Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen (StaF-Richtlinie)

Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen (StaF-Richtlinie)

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Weitere Ansprechpartner

  • Ralf Kretschmann Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
    Tel.: 0331 866-4650
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Überblick

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) über die ILB Wissenschaftseinrichtungen bei Investitionen in clusterbezogene, technologische und anwendungsnahe Forschung.

Fördernehmer

Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg

Förderthemen

Einzel- und Kooperationsvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung

Förderart Zuschuss
Fördergeber

Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung der "Stärkung der technologischen und anwendungsnahen Forschung an Wissenschaftseinrichtungen im Land Brandenburg" (StaF-Richtlinie) vom 6. März 2015, zuletzt geändert am 24. Januar 2019

Mittelherkunft Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ziel des Programms

Das Ziel des Programms ist die Ausweitung technologischer und anwendungsnaher Forschung sowie die Erhöhung der Forschungsintensität in den Wissenschaftseinrichtungen und die Erschließung von Synergieeffekten durch kooperatives Zusammenwirken.

Wer, was und wie wird gefördert

Wer wird gefördert?

Das MWFK-Förderprogramm StaF unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen des Landes Brandenburg und
  • die von Bund und Ländern institutionell geförderten Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Das MWFK-Förderprogramm StaF unterstützt Sie bei folgenden Investitionen:

  • Einzelvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung (wissenschaftliche Grundlagen)
  • Kooperationsvorhaben clusterbezogener technologischer und anwendungsnaher Forschung (wissenschaftliche Grundlagen)

Wie wird gefördert?

Für Ihre Maßnahme werden anteilig bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Verfügung gestellt.

Ablauf / Verfahren

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 1. März 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Was ist noch zu beachten

Die geförderte Infrastruktur ist ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Rn. 19 FuEuI-Unionsrahmen zu nutzen. Die Förderung von wirtschaftlicher Tätigkeiten ist ausgeschlossen.

Die ILB kann keine Maßnahmen mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor Erhalt des Zuwendungsbescheides von der ILB begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die ILB.

Formulare / Downloads

Programminformationen

Ergänzende Informationen

Formulare

Informationen zur Auftragsvergabe

Informationen zur Ausgabenbelegprüfung

Informationen zu Beschaffungsvorgängen

Rechtshinweise