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Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) über die ILB das Ziel, Flüchtlingen als Voraussetzung ihrer gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Integration in qualifizierten Kursen das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen.
Fördernehmer | Die FAW gGmbH ist ab 01.01.2020 Maßnahmeträger im Land Brandenburg. |
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Förderthemen | Gefördert werden: - die landesweite Organisation, Koordination und finanzielle Umsetzung von Deutschkursen für Flüchtlinge, - die Durchführung von Deutschkursen für Asylsuchende und Geduldete einschließlich Einstufungs- und Abschlusstests sowie Fahrtkosten der teilnehmenden Flüchtlinge |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF) |
Ziel der Förderung ist, dass Flüchtlinge (Asylsuchende sowie Geduldete) als Voraussetzung ihrer gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Integration die Möglichkeit zum qualifizierten Erlernen der deutschen Sprache erhalten.
Fragen in Bezug auf die Förderung in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie
Frage:
Können für bereits begonnene Module vor deren Beendigung Auszahlungen an die Kursträger erfolgen?
Antwort:
Für bereits begonnene Module können Auszahlungen vor deren Beendigung beantragt und vorgenommen werden. Dies gilt nicht für bereits beendete oder noch nicht begonnene Module. Berechnungsgrundlage bilden die Teilnehmendenzahlen zu Beginn des Moduls und die erbrachten Leistungen, d.h. Einstufungstests und Unterrichtsstunden sowie die Fahrtkostenpauschalen.
Zu beachten ist ferner, dass mit der nächsten regulären Mittelanforderung, spätestens aber innerhalb einer Monatsfrist nach tatsächlicher Beendigung des Moduls eine Abrechnung zu erfolgen hat. Es erfolgt eine Verrechnung der geleisteten Auszahlung mit den für die gesamte Laufzeit des Moduls erbrachten und abgerechneten Leistungen. Dabei finden für den Zeitraum vom ersten Tag der Unterbrechung bis zur Fortführung des Moduls die Fahrtkostenpauschale und die AsylbLG-Pauschale weiterhin Berücksichtigung.
Wer wird gefördert?
Die Deutschkurse stehen Asylsuchenden sowie Geduldeten, die ihren regelmäßigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, nicht mehr der Schulpflicht unterliegen und noch keinen Zugang zu den Integrationskursen des BAMF nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes und zu Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG (Spezialkurs unter B1 Niveau nach GER), haben, offen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ab 2020 Personal- und Sachausgaben eines Maßnahmeträgers für die Organisation, Koordination und finanzielle Umsetzung von Deutschkursen für Flüchtlinge im gesamten Land Brandenburg. Diese Koordinierungsstelle erhält die Berechtigung, Deutschkurse für Flüchtlinge gemeinsam mit zertifizierten Integrationskursträgern im Land Brandenburg umzusetzen.
Die allgemeinen Deutschkurse bestehen aus bis zu 600 Stunden, die in 6 Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können. Der Sprachkurs wird in der Regel als ganztägiger Unterricht angeboten. Die Deutschkurse vermitteln den Teilnehmenden Sprachkompetenzen in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen auf den Stufen A2 bis B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Spezielle Deutschkurse, die sich gezielt an Analphabeten richten, bestehen aus 900 Unterrichtsstunden, die in neun Modulen von jeweils 100 Stunden besucht werden können.
Wie wird gefördert?
Der Maßnahmeträger als Zuwendungsempfänger kooperiert auf der Basis von privatrechtlichen Verträgen zur Weitergabe von Mitteln ausschließlich mit den zum Zeitpunkt der Kursdurchführung vom BAMF berechtigten Integrationskursträgern im Land Brandenburg. Die Kurse werden gegenüber dem Maßnahmeträger abgerechnet, dabei finden für die Abrechnung der Unterrichtsstunden, der Einstufungs- und Abschlusstests Pauschalen Anwendung.
Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die Kofinanzierung in Höhe von mindestens 20 Prozent kann durch Leistungen, die Teilnehmende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, erfolgen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die erste Förderrunde nach der Richtlinie vom 06.11.2019 geht vom 01.01. bis 31.12.2020.
Die Bewilligung erfolgte unter Einbeziehung eines fachlichen Votums des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Geltungsdauer
Die neue Richtlinie gilt vom 06.11.2019 bis 30.06.2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Teilnehmende, die nach einem Deutschkurs den externen Abschlusstest nicht erfolgreich bestehen (Stufe B1 nach GER), können eine Wiederholungsmöglichkeit im Umfang von bis zu drei Modulen von jeweils 100 Stunden in Anspruch nehmen und einmalig den externen Abschlusstest am Ende der Wiederholung wiederholen.
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Merkblatt Pauschalen im Programm Deutschkurse für Flüchtlinge 2020-2022
Stand: 05/2021Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020
(Deutschkurse für Flüchtlinge)
Stand: 02/2019Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 - russisch
neu
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (arabisch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (englisch)
Stand: 05/2021Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (französisch)
Stand: 05/2021Personaleinsatz/Stellenbeschreibung
Anlage zum Antrag
Stand: 10/2015für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022