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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Das Förderprogramm zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes dient der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt im Land Brandenburg.
Mit dem Programm wird die Umsetzung von Vorhaben zugunsten der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützt.
Wer wird gefördert?
Landesamt für Umwelt (LfU), Nationalparkverwaltung auf dem Gebiet des Nationalparks
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Je nach Finanzierungsschwerpunkt, Antragsteller, Vorhabensausgestaltung können unterschiedliche Finanzierungen gewährt werden:
Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Beratungen, Betreuung von baulichen Investitionen sind finanzierungsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb (mindestens drei Angebote) vorab erfolgt ist. Diese Kosten sind bis zu einer Höhe von insgesamt 20 von Hundert der erstattungsfähigen Gesamtkosten finanzierungsfähig.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge sind vollständig und formgebunden in 2-facher Ausfertigung inklusive aller Stellungnahmen bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zu stellen.
Dem Antrag ist eine Dokumentation des Ausgangszustandes beizufügen. Mit dem Verwendungsnachweis ist der Zustand nach Abschluss des Vorhabens im Rahmen eines Sachberichtes zu dokumentieren.
Für die Anträge des LFU und der Nationalparkverwaltung ist eine positive Stellungnahme des MLUK erforderlich. Die fachlichen Stellungnahmen werden von der ILB eingeholt.
Geltungsdauer
Die Verwaltungsvorschrift trat mit Wirkung zum 1. August 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Erlass des MLUK zur Verlängrung ELER-finanzierter Verwaltungsvorschriften vom 11.03.2021 In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Verwaltungsvorschrift Natürliches Erbe In Info-Korb legen
Fördergebietskulisse Ländlicher Raum 2014-2020 In Info-Korb legen
Gebietskulisse nach Landkreis In Info-Korb legen
Hinweise zur Transparenz von EU-Agrarbeihilfen In Info-Korb legen
Informationsblatt zur Sanktionsregelung In Info-Korb legen
Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER) In Info-Korb legen
Liste Arten und Lebensräume In Info-Korb legen
Merkblatt Fördergebietskulisse In Info-Korb legen
Merkblatt Publizität (ELER) In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien (PAK) für Naturschutzmaßnahmen (ab 2017) In Info-Korb legen
Anlage Angebotsübersicht In Info-Korb legen
Antrag Naürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen In Info-Korb legen
Anzeige Vorhabenbeginn (ELER) In Info-Korb legen
Auszahlungsantrag ELER-VV In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung Interessenkonflikt öffentliche Auftragsvergabe In Info-Korb legen
Indikatoren (mit der Förderung beabsichtigte Ziele) In Info-Korb legen
(Anlage zum Verwendungsnachweis)
Kalkulatikon Projektstunden (ELER) In Info-Korb legen
Inklusive Veranstaltungskalender - Anlage zum Zuwendungsbescheid/Verwendungsnachweis (nur für Teil C der Richtlinie)
Liste der bezahlten Rechnungen In Info-Korb legen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Verwendungsnachweis ELER-VV In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen