Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI)

Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI)
Online-Antragstellung
Kontakt
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Marion Hoffmann
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Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211
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Ralf Kretschmann
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Tel.: 0331 866-4650
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Dr. Hardi Rabisch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Referat 34
Tel.: 0331 866-8871
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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Überblick
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB bei Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg.
Fördernehmer | Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg |
---|---|
Förderthemen | Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE (InfraFEI) vom 20. Februar 2015 |
Mittelherkunft | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg durch den Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotenzials der Wissenschaftseinrichtungen und die Schaffung leistungsfähiger Wissenschaftsinfrastrukturen.
Aktuelle Meldungen
Hinweise zur Förderfähigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen
Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen.
Wer, was und wie wird gefördert
Wer wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.1 und 2.1.3 der Richtlinie,
- die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.2 und 2.1.3 der Richtlinie sowie
- Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung mit Sitz im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.4 der Richtlinie.
Was wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung
- Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Wie wird gefördert?
Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Ablauf / Verfahren
Wie ist das Antragsverfahren?
Alle Anträge können ab 9. März 2015 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Für Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren zweistufig gestaltet.
In der 1. Stufe trifft die ILB auf Grundlage des Antrages, der Projektskizze, der Förderempfehlung des Fachministeriums und des beratenden Gremiums eine Vorauswahl. Die Antragstellung für die 1. Stufe endet am 30. Juni 2015. Darüber hinaus bestehen für außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31. Dezember 2015, 30. Juni 2016 sowie 31. Dezember 2016 weitere Möglichkeiten Anträge einzureichen.
Bei einer positiven Förderempfehlung ist in der 2. Stufe der Antrag zu präzisieren.
Für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren einstufig gestaltet. Die Antragstellung endet im Jahr 2015 am 30. April. In den folgenden Jahren werden die Fristen für die Einreichung von Anträgen von der ILB bekannt gegeben.
Für Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren einstufig gestaltet. Die Antragstellung endet im Jahr 2015 am 30. Juni. In den folgenden Jahren ist eine Antragstellung zwischen dem 1. Januar und 30. Juni möglich.
Außerhalb der Zeiträume eingereichte Anträge werden ohne Bewertung an den Antragsteller zurückgesandt.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Was ist noch zu beachten
Die geförderte Infrastruktur ist grundsätzlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Rn. 19 FuEuI-Unionsrahmen zu nutzen. Eine wirtschaftliche Nutzung ist nach Nummer 2.1.1 Rn. 20 FuEuI-Unionsrahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die potenziellen Nettoeinnahmen einer Maßnahme werden gemäß Artikel 61 der VO (EU) 1303/2013 bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigt.
Die ILB kann keine Maßnahmen mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.
Formulare / Downloads
Programminformationen
- Stand: 01/2018
- Stand: 02/2021
Ergänzende Informationen
-
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung
Stand: 07/2021 - Stand: 06/2017
- Stand: 07/2019
- Stand: 12/2020
-
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung
Stand: 04/2015 - Stand: 04/2015
-
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020
Stand: 05/2020 - Stand: 10/2016
- Stand: 11/2022
-
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Stand: 12/2022 - Stand: 07/2014
- Stand: 03/2017
- Stand: 09/2017
- Stand: 03/2017
Formulare
- Stand: 02/2020
-
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014 - 2020 (InfraFEI)
Stand: 08/2016 - Stand: 01/2017
- Stand: 01/2017
- Stand: 06/2019
-
für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019
Informationen zur Auftragsvergabe
- Stand: 07/2021
- Stand: 12/2022
- Stand: 03/2021
-
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2022 -
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 01/2022
Informationen zur Ausgabenbelegprüfung
- Stand: 07/2021
Informationen zu Beschaffungsvorgängen
-
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 08/2020 -
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020 -
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Stand: 02/2020
Rechtshinweise
- Stand: 12/2022