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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Ministerium für Ländwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)
Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit der Richtlinie verfolgen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die ILB das Ziel, die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen im Land Brandenburg zu verbessern.
Gefördert wird die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten durch Träger im Sinne von § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG). Der Zuwendungsempfänger (Träger) gewährleistet die Durchführung der Freiwilligendienste nach dem JFDG in Einsatzstellen. Die Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst soll dazu beitragen, die teilweise eingeschränkten geschlechtsspezifischen Präferenzen junger Menschen bei der Berufswahl und –orientierung abzubauen und neue berufliche Alternativen zu entwickeln.
Fragen in Bezug auf die Förderung in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie
Frage:
Wie ist bei der Unterbrechnung oder Reduzierung des Freiwilligendienstes zu verfahren?
Antwort:
Aufgrund der Unmöglichkeit der Fortführung des Freiwilligendienstes wegen höherer Gewalt wird die Förderung fortgesetzt, als ob der Dienst regulär abgeleistet würde. Das gilt für die durch Corona verursachte Unterbrechung oder Reduzierung des Dienstes. Mit Abbruch des Jugendfreiwilligendienstes endet die Förderung. Wenn der Dienst reduziert oder unterbrochen werden muss, ist die Gefährdungslage nachvollziehbar kurz zu dokumentieren.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe der Förderung sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 Abs. 1 JFDG). Die Jugendlichen müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Es wird nur der Einsatz in Einsatzstellen im Land Brandenburg gefördert. Die Zuwendung ist ausschließlich für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie im Freiwilligen Ökologischen Jahr für die Unfallversicherung der Freiwilligendienstleistenden einzusetzen.
Für die nach dieser Richtlinie geförderten Teilnahmemonate muss eine denselben Durchführungszeitraum betreffende Zuwendung nach den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (RL-JFD, vom 11.04.2012, veröffentlicht am 17.04.2012 im GMBl. 2012 S. 174) für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden nachgewiesen werden.
Wie ist das Antragsverfahren?
Es können keine Anträge mehr zu diesem Programm gestellt werden.
Informieren Sie sich bitte unter dem Programm "Förderung der Jugendfreiwilligendienste 2022" zum Antragsverfahren.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Anlage zur Richtlinie (2016 - 2020) In Info-Korb legen
Anlage zur Richtlinie (2020 - 2022) In Info-Korb legen
Kurzinformation (2020 - 2022) In Info-Korb legen
Richtlinie (2016 - 2020) In Info-Korb legen
Richtlinie (2020 - 2022) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring) In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben In Info-Korb legen
ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung In Info-Korb legen
Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Pauschalen In Info-Korb legen
gültig bis 31.08.2020
gültig ab 01.09.2020
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Abrechnung der Teilnahmemonate 2019/ 2020 In Info-Korb legen
Abrechnung der Teilnahmemonate 2020/2021 In Info-Korb legen
Abrechnung der Teilnahmemonate 2021/2022 In Info-Korb legen
Anwesenheitsliste In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020 In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch) In Info-Korb legen
Unterschriftsprobenblatt In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte