Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB bei Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg durch den Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotenzials der Wissenschaftseinrichtungen und die Schaffung leistungsfähiger Wissenschaftsinfrastrukturen.
Ab dem 10.02.2021 ist letztmalig in dieser Förderperiode die Antragstellung für Geräteinvestitionen gemäß Förderrichtlinie Punkt 2.1.3 über das Kundenportal der ILB möglich. Das Portal wird bis zum 12.03.2021 Mitternacht geöffnet sein.
Vor dem Hintergrund des Abschlusses der Förderperiode beachten Sie bitte, dass die Beschaffungen bis spätestens 30.09.2022 abgeschlossen sein müssen und die Abrechnung, d. h., die Vorlage des Verwendungsnachweises inklusive letztem Mittelabruf bis zum 31.12.2022 erfolgen muss. Die rechtsverbindlich unterschriebenen Erklärungen zum Antrag müssen spätestens am 26.03.2021 im Original bei der ILB vorliegen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen.
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Alle Anträge können ab 9. März 2015 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Für Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren zweistufig gestaltet.
In der 1. Stufe trifft die ILB auf Grundlage des Antrages, der Projektskizze, der Förderempfehlung des Fachministeriums und des beratenden Gremiums eine Vorauswahl. Die Antragstellung für die 1. Stufe endet am 30. Juni 2015. Darüber hinaus bestehen für außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31. Dezember 2015, 30. Juni 2016 sowie 31. Dezember 2016 weitere Möglichkeiten Anträge einzureichen.
Bei einer positiven Förderempfehlung ist in der 2. Stufe der Antrag zu präzisieren.
Für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren einstufig gestaltet. Die Antragstellung endet im Jahr 2015 am 30. April. In den folgenden Jahren werden die Fristen für die Einreichung von Anträgen von der ILB bekannt gegeben.
Für Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren einstufig gestaltet. Die Antragstellung endet im Jahr 2015 am 30. Juni. In den folgenden Jahren ist eine Antragstellung zwischen dem 1. Januar und 30. Juni möglich.
Außerhalb der Zeiträume eingereichte Anträge werden ohne Bewertung an den Antragsteller zurückgesandt.
Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die geförderte Infrastruktur ist grundsätzlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Rn. 19 FuEuI-Unionsrahmen zu nutzen. Eine wirtschaftliche Nutzung ist nach Nummer 2.1.1 Rn. 20 FuEuI-Unionsrahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die potenziellen Nettoeinnahmen einer Maßnahme werden gemäß Artikel 61 der VO (EU) 1303/2013 bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigt.
Die ILB kann keine Maßnahmen mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.
Kurzinformation (PDF 0,14 MB) In Info-Korb legen
Richtlinie (PDF 0,21 MB) In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung (PDF 0,29 MB) In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte (PDF 0,2 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung (PDF 0,19 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 (PDF 0,17 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung (PDF 0,36 MB) In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung (PDF 0,18 MB) In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 (PDF 6,0 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme (PDF 20 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU (PDF 44 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (PDF 0,12 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen (PDF 39 kB) In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien und Punktesystem (PDF 68 kB) In Info-Korb legen
Prüfvermerk des MLUL (PDF 47 kB) In Info-Korb legen
Prüfvermerk des MWFK (PDF 74 kB) In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen (PDF 1,21 MB) In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014 - 2020 (InfraFEI) (PDF 1,33 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat (XLS 0,15 MB) In Info-Korb legen
Einzelvollmacht (PDF 88 kB) In Info-Korb legen
Vollmacht (PDF 1,14 MB) In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste (XLSX 40 kB) In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung (PDF 1,11 MB) In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen (PDF 0,11 MB) In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht (XLSM 94 kB) In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht (XLSM 98 kB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU (PDF 1,13 MB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU (PDF 56 kB) In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU (PDF 59 kB) In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz (PDF 66 kB) In Info-Korb legen
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Von 7.00 - 22.00 Uhr
Nutzen Sie hierfür auch unseren
Benutzerleitfaden