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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00-17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Ihre Ansprechpartner für Förderung im Land Brandenburg
Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
Mit dem Förderprogramm ünterstützt Sie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Stärkung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers.
Ziel des Förderprogramms ist die Umsetzung der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Forschungseinrichtungen und wirtschaftsfördernde Einrichtungen, die die Wirtschaftsförderungs- und Innovationspolitik des Landes Brandenburg umsetzen und ihren Sitz oder eine Niederlassung im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Es werden landesweit clusterbedeutende oder clusterübergreifende Projekte gefördert.
Das MWAE-Förderprogramm unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:
Bei Cluster- und Transformationsmanagementvorhaben werden neben den projektbezogenen Personalausgaben projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben sowie indirekte Kosten in Höhe von 25 Prozent der direkten Projektausgaben als Pauschalbetrag gefördert.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden:
Wie wird gefördert?
Zuschüsse werden als Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben wie folgt gewährt:
Die Zuschüsse für Projekte des innovativen Hochschultransfers betragen bis zu 450 000 Euro in 36 Monaten.
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das ILB-Kundenportal zu stellen.
Die Anträge sind vor Einreichung bei der ILB mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) fachlich abzustimmen.
Die Antragstellenden dürfen nach von der ILB bestätigtem Eingang des Antrags mit der Durchführung des beantragten Vorhabens beginnen. Der vorzeitige Beginn erfolgt auf Risiko der Antragstellenden. Die Antragstellenden können aus dem vorzeitigen Beginn keinerlei Vertrauensschutztatbestände oder einen Rechtsanspruch auf Förderung ableiten. Darüber hinaus kann eine Zuwendung nur im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel gewährt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt bis einschließlich 31. Dezember 2028.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuer der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Auch die Mitarbeitenden der WFBB helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die Zuwendungsempfangenden dürfen im Rahmen der geförderten Projekte nicht wirtschaftlich tätig werden. Durch die Zuwendungsempfangenden ist daher die Trennung ihrer geförderten nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten von ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu gewährleisten.
Der Durchführungszeitraum soll 36 Monate nicht überschreiten.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens müssen mindestens 50 000 Euro betragen.
Direkt geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens fünf Jahre nach der Abschlusszahlung an den Zuwendungsempfangenden im Land Brandenburg verbleiben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für dasselbe Vorhaben eine weitere Förderung aus anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln für den genannten Zuwendungszweck erfolgt.
Die Zuwendungsempfangenden sind verpflichtet, programmrelevante Daten zu erheben und der ILB zu übermitteln.
Die Zuwendungsempfangenden sind zudem verpflichtet, mit den für das Monitoring und die Evaluierung der Förderungen beauftragten Stellen und mit (anderen) Forschungseinrichtungen, den relevanten Clustermanagements und der koordinierenden Stelle bei der WFBB zusammenzuarbeiten und vollumfänglich an Evaluierungen und Begleitmaßnahmen mitzuwirken, auch wenn das Projekt bereits beendet ist.
Richtlinie In Info-Korb legen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds im Rahmen von ESF+, EFRE (inklusive Interreg A), JTF und EMFAF finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 (ANBest-EU 21) In Info-Korb legen
MERKBLATT DATENERHEBUNG IM RAHMEN DES EFRE/JTF 2021 - 2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt Berücksichtigung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg In Info-Korb legen
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027 In Info-Korb legen
Merkblatt Unternehmen in Schwierigkeiten In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Bestätigung der fachlichen Abstimmung zum Antrag In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Merkblatt Vergabebestimmungen - Kofinanzierung mit EU-Mitteln - nach Nummer 3.1.a ANBest-EU 21 in der Förderperiode 2021 - 2027 In Info-Korb legen
gültig in der Förderperiode 2021 - 2027
Neutralitätserklärung - Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts In Info-Korb legen
Auflagen im Zuwendungsbescheid - Ergänzende Hinweise zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen