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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen.
Wir unterstützen die Beschäftigung von hochqualifizierten Nachwuchskräften in Brandenburgischen KMU und begünstigen durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Wie ist das Antragsverfahren?
Es können zu diesem Programm keine Anträge mehr gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 16. Mai 2019 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der Investitionsbank Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anforderungen an Konzepte Innovationsassistenten In Info-Korb legen
Anforderungen an Konzepte Werkstudierende In Info-Korb legen
Kurzinformation In Info-Korb legen
Merkblatt Hinweise zur Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie (2019-2022) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 (BIF 2019) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Förderbeispiel Werkstudierende
Sie zahlen für eine Werkstudierende bzw. einen Werkstudierenden 900,00 EUR Monatsbruttoentgelt für 17 Wochenstunden: In einem ersten Schritt ordnen Sie das Entgelt einer Stufe zu, in diesem Fall Stufe 5. In einem zweiten Schritt schauen Sie, ob die für die Stufe festgelegte Höchstanzahl von Wochenstunden (in diesem Fall bis 19) überschritten wird. Falls nein (17<19), erhalten Sie den der Stufe zugeordneten Förderbetrag, in diesem Fall 665,00 EUR je Fördermonat. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstanzahl an Wochenarbeitsstunden (hier im Beispiel: 20) führt zu einem Förderausschluss.
Förderstufe 5:
Bitte beachten Sie die Auflistung der Förderstufen unter Ziffer 3.1.4.5 (Werkstudierende) der Richtlinie.