Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen (StaF-Richtlinie)

Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen (StaF-Richtlinie)

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Weitere Ansprechpartner

  • Ralf Kretschmann Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
    Tel.: 0331 866-4650
    E-Mail Kontakt

Für dieses Förderprogramm können Sie derzeit keine neuen Anträge stellen.

Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB Wissenschaftseinrichtungen bei Investitionen in clusterbezogene, technologische und anwendungsnahe Forschung.

Fördernehmer Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg
Förderthemen Einzel- und Kooperationsvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung
Förderart Zuschuss
Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung der "Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg" (StaF-Richtlinie) vom 6. März 2015, zuletzt geändert am 24. Januar 2019
Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Ausweitung technologischer und anwendungsnaher Forschung sowie die Erhöhung der Forschungsintensität in den Wissenschaftseinrichtungen und die Erschließung von Synergieeffekten durch kooperatives Zusammenwirken.

Aktuelle Meldungen

Hinweise zur Förderfähigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Verflechtungen

Für Anträge, die ab 1. Juni 2017 bei der ILB eingehen, sind Lieferungen und Leistungen Dritter, die mit dem Zuwendungsempfänger verflochten sind, mangels Nachfrage und in Abstimmung mit dem MWFK des Landes Brandenburg von der Förderung ausgeschlossen. Das Merkblatt Ausgaben wird diesbezüglich zeitnah angepasst.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWFK-Förderprogramm StaF unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen des Landes Brandenburg und
  • die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das MWFK-Förderprogramm StaF unterstützt Sie bei folgenden Investitionen:

  • Einzelvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung (wissenschaftliche Grundlagen)
  • Kooperationsvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung (wissenschaftliche Grundlagen)

Wie wird gefördert?

Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.

Ablauf / Verfahren

Wie ist das Antragsverfahren?

Anträge auf Förderung können in einem durch die ILB bekannt gegebenen Antragszeitraum (zwei Monate) bis zum jeweils festgelegten Antragsstichtag gestellt werden.

Alle Anträge können online über das ILB-Kundenportal (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de) gestellt werden.

Außerhalb dieser Zeiträume eingereichte Anträge werden ohne Bewertung an den Antragsteller zurückgesandt.

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Wer erteilt weitere Auskünfte?

Mitarbeitende der Investitionsbank des Landes Brandenburg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.

Was ist noch zu beachten

Die geförderte Infrastruktur ist ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Rn. 19 FuEuI-Unionsrahmen zu nutzen. Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

Die ILB kann keine Maßnahmen mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise