Wer wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
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staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.1 und 2.1.3 der Richtlinie,
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die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.2 und 2.1.3 der Richtlinie sowie
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Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung mit Sitz im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.4 der Richtlinie.
Was wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
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Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung
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Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Wie wird gefördert?
Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.