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Mit dem Förderprogramm werden Vorhaben des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes unterstützt.
Fördernehmer | Landesamt für Umwelt (LfU) |
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Förderthemen | Planung und Umsetzung der Vorhaben zur Verbesserung des Abflussvermögens der Gewässer; Verbesserung des Steuerungspotentials für ein optimiertes Wassermanagement; Verbesserung des Wasserrückhaltes |
Förderart | Zuschuss |
Fördergeber | Land Brandenburg, Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes) |
Mittelherkunft | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Land Brandenburg |
Ziel des Förderprogramms ist die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie.
Wer wird gefördert?
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU).
Was wird gefördert?
Die Verwaltungsvorschrift (VV) ermöglicht die Umsetzung folgender Förderschwerpunkte:
Erstattungsfähige Ausgaben sind
Wer oder was wird nicht gefördert?
Wie wird gefördert?
Die ILB fördert mit Zuschüssen in Höhe von 100 %.
Wie ist das Antragsverfahren?
Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Weitere Termine für die Antragstellung im laufenden Haushaltsjahr werden je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln durch die oberste Wasserbehörde festgelegt und bekannt gegeben.
Anträge sind dann vollständig und formgebunden bei der ILB zu stellen.
Geltungsdauer
Die Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Wer erteilt weitere Auskünfte?
Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei Beantwortung Ihrer Fragen.
Ihr Ansprechpartner bei der ILB ist Herr M. Mirus, den Sie über die Telefonnummer 0331 660-1683 erreichen.
Erlass des MLUK zur Verlängerung ELER-finanzierter Verwaltungsvorschriften vom 11.03.2021
Stand: 03/2021Leitfaden Vergabe für private und öffentliche Auftraggeber (ELER)
Stand: 06/2022für mehrere Bevollmächtigte
Stand: 06/2019