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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die ILB die Etablierung und den Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten.
Ziel des Programms ist die Etablierung und der Ausbau regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, deren Sitz im Land Brandenburg oder Berlin liegt.
Die Betriebsstätte der Akteure aus dem Bereich der landwirtschaftlichen Primärproduktion und dem Bereich Forstwirtschaft muss im Land Brandenburg liegen.
Der Sitz oder eine Betriebsstätte der Akteure der Verarbeitung und Vermarktung muss im Land Brandenburg, im Land Berlin oder in an das Land Brandenburg angrenzenden Landkreisen liegen.
Was wird gefördert?
Projekte für die Weiterentwicklung oder die Etablierung regionaler, klima- und umweltschonender Wertschöpfungsketten von verschiedenen Akteuren durch die Koordinierung einer Wertschöpfungskettenentwicklerin/eines Wertschöpfungskettenentwicklers
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu
Die Förderung wird je Projekt auf 300.000,00 EUR förderfähige Gesamtausgaben begrenzt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Geltungsdauer
Diese Richtlinie ist am 30. Juni 2022 (Tag nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz) in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum Antragsaufruf und zur Antragstellung.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Bewertungskriterien des MLUK für die Projektauswahl In Info-Korb legen
Gliederung Sachberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt zu den projektbezogenen Ausgaben In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Antrag - Anlage Arbeitsplan In Info-Korb legen
Vorlage für die Erstellung des Arbeitsplans
Antrag - Anlage Ausgabenplan In Info-Korb legen
Antrag - Anlage Finanzplan In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Mittelabruf - Anlage Stundennachweis In Info-Korb legen
Personaleinsatz - Stellenbeschreibung In Info-Korb legen
Anlage zum Antrag
Personaleinsatz - Stellenbesetzung In Info-Korb legen
Anlage zum Mittelabruf
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - ohne Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Bearbeitungshinweise Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen
Rechnungsliste In Info-Korb legen
für ab 01.04.2013 gewährte Förderungen, BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen