Diese Seite benötigt Javascript-Unterstütung. Bitte aktivieren Sie Javascript, um die Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Genderhinweis: Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf durchgängig geschlechtsdifferenzierende Formulierungen (z. B. Investorinnen und Investoren). Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Online-Zugang zum ILB-Kundenportal
Technische Unterstützung unter 0331 660-2999 (8.00 - 17.00 Uhr)
Benutzerleitfaden
Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.
Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB bei Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg.
Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg durch den Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotenzials der Wissenschaftseinrichtungen und die Schaffung leistungsfähiger Wissenschaftsinfrastrukturen.
Honorarodnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich in einem Urteil vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17) entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze ein Verstoß gegen die eruoparechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit darstellen und damit europarechtswidrig sind. Dies bedeutet für diejenigen Zuwendungsempfänger, die im Rahmen ihrer Bauvergaben die HOAI anwenden, und damit insbesondere für die öffentlichen Auftraggeber, dass diese ab dem 04.07.2019 die Einhaltung der in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht zu einem unbedingten bzw. absoluten Zuschlagskriterium machen dürfen. So darf insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber, bei denen regelmäßig die HOAI zur Anwendung gelangt, der Zuschlag nicht mehr aufgrund der Tatsache verweigert werden, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindesthonorarsätze oder oberhalb der Höchsthonorarsätze der HOAI liegen. Der EuGH hat aber auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorgehensweise, potentiellen Leistungserbringern (Bietern) "Preisorientierungen für die verschiedenen von der HOAI genannten Kategorien von Leistungen zur Verfügung zu stellen" anerkannt und damit diesen Umgang mit der HOAI als europarechtskonform befunden.
Hinweise zur Förderfähigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen
Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen.
Wer wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördert?
Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
Wie wird gefördert?
Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Alle Anträge können ab 9. März 2015 online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.
Für Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren zweistufig gestaltet.
In der 1. Stufe trifft die ILB auf Grundlage des Antrages, der Projektskizze, der Förderempfehlung des Fachministeriums und des beratenden Gremiums eine Vorauswahl. Die Antragstellung für die 1. Stufe endet am 30. Juni 2015. Darüber hinaus bestehen für außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31. Dezember 2015, 30. Juni 2016 sowie 31. Dezember 2016 weitere Möglichkeiten Anträge einzureichen.
Bei einer positiven Förderempfehlung ist in der 2. Stufe der Antrag zu präzisieren.
Für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren einstufig gestaltet. Die Antragstellung endet im Jahr 2015 am 30. April. In den folgenden Jahren werden die Fristen für die Einreichung von Anträgen von der ILB bekannt gegeben.
Für Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren einstufig gestaltet. Die Antragstellung endet im Jahr 2015 am 30. Juni. In den folgenden Jahren ist eine Antragstellung zwischen dem 1. Januar und 30. Juni möglich.
Außerhalb der Zeiträume eingereichte Anträge werden ohne Bewertung an den Antragsteller zurückgesandt.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die geförderte Infrastruktur ist grundsätzlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Rn. 19 FuEuI-Unionsrahmen zu nutzen. Eine wirtschaftliche Nutzung ist nach Nummer 2.1.1 Rn. 20 FuEuI-Unionsrahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Die potenziellen Nettoeinnahmen einer Maßnahme werden gemäß Artikel 61 der VO (EU) 1303/2013 bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigt.
Die ILB kann keine Maßnahmen mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.
Kurzinformation In Info-Korb legen
Richtlinie In Info-Korb legen
BLB - Allgemeine Hinweise zur Antragsprüfung - Inhalt von Bauunterlagen für die baufachliche Prüfung In Info-Korb legen
EFRE - Merkblatt - Einnahmen schaffende Projekte In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Allgemeine Grundsätze der EFRE-Förderung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Datenerhebung im Rahmen des EFRE 2014-2020 In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung In Info-Korb legen
EFRE-Merkblatt Nachhaltige Entwicklung In Info-Korb legen
Leitfaden für Begünstigte zur Einhaltung der Informations- und Kommunikationspflichten EFRE-Förderperiode 2014-2020 In Info-Korb legen
Merkblatt Belegaufbewahrungs- und Archivierungssysteme In Info-Korb legen
Merkblatt KMU Definition der EU In Info-Korb legen
Merkblatt Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit In Info-Korb legen
Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen In Info-Korb legen
Projektauswahlkriterien und Punktesystem In Info-Korb legen
Prüfvermerk des MLUL In Info-Korb legen
Prüfvermerk des MWFK In Info-Korb legen
Anlage Sicherheitsleistungen In Info-Korb legen
Datenblatt zur Erhebung von Indikatoren im Rahmen des EFRE 2014 - 2020 (InfraFEI) In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum Antrag In Info-Korb legen
Einnahmen schaffende Projekte - Anlage zum VN - VN-Testat In Info-Korb legen
Einzelvollmacht In Info-Korb legen
Vollmacht In Info-Korb legen
für mehrere Bevollmächtigte
Auftragsvergabeliste In Info-Korb legen
Dokumentation des Vergabeverfahrens In Info-Korb legen
Nachtragsbegründung In Info-Korb legen
Vergabebestimmungen - Merkblatt - bei Kofinanzierung mit EU-Mitteln In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 in der Förderperiode 2014 - 2020
gültig für Bewilligungen ab 1.1.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
Merkblatt zu Ausgabebelegen In Info-Korb legen
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen ab 1. Januar 2020 In Info-Korb legen
gültig für Bewilligungen ab 01.01.2020 in der Förderperiode 2014 - 2020
BITTE AKTIVIEREN SIE ZUM BEARBEITEN DIE MAKROS IN EXCEL
Beschaffungsübersicht gültig für Bewilligungen bis 31.12.2019 In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.1.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Formblatt zur Dokumentation einer Beschaffung nach Nummer 3.2.a ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.1.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Merkblatt - Beschaffungen nach Nummer 3.2.a der ANBest-EU In Info-Korb legen
Informationsblatt Datenschutz In Info-Korb legen