Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB bei der Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und bei der Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.
Honorarodnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Wer wird gefördert?
Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen auf Siedlungsabfalldeponien, auf denen organik-haltige kommunale Abfälle abgelagert wurden und deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind:
Folgende Maßnahmen auf Deponien, deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind, können gefördert werden:
Wer oder was wird nicht gefördert?
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung (ABl. C 249 vom 31.Juli 2014 S. 1) sind nicht förderfähig
Wie wird gefördert?
Die Förderung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Soweit bei den Vorhaben nach Ziffer 2.1 - 2.4 der Richtlinie eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Förderung nach Artikel 36 oder 41 der AGVO.
Bei den Vorhaben nach Ziffer 2.5 der Richtlinie erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-VO.
Die genauen Fördersätze sind von dem Fördergegenstand abhängig und der Richtlinie zu entnehmen.
Wie ist das Antragsverfahren?
Die Anträge können ab dem 6. Juli 2017 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie trat am 6. Juli 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) In Info-Korb legen
De-minimis Erklärung In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Berechnung der geschätzten Einsparung an CO2-Äquivalenten In Info-Korb legen
Berechnung der Indikatoren "Geschätzter Rückgang der Treibhausgasemissionen auf Altdeponien" und "Geschätzte jährliche Einsparung der Treibhausgasemissionen"
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen