ist in einem Zeitraum von max. 10 Jahren mit insgesamt bis zu 5 Millionen Euro je Vorhaben möglich.
Die Förderung für Personal und Verwaltung einschließlich Gemeinkosten darf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Eine Beteiligung mit bis zu 7,5 Millionen Euro ist zulässig, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Wie ist das Antragsverfahren?
Ablauf:
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Zuwendungsvoraussetzungen für Kooperationsnetzwerke:
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die gültigen Vergabevorschriften des Landes Brandenburg einzuhalten.
Im Bereich Netzwerkmanagement ist eine Vollzeitstelle (Personalkosten) vorzusehen. Abweichungen davon müssen begründet werden.
De-minimis-Regelung: Alle Netzwerkpartner haben die De-minimis-Erklärung im Original einzureichen. Netzwerkpartner, die keine wirtschaftliche Tätigkeit im beihilferechtlichen Sinn ausüben, haben eine entsprechende subventionserhebliche Erklärung bzw. den Nachweis, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, mittels geeigneter Unterlagen der ILB vorzulegen. Der dem Netzwerkpartner über die De-minimis-Bescheinigung zugewiesene Betrag entspricht dem rechnerischen Vorteil des Netzwerkpartners (=Beihilfeempfängers).
Unterstützer des Netzwerkes können Partner sein, welche sich z. B. durch Sponsoring an das Netzwerk wenden, ohne eine rechtsverbindliche De-minimis-Erklärung abzugeben und ohne sich in die Netzwerkarbeit einzubringen. Diese dürfen keine mittelbar oder unmittelbar beihilferelevanten Leistungen vom Netzwerk erhalten.
Besonderheiten bei Vereinen als Antragsteller:
Ein Verein kann Träger eines Kooperationsnetzwerkes sein, wenn folgendes gilt:
Beihilfen für Innovationscluster können nur gewährt werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Koordinierungsrahmen der GRW ab 1. Januar 2022 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt Vorhabensbeschreibung Innovationscluster In Info-Korb legen
Merkblatt Vorhabensbeschreibung Kooperationsnetzwerke In Info-Korb legen
Anlage DE-MINIMIS Erklärung GRW-Netzwerke In Info-Korb legen
Teil 1
Teil 2
Antrag GRW-Netzwerke/Innovationscluster In Info-Korb legen
Beiblatt Antrag Innovationscluster In Info-Korb legen
Beiblatt Antrag Kooperationsnetzwerke In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Übersicht Netzwerkpartner In Info-Korb legen
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen