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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) über die ILB bei Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Ziel des Programms ist die Förderung der Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes einschließlich einer nachhaltigen Mobilität.
Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobiliitätsrichtlinie)
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 03.07.2019 veröffentlicht. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
Änderung der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie)
Die Änderungen der Richtlinie Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Verkehr (Mobilitätsrichtlinie) wurden mit dem Amtsblatt vom 30.05.2018 bekanntgegeben. Mit den Änderungen ergeben sich für Sie veränderte und vereinfachte Förderbedingungen:
Wer wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MIL-Förderprogramm Mobilität unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind in der Anlage zur Richtlinie detailliert aufgeführt.
Wie wird gefördert?
Grundsätzlich beträgt die Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Förderung von energieeffizienten und klimafreundlichen Antrieben im ÖPNV sowie Modellvorhaben für deren Einsatz gelten abweichende Fördersätze.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab 08.09.2016 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 08.09.2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Förderberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) zu beachten und anzuwenden.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Richtlinie - Leitfaden (Auslegungshinweise zu förderfähigen Ausgaben) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme In Info-Korb legen
Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, Abt. 4, Nr. 5/2017
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
Berechnung CO2-Emission In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Erklärung des Lead-Partners der SUW-Strategie In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
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Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz Kunde In Info-Korb legen