Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023

Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023
Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien 2023
  • Infotelefon Arbeit Infotelefon Arbeit Mo.- Do. 9.00-16.00, Fr. 9.00-15.00 Uhr
    Tel.: 0331 660-2200
    Fax: 0331 660-2400
    E-Mail Kontakt

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem ESF+-Förderprogramm „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ sollen Landkreise/kreisfreie Städte und soziale Trägerinnen bzw. Träger bei der Prävention und Bekämpfung von Armut, insbesondere Kinder- bzw. Familienarmut, unterstützt werden.

Fördernehmer Kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Bildungseinrichtungen, Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Förderthemen (Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten

Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum

Projektbegleitung und Vernetzung
Förderart Zuschuss, Projektfinanzierung
Fördergeber Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Mittelherkunft Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Ziel des Programms

Die Richtlinie wirkt gezielt Armut, insbesondere von Kindern und ihren Familien entgegen.

Dazu soll die kommunale integrierte Sozialplanung gestärkt werden, sowie Potenziale vor Ort erschlossen und Strukturen weiterentwickelt werden. Lokale Akteurinnen und Akteure, vor allem Kommunen, sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, von unterschiedlichen Ausgrenzungsformen bedrohte Bevölkerungsgruppen zu identifizieren und eine evidenzbasierte fachübergreifende Zusammenarbeit zu entwickeln, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten

Kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Bildungseinrichtungen.

Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum

Kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Trägerinnen der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe oder der Schulverwaltung und Trägerinnen und Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie lokale Netzwerke und Initiativen.

Projektbegleitung und Vernetzung

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, ausgenommen sind Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

(Weiter-) Entwicklung von Armutspräventionskonzepten

Gefördert wird die Entwicklung und Vorbereitung der qualifizierten Umsetzung von integrierten, datenbasierten Handlungskonzepten zur sozialen Integration von Exklusion bedrohten Bevölkerungsgruppen und zur Bekämpfung individueller Armutsfolgen unterstützt werden.

Umsetzung von Armutspräventionsprojekten im Sozialraum

Geförderte Projekte sollen Angebote zur Prävention oder Bekämpfung von Armutsfolgen mit Schwerpunkt auf den Themen Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und Integration machen. Kreisübergreifende Projekte sind möglich.

Projektbegleitung und Vernetzung

Gefördert wird die fachliche Unterstützung, Qualifizierung, Beratung und Vernetzung der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der Leistungserbringenden der sozialen Infrastruktur mit der Fokussierung auf Armutsstrategien und soziale Integration mit dem Ziel, Strategien für eine vernetzte Planung und abgestimmte lokale Entwicklung zu initiieren, mitzugestalten und zu begleiten.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die Personal- und Sachausgaben der Zuwendungsempfangenden zur Projektdurchführung.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge nach der Richtlinie können online ab dem 15.06.2023 bis zum 06.07.2023 über das Kundenportal der ILB gestellt werden.

Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331 - 660-2200.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Belegliste

Informationen zu Beschaffungsvorgängen