Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI)

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  • Marion Hoffmann Tel.: 0331 660-1288
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Weitere Ansprechpartner

  • Ralf Kretschmann Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
    Tel.: 0331 866-4650
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  • Dr. Hardi Rabisch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
    Referat 34
    Tel.: 0331 866-8871
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Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt Sie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB bei Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg.

Fördernehmer

Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg

Förderthemen

Baumaßnahmen einschließlich Erstausstattung und Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation aus dem EFRE (InfraFEI) vom 20. Februar 2015

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg durch den Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotenzials der Wissenschaftseinrichtungen und die Schaffung leistungsfähiger Wissenschaftsinfrastrukturen.

Aktuelle Meldungen

Hinweise zur Förderfähigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen

Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • staatliche Hochschulen des Landes Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.1 und 2.1.3 der Richtlinie,
  • die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.2 und 2.1.3 der Richtlinie sowie
  • Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich Agrarforschung mit Sitz im Land Brandenburg für Vorhaben nach Nummer 2.1.4 der Richtlinie.

Was wird gefördert?

Das MWFK-Förderprogramm Forschungsinfrastruktur unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:

  • Baumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung
  • Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Wie wird gefördert?

Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise