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Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) über die ILB bei der Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und bei der Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.
Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien und zur Vorbereitung von Deponieoberflächen für die Nutzung als Standort für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur "Förderung der Reduzierung von CO2 und anderen Treibhausgasen auf Deponien" ist zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten.
Die Beantragung erfolgt über das ILB-Kundenportal. Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Das MLUK-Förderprogramm Deponien unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen auf Siedlungsabfalldeponien, auf denen organik-haltige kommunale Abfälle abgelagert wurden und deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind:
Folgende Maßnahmen auf Deponien, deren vorhabenrelevante Deponieabschnitte endgültig verfüllt sind, können gefördert werden:
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung (ABl. C 249 vom 31.7.2014 S. 1) sind nicht förderfähig
Die Förderung in Form eines Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Soweit bei den Vorhaben nach Ziffer 2.1 - 2.4 der Richtlinie eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Förderung nach Artikel 36 oder 41 der AGVO.
Bei den Vorhaben nach Ziffer 2.5 der Richtlinie erfolgt die Förderung im Rahmen der De-minimis-VO.
Die genauen Fördersätze sind von dem Fördergegenstand abhängig und der Richtlinie zu entnehmen.
Die Anträge können ab 06.07.2017 online über das ILB-Kundenportal gestellt werden.
Die Richtlinie trat am 06.07.2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,15 MB) In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte (PDF 0,2 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Vorschriften zur Information und Kommunikation (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 3,4 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt De-minimis-Regel (PDF 0,16 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Anlage Angaben zum Unternehmen (KMU-BEWERTUNG) (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Anlage De-minimis Erklärung (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Berechnung der geschätzten Einsparung an CO2-Äquivalenten (XLSX 18 kB) In Info-Korb legen
Berechnung der Indikatoren "Geschätzter Rückgang der Treibhausgasemissionen auf Altdeponien" und "Geschätzte jährliche Einsparung der Treibhausgasemissionen"
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014- 2020 (PDF 1,28 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Anlage Auftraggebereigenschaft (PDF 1,19 MB) In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
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Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
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