Wer wird gefördert?
Zielgruppe der Förderung sind junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 Abs. 1 JFDG). Die Jugendlichen müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Was wird gefördert?
Es wird nur der Einsatz in Einsatzstellen im Land Brandenburg gefördert. Die Zuwendung ist ausschließlich für die Gewährung von Taschengeld, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, Sozialversicherung sowie im Freiwilligen Ökologischen Jahr für die Unfallversicherung der Freiwilligendienstleistenden einzusetzen.
Für die nach dieser Richtlinie geförderten Teilnahmemonate muss eine denselben Durchführungszeitraum betreffende Zuwendung nach den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (RL-JFD, vom 11.04.2012, veröffentlicht am 17.04.2012 im GMBl. 2012 S. 174) für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden nachgewiesen werden.