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Jetzt Förderung findenFür dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB im Auftrag des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer (mit Einkommensteuerpflicht oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg); rechtsfähige Vereine; öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe |
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Förderthemen | Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe; Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Qualifizierungen |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) |
Mittelherkunft | Europäischer Sozialfonds (ESF) |
Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von Geringqualifizierten, Älteren, atypisch Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Die Teilnahme an:
Pro Antrag ist die Förderung von max. 10 verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Wie wird gefördert?
Weiterbildungsmaßnahmen können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 EUR betragen. Pro Teilnehmerin oder Teilnehmer darf der Zuschuss pro Antrag 3.000 EUR nicht überschreiten.
Eine Förderung kann je Zuwendungsempfänger einmal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
Für Förderungen gemäß Punkt II.2 der Richtlinie zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Qualifizierung im Rahmen von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen ist vor einer Antragstellung die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB), Koordination für Ansiedlung und Erweiterung, zu kontaktieren.
Wie ist das Antragsverfahren?
Es können keine Anträge mehr in der Weiterbildungsrichtlinie 2020 - 2022 gestellt werden.
Geltungsdauer
Start der Weiterbildungsrichtlinie ist der 14. September 2020.
Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit (0331 - 6602200).
ESF-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des ESF 2014-2020 (Monitoring)
Stand: 06/2019ESF-Merkblatt Grundsätze der Gleichstellung von Frauen und Männern und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Stand: 03/2015ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF - geförderte Vorhaben
Stand: 11/2020ESF-Merkblatt zur Berücksichtigung des Grundsatzes der nachhaltigen Entwicklung
Stand: 03/2015Fördergrundsätze für den Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2014 – 2020
Stand: 03/2015Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Stand: 05/2019Merkblatt Pauschalen im Programm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Stand: 08/2018Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des ESF 2014-2020
Stand: 03/2020Hinweise und Einwilligungserklärung für Teilnehmende im Rahmen des ESF 2014-2020 (deutsch)
Stand: 05/2021Teilnahmebestätigung für eine Person sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers und der/des Beschäftigten
entsprechend Punkt II.5 der Weiterbildungs-RL
einzureichen zur 1. Auszahlung
Stand: 08/2018Teilnehmerliste zum Qualifizierungsplan (2020-2022)
zu verwenden für Fördertatbestand I: Berufliche Weiterbildung in Unternehmen, Vereinen und öffentlichen sowie freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Stand: 01/2021für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022