Wer wird gefördert?
Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
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Kommunen
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Zweckverbände
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Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat und die Inhaber einer Deponie sind
Was wird gefördert?
Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen auf Siedlungsabfalldeponien, auf denen organik-haltige kommunale Abfälle abgelagert wurden und deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind:
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Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas
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Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas einschließlich der Errichtung der dafür noch erforderlichen Oberflächenabdichtungssysteme bzw. einzelner Bestandteile dieser
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Errichtung von Oberflächenabdichtungssystemen bzw. einzelner Bestandteile dieser, soweit dies zur Optimierung der Erfassung und Entsorgung von Deponiegas auf der Deponie führt
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Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation einschließlich der Errichtung dafür noch erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme
Folgende Maßnahmen auf Deponien, deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind, können gefördert werden:
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Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht zur Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
Wer oder was wird nicht gefördert?
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung (ABl. C 249 vom 31.Juli 2014 S. 1) sind nicht förderfähig
Wie wird gefördert?
Die Förderung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Soweit bei den Vorhaben nach Ziffer 2.1 - 2.4 der Richtlinie eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Förderung nach Artikel 36 oder 41 der AGVO.
Bei den Vorhaben nach Ziffer 2.5 der Richtlinie erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-VO.
Die genauen Fördersätze sind von dem Fördergegenstand abhängig und der Richtlinie zu entnehmen.