Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023


-
Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
Tel.: 0331 660-2200
Fax: 0331 660-2400
E-Mail Kontakt
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Mit dem ESF+-Förderprogramm „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ sollen Landkreise/kreisfreie Städte und soziale Trägerinnen bzw. Träger bei der Prävention und Bekämpfung von Armut, insbesondere Kinder- bzw. Familienarmut, unterstützt werden.
Fördernehmer | Kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. |
---|---|
Förderthemen | (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum Projektbegleitung und Vernetzung |
Förderart | Zuschuss, Projektfinanzierung |
Fördergeber | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) |
Ziel des Programms
Die Richtlinie wirkt gezielt Armut, insbesondere von Kindern und ihren Familien entgegen.
Dazu soll die kommunale integrierte Sozialplanung gestärkt werden, sowie Potenziale vor Ort erschlossen und Strukturen weiterentwickelt werden. Lokale Akteurinnen und Akteure, vor allem Kommunen, sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, von unterschiedlichen Ausgrenzungsformen bedrohte Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und eine evidenzbasierte fachübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Bildungseinrichtungen.
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Schulverwaltung und Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen.
Projektbegleitung und Vernetzung
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, ausgenommen sind Gebietskörperschaften.
Was wird gefördert?
(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Gefördert wird die Entwicklung und Vorbereitung der qualifizierten Umsetzung von integrierten, datenbasierten Handlungskonzepten zur sozialen Integration von Exklusion bedrohten Bevölkerungsgruppen und zur Bekämpfung individueller Armutsfolgen unterstützt werden.
Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Geförderte Projekte sollen Angebote zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen mit Schwerpunkt auf den Themen Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration machen. Kreisübergreifende Projekte sind möglich.
Projektbegleitung und Vernetzung
Gefördert wird die fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur mit der Fokussierung auf Armutsstrategien und soziale Integration mit dem Ziel, Strategien für eine vernetzte Planung und abgestimmte lokale Entwicklung zu initiieren, mitzugestalten und zu begleiten.
Wie wird gefördert?
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die Personal- und Sachausgaben der Zuwendungsempfangenden zur Projektdurchführung.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Anträge nach der Richtlinie können online ab dem 15.06.2023 bis zum 06.07.2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.
Formulare / Downloads
Programminformationen
-
Entwicklung von Armutspräventionskonzepten
Stand: 05/2023 -
Durchführung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum
Stand: 05/2023 -
Projektbegleitung und Vernetzung
Stand: 05/2023 - Stand: 03/2023
- Stand: 03/2023
Ergänzende Informationen
-
Merkblatt "zur Beachtung der Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter sowie Nichtdiskriminierung bei der Planung und Durchführung von Vorhaben im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg"
Stand: 04/2022 -
Merkblatt Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 08/2022 -
Merkblatt Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen des ESF+-Programms des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2022 - Stand: 07/2022
- Stand: 05/2023
-
Merkblatt Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Stand: 05/2023 -
Regelungen zur Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben ESF+-kofinanzierter Vorhaben in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 12/2022
Formulare
- Stand: 06/2019
-
Hinweise und Erklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF+ 2021-2027
aktualisiert am 06.10.2022
Stand: 07/2022 - Stand: 08/2022
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 07/2021
Belegliste
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Merkblatt Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Sinne von Nr. 3 Satz 1 ANBest-EU 21 bei ESF+-finanzierten Zuwendungen
gültig für ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027
Stand: 10/2022